Drogentest Umschulung Agentur für Arbeit

30. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sina Bauersmann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogentest Umschulung Agentur für Arbeit

Hi Leute,

Folgende Situation angenommen

2016 Skoliose mit BWS Syndrom und im Zuge dessen damals Abhängig gewesen/geworden von der Schmerzmedikation nachdem eine Orthopädin 1,5 Jahre Tramadol verschrieben hat.. Diese wurde dann 2017/8 in einer Klinik professionell entzogen (natürlich auch gleichzeitig die Ursache des orthopädischen Problems therapiert). Nun nach langem Kampf eine Umschulungszusage erhalten (es wurde in der Zwischenzeit normal gearbeitet) . Einen anderen Konsum von Drogen gab es nicht, außer Cannabis. Dieser Konsum ist so ca. 4-5mal monatlich wenn es hoch kommt allerdings dort nicht bekannt. Jetzt erst 2 Monate vor Beginnn der Umschulung/Ausbildung eine Zusage der Agentur für Arbeit erhalten und Tatsächlich noch eine Stelle gefunden. Und nun hat die Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass vor Beginn Einen Abstinenztest gemacht machen soll. Nun ist die Frage was passiert wenn dieser positiv ist. Abgesehen davon ist die frage ob das rechtlich überhaupt okay ist. die Medikamente wurden damals schlichtweg verschrieben und dann professionell abgesetzt mit Klinikbericht in dem auch das so steht. Sollte Cannabiskonsum da ein Problem darstellen wenn andere Leute ebenfalls keines bekommen wenn sie ihre 4/5 Bier Im Monat trinken? Auch bestehen bedenken dass nun eine Stelle und alles besorgt ist und nachher eine Woche vor Beginn der Umschulung wieder alles abgesagt werden muss. Die andere Frage wäre auch ob man das auf einen Bluttest abwenden kann , da es ja eigentlich um Den aktiven Konsum gehen sollte und es ja wohl eigentlich private Sache ist ob ich manchmal im Monat gekauft wird. Denn ein Urintest wäre selbst bei geringem Konsum sicherlich 8 Wochen nachweisbar.

Die Androhung des Tests Kam übrigens nur mündlich durch die Sachbearbeiterin. Alle Gutachten liefen wegen corona am Telefon und sind bereits durch. Auch die Psychologen und Ärzte haben nichts dergleichen gesagt sondern nur die Sachbearbeiterin. Den Bildungsgutschein wollte sie sogar schon schicken.

Gerne auch persönliche Erfahrungen. Danke

-- Editiert von Sina Bauersmann am 30.05.2021 09:28

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na, wenn der Abstinenztest positiv ist, dann bist Du doch abstinent, ist doch prima.

Ansonsten würde ich mal in die Bedingungen der Bewilligung schauen, also quasi in das Vertragsangebot, da müsste was drinnen stehen über die Voraussetzungen der Bewilligung und Finanzierung einer solchen Maßnahme.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Sina Bauersmann):
Und nun hat die Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass vor Beginn Einen Abstinenztest gemacht machen soll.
Zitat (von Sina Bauersmann):
Die Androhung des Tests Kam übrigens nur mündlich durch die Sachbearbeiterin.
Was denn jetzt?
Was meinst du mit Androhung? Entweder wirst du schriftlich eingeladen zu einem solchen Test. Oder nicht.
Zitat (von Sina Bauersmann):
Den Bildungsgutschein wollte sie sogar schon schicken.
Ja. Und? Damit könntest du auf Trägersuche gehen. Wenn du den BGS hast.
Zitat (von Sina Bauersmann):
Gerne auch persönliche Erfahrungen.
Man erhält eine Einladung mit Termin ---schriftlich mit der Post.

Die ganze Krankheits-Historie ist hier zumindest vollkommen irrelevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Sina Bauersmann):
Die andere Frage wäre auch ob man das auf einen Bluttest abwenden kann , da es ja eigentlich um Den aktiven Konsum gehen sollte und es ja wohl eigentlich private Sache ist ob ich manchmal im Monat gekauft wird.

??? :???:

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#4
 Von 
Sina Bauersmann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da es wohl etwas missverstanden wird:

Telefonisch habe ich von meiner Sachbearbeiterin dle Meldung erhalten, dass die Umschulung gewährleistet ist und das ärztliche und Psychologische Gutachten durch sind und ich mir ab sofort eine Stelle suchen kann. Dies habe ich nun erfolgreich getan. Auch im Eservice der Agentur steht die Umschulungszusage einsehbar als genehmigt. Und jetzt im Nachhinein hat sie mir mitgeteilt,dass eben noch dieser Abstinenztest erfolgen soll. Der ärztliche Dienst hat dies überhaupt nicht erwähnt und es kam auch bisher keine Einladung dazu. Nun muss ich ihr aber mitteilen dass ich eine Stelle gefunden habe und ich bin mir sicher, dass die Einladung zu solch einem test dann noch erfolgen wird.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Also in die schriftlichen Bedingungen hast Du nicht geschaut, danach hatte ich gefragt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sina Bauersmann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In allem was ich bisher erhalten habe ist kein Abstinenztest erwähnt. Und laut der Sachbearbeiterin ist das einzige was ich jetzt noch schriftlich erhalte der BGS. Und wahrscheinlich dann direkt auch die Einladung zum Test. Das ist es eben auch was mich etwas verwirrt, der BGS ist bereits postal auf dem weg zu mir aber wie der Abstinenztest erfolgen soll wurde nicht weiter erwähnt.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

@ pal378516-54

Cannabis ist im Blut nicht ganz so lange nachweisbar wie im Urin. D.h. wenn der Konsum schon länger zurück liegt, kann eine Blutprobe schon negativ sein, während eine Urinprobe noch positiv ist. Außerdem kann man durch eine Blutuntersuchung (wenn sie denn noch positiv ist) feststellen, ob der letzte Konsum erst vor kurzem stattfand oder schon länger her ist, während eine Urinprobe diese Information nicht liefert.
Die Fragestellerin erhofft sich offenbar, dass die Blutprobe negativ sein wird - oder (falls sie nicht negativ ist), dass man wenigstens aus den Werten lesen kann, dass der letzte Konsum schon länger her ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Sina Bauersmann):
Nun muss ich ihr aber mitteilen dass ich eine Stelle gefunden habe und ich bin mir sicher, dass die Einladung zu solch einem test dann noch erfolgen wird.
Na und? Dann teile ihr das mit.
Zitat (von Sina Bauersmann):
Dies habe ich nun erfolgreich getan
Gut. Wann würde die Umschulung beginnen?
Zitat (von Sina Bauersmann):
Und wahrscheinlich dann direkt auch die Einladung zum Test.
Bestimmt---sicher--- vielleicht--wahrscheinlich--

Was dann tatsächlich kommt, kannst du uns doch dann mitteilen, wenn es soweit ist?
Zitat (von Sina Bauersmann):
aber wie der Abstinenztest erfolgen soll wurde nicht weiter erwähnt.
Woher und warum sollte eine SB der Arbeitsagentur denn sowas wissen?

Abwarten. Nicht verwirren lassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Sina Bauersmann):
Und wahrscheinlich dann direkt auch die Einladung zum Test.

Also nichts weiter als nebulöse Vermutungen ...
Wenn was textliches / schriftliches kommt, wieder hier melden, dann hat man was konkretes zum diskutieren.



Zitat (von Sina Bauersmann):
aber wie der Abstinenztest erfolgen soll wurde nicht weiter erwähnt.

Vermutlich weil die SB keine hellseherischen Fähigkeiten hat. Man wird das beizeiten von der zuständigen Stelle erfahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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