Hallo liebe User,
da ich scheinbar ein eher seltener Fall des Eöternunterhalts habe und bislang noch keine ähnlichen Fälle gefunden habe, dachte ich, dass ich hier einmal nachfragen kann.
Zu meiner Geschichte:
Meine Eltern hatten sich 2009 scheiden lassen, zur Mutter habe ich keinen Kontakt seither. Im selben Jahr bekam sie einen Schlaganfall und lebt seitdem im betreuten Wohnen.
Zu der Zeit war ich noch Schüler, habe mein Abitur gemacht und ging studieren. Dieses Jahr werde ich voraussichtlich mit meinem Master fertig werden und habe schon Bauchschmerzen über den drohenden Elternunterhalt.
In einigen Urteilen steht ja, dass man beispielsweiße seinen "Lebensstandard nicht wesentlich verschlechtern darf". Doch wie wird das pauschalisiert, denn als Student hat man ja eigentlich keinen Lebensstandard, weil man ja jetzt erst richtig Geld verdienen kann?!
Außerdem bräuchte ich ja dann ein Auto, aber wird der Kredit in die Berechnung miteinbezogen, da der Pflegefall vor Aufnahme des Kredites ja schon eingetreten ist?
Hoffe mir kann hier jemand helfen
Drohender Elternunterhalt nach Ende des Studiums
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Du hast ein Selbstbehalt von zur Zeit 1800€ Netto.
Zusätzlich werden gewisse Aufwendungen für Versicherungen, Kredite usw. mitgerechnet.
Wenn du mehr verdienst und dann Unterhalt zahlen musst und DANN ein Auto käufst und somit nicht mehr Unterhaltspflichtig WIRST, durch die Aufwendungen, kann es sein, das sie das nicht anerkennen wollen.
Aber wenn die zweckmäßigkeit gegeben ist, das du ein Auto kaufen musst dann kommt es drauf an.
1: Günstiges Auto, werden sie anerkennen ( wahrscheinlich ), sie können das natürlich auch versuchen per Gericht zu entscheiden.
2: Neuwagen klein/günstig, werden sie mit großer Sicherheit nicht anerkennen, ausser es ist ein sehr günstiges Modell.
3: Neuwagen groß/teuer, sehe ich keine Chance dies zu erklären, das es anerkannt wird.
-- Editiert von essey am 08.03.2019 11:32
Was ist denn bei Ihnen so selten?
Der Selbstbehalt ergibt sich bei dem Unterhalt für die Eltern aus Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle. Berechnungsgrundlage ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Dieses errechnet sich wie folgt: Alle Einkünfte werden addiert und verschiedene Ausgaben und Kosten abgezogen. Hierzu zählen unter anderem:
◾Kosten der Krankenvorsorge
◾berufsbedingte Aufwendungen
◾Darlehensverbindlichkeiten
◾ggf. Miete und Mietnebenkosten (einzelfallabhängig, da bereits in Selbstbehalt enthalten)
◾Rundfunkgebühren
◾Beiträge zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung
◾Ggf. Unterhaltszahlungen an die eigenen Kinder
Von diesem bereinigten Nettoeinkommen ist der Selbstbehalt (1.800) abzuziehen
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Jetzt brauchst du keine Bauchschmerzen haben.ZitatDieses Jahr werde ich voraussichtlich mit meinem Master fertig werden und habe schon Bauchschmerzen über den drohenden Elternunterhalt. :
Erst mal den Master machen. Dann einen guten Job finden. Das dauert.
Als Berufsanfänger wirst du wahrscheinlich nicht sofort astronomisch verdienen. Als Alleinstehender hast du relativ hohe Abgaben.
Wenn du Bafög hast, wirst du auch beginnen, diesen *Kredit* zurückzuzahlen...
Wieso weißt du das jetzt schon?ZitatAußerdem bräuchte ich ja dann ein Auto, :
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