Dringend: Beitragsrückstand bei KK - Ruhe des Leistungsanspruches ab Montag - Arztbesuche dringend n

9. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Steve82
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Dringend: Beitragsrückstand bei KK - Ruhe des Leistungsanspruches ab Montag - Arztbesuche dringend n

Hallo zusammen,

ich habe HEUTE einen Brief der Krankenkasse erhalten, welcher mir mitteilt das mein Leistungsanspruch aufgrund meines Beitragsrückstandes ab dem 13.06.2016 ruhen wird. Meine Schuldsumme dort beträgt über 7.000 Euro. Zur Zeit erhalte ich ca. 1000 Euro Krankengeld pro Monat.

Ich wurde aufgrund von Depressionen seit fast 2,5 Monaten von meinem Hausarzt Krank geschrieben und wurde daraufhin in der Probezeit von meinem Arbeitgeber gekündigt. Das seitdem keine Beiträge an die KK fließen habe ich bisher nicht bedacht gehabt. Dies wird die Problematik vermutlich ausgelöst haben.

Das größte Problem dabei ist, das ich am 16.06.2016 einen Psychiatertermin habe auf den ich seit 2,5 Monate warte. Wenn ich ab dem 13.06.16 nicht mehr einfach zum Arzt gehen kann gefärdet das sowohl meinen Psychiatertermin, als auch weitere Krankschreibungen vom Hausarzt oder Psychiater.

Ich hoffe ihr könnt mir aus dieser verzwickten Situation hinaus helfen.

Ich bin für jede Hilfe und jeden Tipp sehr dankbar.

Vielen Dank im vorraus

Steve



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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Wie kommen denn 7.000 Euro in ein paar Monaten zustande? Nach der Kündigung nicht arbeitslos gemeldet?

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#2
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat:
Ich wurde aufgrund von Depressionen seit fast 2,5 Monaten von meinem Hausarzt Krank geschrieben und wurde daraufhin in der Probezeit von meinem Arbeitgeber gekündigt. Das seitdem keine Beiträge an die KK fließen habe ich bisher nicht bedacht gehabt. Dies wird die Problematik vermutlich ausgelöst haben.

in 2,5 Monaten 7000€ Rückstand? Sehr unglaubwürdig...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steve82
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe nicht behaupten wollen das die 7000 Euro in den 2,5 Monaten entstanden sind, sondern lediglich das aufgrund der
Tatsache das nach der Kündigung durch den Arbeitgeber keine weitere Zahlungen mehr an die Krankenkasse gingen und dadurch der Bescheid über das Ruhen des Liestungsanspruches scheinbar ausgelöst wurde.
.
Die 7.000 Euro sind vor Jahren durch eine fehlgeschlagene Selbstständigkeit (freiwillig Versichert) entstanden.

Nach der Kündigung habe ich mich bisher nicht arbeitslos gemeldet.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Der Höchstbeitrag KV liegt in diesem Jahr bei 618,-- Euro im Monat.

Das Ruhen des Versicherungsschutzes mit Ausnahme der Behandlung akuter Erkrankungen ist die im Gesetz vorgesehene Folge der Nichtzahlung.

Zitat:
Wenn ich ab dem 13.06.16 nicht mehr einfach zum Arzt gehen kann gefärdet das sowohl meinen Psychiatertermin, als auch weitere Krankschreibungen vom Hausarzt oder Psychiater.


Nö. Nur musst Du die Deiner Meinung nach notwendigen Behandlungen selbst bezahlen, und zwar als Privatpatient zum vermutlich 2,3fachen GOÄ Satz.

Krankenversicherungsschutz ist ein Wirtschaftsgut für das eine Gegenleistung fällig ist.

Berry

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Steve82):
Nach der Kündigung habe ich mich bisher nicht arbeitslos gemeldet.


Dadurch wären aber ziemlich sicher Krankenversicherungsbeiträge gezahlt worden.

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#6
 Von 
Steve82
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Informative Antwort.
@Reteles: Da hast du recht, habe das leider versäumt. Im nachhinein betrachtet ein dummes Versäumnis.

Werde die 7000 Euro nicht zeitnah Abbezahlen können,
Eine Ratenzahlung ist leider zweifelhaft, da Lebensunterhaltskosten und weitere Gläubiger bezahlt werden müssen und ich bei 7000 Euro Schulden befürchte das keine kleine Ratenzahlungsangebote angenommen werden, sondern diese schon einen Betrag von mindestens 200 oder 300 Euro im Monat wollen.
Der Termin am 16.06. ist mir sehr wichtig.
Es wäre schön wenn jemand eine Idee hätte wie genau ich das angehen und jetzt noch retten kann.

Steve

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#7
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat:
Dadurch wären aber ziemlich sicher Krankenversicherungsbeiträge gezahlt worden.

aber auch die 7000€ die er anscheinend ja seit Jahren vor sich her schiebt? es reicht ja nicht, die laufenden Beiträge zu zahlen, er müsste den kompletten Rückstand ausgleichen...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Zur Zeit erhalte ich ca. 1000 Euro Krankengeld pro Monat. Wo ist das Problem? Dann sind Sie doch krankenversichert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Steve82
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

"Es ist Ihnen untersagt die Gesundheitskarte sowie eine eventuell vorliegende Befreiungskarte im Ruhezeitraum zu verwenden. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung werden wir die kosten von Ihnen zurückfordern"

Das ist das Problem da wichtige Arzttermine ausstehen.

"Wenn Sie ab dem 13.06.16 noch Leistungen benötigen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind, wenden Sie sich bitte zuerst an uns. "

Das KÖNNTE die Lösung sein, bin mir da aber nicht sicher ob eine anhaltende Depression darunter zählt.

Lg
Steve

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Die Worte "anhsltend" und "akut" schließen sich eigentlich aus. Fragen Sie bei der Krankenkasse nach, nur dort werden Sie eine verlässliche Antwort bekommen können.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Steve82
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Telefonat mit der Krankenkasse hat ergeben das ich NICHT zum Psychiater darf weil es kein Notfall ist, aber wohl zum Hausarzt um mich weiter Krank schreiben lassen zu können. Ich frage mich wie ich auf dieser Basis wieder genesen soll.
Werde jetzt erst einmal nachdenken. Ich bin weiterhin dankbar für jede Idee.

Steve

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

§16 (3a) SGB V
[...]das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden. Das Ruhen tritt nicht ein oder endet, wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches sind oder werden.


Ratenvereinbarung abschließen und/oder ALG2 beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@all:

Ein paar Gedanken aus dem Bauch heraus, ohne Anspruch auf Richtigkeit:

1. Eine Arbeitslosmeldung ist vorliegend nicht möglich, weil der TE bei Eintritt der Arbeitslosigkeit AU war. In diesem Fall greift sofort der Anspruch auf Krankengeld, der m.E. auch dazu führt, dass keine KV-Beiträge zu zahlen sind, bzw. krankenkassenintern gezahlt werden.

2. Fraglich erscheint mir ehrlich gesagt auch die Feststellung des Ruhens des Versicherungsschutzes aufgrund mehrere Jahre alter Beitragsrückstände. Solange die laufende Beiträge gezahlt wurden, waren diese alten Rückstände für die KK offensichtlich kein Grund, das Ruhen festzustellen und m.E. sind die auch jetzt kein rechtmäßiger Grund.

@Steve:

Ich würde Dir dringend dazu raten, Dir umgehend einen Beratungshilfeschein beim örtlichen Amtsgericht zu besorgen und einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Sozialrecht zu vereinbaren. Bei 1000,- € Krankengeld kann es allerdings sein, dass Du keinen Anspruch auf Beratungshilfe hast (liegt an der Höhe der nachzuweisenden, laufenden Kosten). Dann müsstest Du die Beratung und ggf. Vertretung im Zweifelsfall selbst zahlen, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, die schon für die außergerichtlichen Kosten aufkommt. Die Kostenproblematik solltest Du sinnvollerweise schon bei der Terminvereinbarung offen ansprechen und ggf. nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung fragen.

Fast vergessen: Gegen den Bescheid der Krankenkasse über das Ruhen des Versicherungsschutzes sollte unbedingt innerhalb der Monatsfrist Widerspruch eingelegt werden. Aber auch diesbezüglich wird Dich der Anwalt sicherlich beraten. Wenn der zu dem gleichen Ergebnis kommt wie ich, wird der den Widerspruch auch für Dich übernehmen und so besteht dann zumindest die Chance, dass die KK - bei erfolgreichem Widerspruch - auch für die Anwaltskosten aufzukommen hat.

Ich persönlich würde auch den Psychiatertermin wahrnehmen, falls zuvor ein Termin beim Anwalt nicht zu bekommen ist. Natürlich ist das mit dem Risiko verbunden, dass die Behandlungskosten zurückgefordert werden. Wenn der Termin aber für die Genesung so immenz wichtig ist, würde ich dieses Risiko eingehen. Aber das kannst Du nur ganz allein für dich entscheiden.

Off Topic:

Zitat:
weitere Gläubiger bezahlt werden


Das sollte vielleicht auch Anlass sein, mal über den Besuch einer Schuldnerberatungsstelle und ggf. ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung nachzudenken. In die Restschuldbefreiung würden dann auch die Beitragsrückstände der KK fallen.

Gruß,

Axel

-- Editiert von AxelK am 11.06.2016 10:03

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