Dringend - Arbeitslosenscheck ging verloren

16. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
MJerome
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend - Arbeitslosenscheck ging verloren

Am 30.11. wurde der Scheck angeblich zugeschickt , jedoch kam dieser nie an . Nun weigert sich das Amt eine weitere Zahlung vorzunehmen , obwohl offensichtlich ist , dass dieser Scheck auch nie irgendwo gutgeschrieben wurde .
Brauche dringend Hilfe um weiter vorzugehen -

Gruß

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@MJerome

irgendwie scheint die post in der x mas zeit überfordert. ich hab ein päckchen nicht bekommen, mein mann bekommt schon zum 2. mal nen brief nicht...
grundsätzlich muß der absender einen nachforschungsauftrag veranlassen, der empfänger kann das nicht machen.

also, ich würd bei der agentur, mit einem zeugen, persönlich bis zum amtsleiter gehen, darlegen,in form der kontoauszüge, dass du das geld nicht hast. nur die können schließlich prüfen, ob der scheck irgendwo anders eingelöst wurde! zur vorsicht das ganze auch schriftlich, per einwurfeinschreiben.
kannst ja vorschlagen, falls der scheck noch eintrifft, ihn zurückzugeben.
sind diese schecks persönlich, also auf den namen des alg empfängers?
wenn das nicht hilft würde ich per eilantrag zum sozialgericht, unbillige härte, gehen und einstweilige anordnung erwirken. am besten gleich mit nem anwalt.normalerweise muß man erst den widerspruchsweg gehen, aber ich glaub, dass hier eile geboten ist.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 16.12.2005 11:20:16

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Tja, Du wirst Dich gedulden müssen. Dass Du keinen Eingang auf Deinem Konto nachweisen kannst, ist selbstverständlich. Mit so einem Scheck geht man nämlich zur Postbank und lässt sich das Geld auszahlen.

Das Amt wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nichts unternehmen. Erst nach sechs Wochen, wo weder Du den Scheck erhalten hast, noch dass er zurückgegangen ist, erst dann wird man Dir vielleicht das Geld auszahlen. Habe den selben Ärger mit meinem Freund gehabt. Das war ein hin und her, da es das Amt wenig interessiert, denn immerhin bekommen die ja ihr Gehalt pünktlich.

Ich würde versuchen am Montag zum Amt zu gehen und mit denen zu reden. Das Problem ist, man wird Dich damit abwimmeln, dass die den Scheck nicht verfolgen können. Angeblich ist das Blödsinn, sie können es doch, wollen es aber nicht. Versuche es in Zukunft so zu organisieren, dass wenn Du kein Konto hast, dass man Dir das Geld bar auszahlt, oder dass Du den Scheck selbst abholst. Ist nervig, garantiert aber, dass Du Dein Geld pünktlich bekommst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MJerome
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke erst mal für die Antworten - es ist absolut ein Drama - Weihnachten fällt wohl aus ...und das mit Kindern ...
Die wissen , dass der Scheck nicht ausbezahlt wurde - man ist doch echt machtlos , aber wie soll es ohne Geld gehen ???

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.586 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.