Hallo,
bin schon über 30 und werde Dual an einer privaten Fachhochschule studieren
Praxispartner zahlt nur 500 EUR Gehalt im Monat, nach Abzug meiner Miete verbleiben 50 €.
50€ reichen mir zum Leben nicht.
Habe wegen hohem Alter keine Möglichkeit Bafög zu beziehen.
Ist es möglich aufstockend ALG2 zu beziehen?
Bin mir nicht sicher ob ich als Student oder Arbeiter klassifiziert werde, da Studenten kein ALG2 Anspruch haben.
Werde ich beim Jobcenter als Arbeiter oder Student klassifiziert?
Dual Studieren - ALG2 Anspruch???
7. September 2019
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Frage vom 7. September 2019 | 21:56
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Dual Studieren - ALG2 Anspruch???
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#1
Antwort vom 7. September 2019 | 22:40
Von
Status: Student (2030 Beiträge, 934x hilfreich)
Hallo,
meiner Meinung nach bist Du vom ALGII ausgeschlossen, da Du Student bist und ja theoretisch Bafög kriegen könntest, wenn Du "jung genug" wärst.
Ein Azubi ist ja auch Azubi und kein Arbeiter, obwohl er während der Ausbildung auch praktisch was tut und lernt und nicht nur in der Schule sitzt.
Es gibt aber Ausnahmen, Härtefallregelungen. Du kannst ja mal schauen, ob Du evtl. Darunter fällst.
LG
#2
Antwort vom 8. September 2019 | 13:10
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Es gibt aber Ausnahmen, Härtefallregelungen. Du kannst ja mal schauen, ob Du evtl. Darunter fällst.
Super, bei der GKV werde ich als normaler Arbeiter klassifiziert. Als Student hätte ich geringere Beiträge.
Beim Jobcenter bin ich plötzlich Student, damit ich mein Anspruch verliere.
Hier sind die Regelungen so ungerecht. Sozialorgane picken sich den Status heraus, damit es so stark wie möglich zu meinen ungunsten ausfällt.
Wenn ich an einer Fernuni studiere bekomme ich ALG2! Wieso ist das so?
Bin doch dann auch nur Student!!!
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#3
Antwort vom 8. September 2019 | 19:57
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
Zitat:Wenn ich an einer Fernuni studiere bekomme ich ALG2! Wieso ist das so?
Anspruch auf ALG II bestünde auch bei einem Fernstudium nur, wenn du nebenbei dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
"Nur Student" wird mit ALG II nicht gefördert.
Gegen den Status Arbeiter spricht schon, dass dein Gehalt weit unter dem Mindestlohn liegt.
Zitat:Habe wegen hohem Alter keine Möglichkeit Bafög zu beziehen.
Hast du geprüft, ob Aufstiegs-BAföG in Frage kommt?
Zitat:Sozialorgane picken sich den Status heraus, damit es so stark wie möglich zu meinen ungunsten ausfällt.
Sie halten sich an das, was gesetzlich vorgegeben ist ([link=https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html]§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V [/link]).
Wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, steht es dir offen eine Gesetzesänderung anzuregen.
Zitat:Praxispartner zahlt nur 500 EUR Gehalt im Monat, nach Abzug meiner Miete verbleiben 50 €.
50€ reichen mir zum Leben nicht.
Sind bei den 500 € netto schon die KV-Beiträge abgezogen?
Hast du Ersparnisse? Studienkredit? Nebenjob?
Wenn du die Mindesteinkommensgrenze erreichst, könntest du Wohngeld beantragen. Eine andere Sozialleistung kommt für dich nicht in Frage.
#4
Antwort vom 9. September 2019 | 12:43
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5677x hilfreich)
Mir ist die *Klassifizierung* unbekannt. Bist du angestellt im sv-pflichtigen Bereich? Du schreibst im anderen Thread von Arbeitgeber. Hier aber von Praxispartner.
Ein normaler Arbeiter bekommt kein Gehalt. Der bekommt Lohn. Ein Praxispartner bekommt weder Gehalt noch Lohn.ZitatPraxispartner zahlt nur 500 EUR Gehalt im Monat :
Dein Studium, ob Fern oder direkt oder gar privat, ist tatsächlich dein Privatvergnügen.
Das ist nicht ungerecht.
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