Doppelte Mietzahlung wegen Umzug

24. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)
Doppelte Mietzahlung wegen Umzug

Hallo,

ich ziehe in Kürze um und werde leider einen Monat doppelte Miete zahlen müssen. An meinem bisherigen Wohnort ist es nicht ganz so einfach, Nachmieter zu finden, zumindest nicht in aller Kürze. In der Stadt, in die ich ziehe, muss man am besten schon zum Besichtigungstermin mit dem Möbelauto vorfahren. Da wartet keiner auf die drei Monate Kündigungsfrist.
Ich habe jetzt großes Glück gehabt, eine schöne, preisgünstige Wohnung zu bekommen. Der alte Mieter übernimmt noch die Miete für November, obwohl er Ende Oktober schon auszieht. Somit hat er noch Puffer, einige Dinge zu erledigen und ich kann auch schon mal in Ruhe anfangen, zu streichen und einzuräumen. Ab Dezember läuft dann regulär der neue Mietvertrag auf mich.

Die alte Wohnung konnte ich aber erst zum 31.12. kündigen. Es ging absolut nicht eher, da das Wohnungsangebot sehr plötzlich kam und ich zuschlagen musste, da der alte Mieter wie gesagt sogar so freundlich ist, den November noch zu bezahlen.

Das Jobcenter wird mit den Umzug nicht bewilligen, da wohl für das Amt keine schwerwiegenden Gründe sind, warum ich umziehen will.
Es wird dann auch in der neuen Stadt ein anderes Jobcenter für mich zuständig sein.

Das mir eines der Ämter die doppelte Miete zahlt, lass ich mal komplett aussen vor. Ich möchte nur wissen, wer im Dezember welche Wohnung zahlt? Zahlt das alte Jobcenter den Dezember noch für die alte Wohnung oder das neue Jobcenter den Dezember für die neue Wohnung? Oder gilt, wo ich ab Dezember gemeldet sein werde?
Bzw. von welchem Jobcenter bekomme ich überhaupt die Leistungen für den Monat Dezember?
Der Mietvertrag geht ab dem 1.12.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Oder gilt, wo ich ab Dezember gemeldet sein werde? Ein JC, in dessen Einzugsbereich Sie nicht gemeldet sind, ist für Sie ja schlichtweg nicht zuständig.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Das stimmt, aber man soll ja den Antrag auf Alg2 rechtzeitig stellen und die brauchen ja auch Zeit zur Bearbeitung. Ich kann mich aber doch erst ab dem 1. Dezember auf der Stadt ummelden. bzw. ab dem 2. da der erste ein Sonntag ist.
Somit würde ich für Dezember ja erstmal keine Zahlungen erhalten, weil ich erst mit dem neuen Perso einen Antrag beim neuen Jobcenter stellen könnte.

-- Editiert danysahne01 am 24.10.2013 18:15

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Zahlungen von ALG II werden etwa ab dem 22. eines Monats abgewickelt. Damit erhältst Du noch von dem alten Job-Center Dein Geld. Abgesehen davon kann man sich mit gültigem Mietvertrag in der Regel auch vorher ummelden. Ich selbst hab die Ummeldung vor etwa 3 Jahren bereits 3 Wochen vor dem Umzug umgemeldet. Einen neuen Perso gibt es auch nicht, es wird lediglich die Adresse auf dem laufenden Perso überklebt.



wirdwerden

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-- Editiert Moderator am 25.10.2013 14:52

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@all:

Entscheidend für die Zuständigkeit des Jobcenters ist nicht die Meldeanschrift, sondern der gewöhnliche Aufenthaltsort, über den die Meldeadresse im Prinzip nichts aussagt. Aus eben diesem Grund ist auch das ständige Verlangen der Jobcenter nach einer Meldebscheinigung eigentlich völlig unsinnig.

@danysahne:

Genau genommen ist eigentlich nicht einmal ein Neuantrag nötig. Vielmehr ist es Sache der Jobcenter untereinander, die natürlich von Dir informiert werden müssen, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen lückenlos weitergewährt werden. Auch das funktioniert in der Praxis allerdings leider nie. Vielmehr ist der Neuantrag obligatorisch.

Zuständig ist für die Dezember Leistungen, wenn Du ab dem 1. Dezember dort wohnst, das neue Jobcenter.

Sobald der Umzugstermin verbindlich feststeht, solltest Du diesen beiden Jobcentern mitteilen.

Gleichzeitig mit dieser Mitteilung beantragst Du beim neuen Jobcenter Leistungen für den Zeitraum ab Dezember und weist ausdrücklich darauf hin, dass die sich alle relevanten Informationen direkt vom bisherigen Jobcenter einholen können. Auch der Hinweis, dass die Jobcenter untereinander für eine nahtlose Leistungsgewährung Sorge zu tragen haben, ist m.E. durchaus angebracht.

Es ist ja aktuell durchaus noch ein wenig Zeit und das ganze kann durchaus funktionieren. Gleichwohl ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass Du am 01.12. erstmal kein Geld bekommen wirst. Das bisherige Jobcenters wird definitiv die Leistungen ab Dezember einstellen. Das solltest Du als gegeben hinnehmen.

Hinsichtlich der Miete wird demzufolge also eher die neue Miete pünktlich gezahlt, als die alte nochmals übernommen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#5
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Wenn also ab dem 22. eines Monats die Leistung quasi durch ist und sie keinen Zugriff mehr haben. Kann ich mich ja so um den 22. rum beim alten JC ab und beim neuen anmelden, sodass für Dezember noch an den alten Vermieter die Miete fließt und an mich das ALG2 und somit genügend Zeit bleibt, dass ich dann ab Anfang Januar beim neuen Jobcenter das Geld und die Miete bekomme.

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@danysahne:

Ich verweise mal auf § 63 Abs. Nr. 6 SGB II. Ansonsten würde das so funktionieren, sofern nicht das alte Jobcenter schon - z.B. durch entsprechende Anträge auf Erteilung notwendiger Zusicherungen - von dem voraussichtlichen Umzugstermin weiß und die Leistungen vorsorglich schon mal einstellt.

Gruß,

Axel

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#7
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

nein, beide jobcenter wissen noch nichts von meinem umzug.
kannst du mir § 63 Abs. Nr. 6 SGB II noch mal in zwei einfachen sätzen erklären? meinst du damit, dass ich meiner mitwirkungspflicht nicht nachkomme, wenn ich es so kurzfristig melde?
weiß nicht so recht, was du damit sagen möchtest.

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@danysahne:

Ich meine damit, dass die bewusst deutlich verspätete Mitteilung des Umzuges eine Ordnungswidrigkeit darstellt und dafür ein Bußgeld von bis zu 5.000,- € verhängt werden kann.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo AxelK,
wann ist die Mitteilung eines Umzugs [color=red]bewußt deutlich verspätet?[/color]

Um nicht die Einstellung von Leistungen vorzeitig zu bewirken, ist ja nun leider verdammt oft notwendig, das JC nicht unnötig früh zu informieren.

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""

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#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@altona:

Das Gesetz spricht davon, dass jede Änderung in den Verhältnissen umgehend mitzuteilen ist. Die Gerichts beantworten die Frage, was "umgehend" bedeutet, regelmäßig mit "maximal eine Woche ab Kenntnis der Änderung".

Kenntnis von einem bevorstehenden Umzug hat man wohl spätestens mit Unterschrift des Mietvertrages. Ab dann hat man also die entsprechende Mitteilung ans Jobcenter zu tätigen.

Nicht das wir uns falsch verstehen. Mir ist durchaus bewusst, dass die Jobcenter durch Ihr oftmals rechtswidriges Verhalten, gerade in Verbindung mit Arbeitsaufnahme oder eben auch Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters, verspätete Meldung provozieren.

Ich habe vollstes Verständnig für die Überlegung der TE, wollte aber eben auch auf mögliche Konsequenzen hinweisen, derer man sich dann eben auch bewusst sein sollte.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#11
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Okay, jetzt hab ichs verstanden! :-)
Mietbeginn der neuen Wohnung ist 1.12., Mietende der aktuellen Wohnung 31.12. WANN ich tatsächlich meine Köfferchen packe, wusste ich bis dato noch nicht. Geplant ist, dass der 30.11. der Umzugstag ist. Das habe ich aber erst festlegen können, als ich wusste, wann meine privaten Helferlein auch können. Somit kamen wir vor wenigen Tagen auf den 30. November.

Wenn ich am 22. November mitteile, dass ich ab 1. Januar da und da wohne, dürfte das ja ausreichen und wäre doch im Sinne der Mitwirkungspflicht "rechtzeitig" oder?
es ist ja im Grunde mein Problem, wenn ich im Dezember doppelt Miete zahlen muss. Wann der Umzugswagen rollt, weiß ja keiner. Ich werde im Dezember sowieso noch in beiden Wohnungen anzutreffen sein, da ich in meinem alten Wohnort noch viele Dinge zu regeln habe und auch die Wohnungsübergabe im Dezember gemacht wird. Ein Nachmieter ab Dezember ist auch noch nicht in Sicht.

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#12
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Mir fällt gerade ein, braucht das bisherige Jobcenter den neuen Mietvertrag eigentlich?
Wenn ich hingehe und denen die Bestätigung der Whg.-Gesellschaft vorlege, dass mein Mietverhältnis zum 31.12. gekündigt ist, dürfte das doch reichen.
Ich glaube auch, dass ich im Dezember noch viel in meiner alten Wohnung sein werde, da es hier wirklich noch viel zu erledigen gibt. Ich werde mich wahrscheinlich wirklich erst ab Januar in der neuen Stadt anmelden.
Ich werde ja nun nicht die einzige sein mit solch einer Situation.

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