Dürfen Sie das??????

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
jessi19853
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)
Dürfen Sie das??????

Also es geht um folgendes. Wir hatten ne überzahlung von der wohngeldstelle und bekomme jetzt hartz 4. Mein freund war heute bei der dame vom sozialamt und bekommt prompt so ein zettel wo drauf steht, das wir 150 Euro abtreten müssen bis es ausgeglichen ist :bang: klar es geht um 2000 Euro aber dann gleich 150 Euro. Dann meinte mein freund, das es wo ein bisschen viel wäre und sie sagte sie dürfte vom Gesetz auch 30 % von mir und mein Lebensgefährten einbehalten. Ist das so richtig. Wenn sie 30 % von jeden einbehalten würde, würden wir 200 Euro bezahlen. Sie meinte dann noch ganz frech wir würden jeden Monat ja eh 1000 Euro Hartz 4 bekommen und davon wäre die miete ja schon bezahlt. Naja mit 7 kindern ist das auch nicht die welt.

danke schon einmal und lg jessi

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9 Antworten
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#1
 Von 
eulchen
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 8x hilfreich)

@jessi19853

Der Inhalt Deines postings ist zu ungenau, so dass offenbar niemand zielgerichtet Antwort geben kann.

Vermischung: Wohngeld / Sozialamt / (ARGE?)
Was soll ein "Zettel"?
2000,00 EURO?
Wohin "abtreten"?
30 % Abzug
usw.

Gruß
Eulchen

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Jessi:

Zuerst mal nur so viel, dass auf gar keinen Fall eine Abtretungserklärung unterschrieben werden sollte.

Darüber hinaus schließe ich mich @Eulchen an. Hier brauchen wir mir Informationen und vor allem exaktere Informationen. Wer fordert Geld zurück? Bei wem sollt Ihr was abtreten? Und wie passt hier das Sozialamt ins Spiel (vielleicht meinst Du die Wohngeldstelle als Teil des Sozialamtes)?

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
jessi19853
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, es geht um folgendes. im jahr 2008 hatten wir zuviel wohngeld erhalten. Das ist auch alles rechtens es geht um 2036 Euro. Die wir zurückzahlen müssen.

Nunja jetzt bekommen wir hartz 4 und die Frau *** vom sozialamt hatte mit Frau *** von der wohngeldstelle sich unterhalten. Heute bekam mein freund ein brief mit in den stand

Überzahlung von Wohngeld
hier : Antrag auf Einbehaltung einer Rate

Wir habe noch dem Wohngeldamt noch einen Betrsg in Höhe von 2036 Euro zu erstatten. Bislang wurde diese Überzahlung mit zustehenden Wohngeld aufgerechnet.
Ab den 01.08.2009 sind wir im lfd. Bezug von Leistungen nach dem SGB2.
zur weiteren Erstattung erklären wir hiermit, dass bis auf weiteres monatelich beginnend ab dem 01.10.2009- eine Rate in Höhe von 150 Euro von den uns zu gewährendes SGB 2- Leistungen einbehalten werden soll und direkt an die Oberfinanzkasse Düsseldorf zur Tilgung der Überzahlung von wohngeld weitergeleitet werden soll.

Das war das schreiben dazu. Als mein Freund sagte, das die rate etwas hoch wäre meinte die frau ***(Sozialamt) wenn Sie sich darauf nicht einlassen könne Sie auch von mir und meinen Partner jeweils 30 % einbehalten. das wäre gesetzlich erlaubt.

Stimmt das so und müssen wir die 150 euro jetzt bis es ausgeglichen ist an die wihngeldkasse abtreten.

Lg jessi

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Jessi:

Noch einmal die Frage, was das Sozialamt mit der Sache zu tun hat? Üblicherweise wird das ALG II von einer ARGE/Jobcenter ausgezahlt. Oder seit Ihr eine Optionskommune und ist das Sozialamt für ALG II zuständig?

Meines Erachtens ist ein 30%-iger Einbehalt hier, mangels Rechtsgrundlage, nicht zulässig. Sofern Ihr noch Wohngeld beziehen würdet, dürfte diese sogar in voller Höhe mit dem Erstattungsanspruch aufgerechnet werden (§ 29 Abs. 2 WoGG).

Aber, da Ihr mittlerweile ALG II bezieht, gilt nicht mehr das WoGG, sondern das SGB II. Nah § 43 SGB II darf der Leistungsträger nach dem SGB II, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Regelleistungen) mit bis zu 30% mit eigenen Ansprüchen aufrechnen. Dieses gilt aber m.E. nur und ausschließlich für Überzahlungen des ALG II, nicht aber für andere Sozialleistungen.

Auch das denkbare Argument, das der kommunale Leistungsträger für ALG II und Wohngeld identisch ist, greift m.E. nicht, weil eine Aufrechnung ausdrücklich nur mit der Regelleistung erfolgen darf, die widerum eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit ist.

Nach § 51 Abs. 1 SGB I darf der zuständige Leistungsträger auch nur insoweit aufrechnen, als die Leistungen pfändbar sind. Zum einen erhaltet Ihr vom zuständigen Leistungsträger keine Leistungen mehr und zum zweiten dürfte ALG II unpfändbar sein.

Ich würde der ARGE/dem Sozialamt folgendes schreiben:

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx bezgl. eines Rateneinbehaltes für überzahltes Wohngeld habe ich erhalten. Dem Einbehalt einer solchen Rate kann zunächst nicht zugestimmt werden, und ich bitte um Mitteilung, auf welcher Rechtsgrundlage diese Abtretung von unpfändbaren Sozialleistungen erfolgen soll und auf welcher Rechtsgrundlage Sie der Meinung sind, mit Ansprüchen eines anderen Leistungsträgers, mit bis zu 30% aufrechnen zu dürfen. Meines Erachtens ist eine solche Aufrechnung unzulässig.

Nach Bekanntgabe der entsrpechenden Rechtsgrundlagen werde ich unaufgefordert auf die Sache zurück kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Jessi19853


Und das dann bitte [color=red]schriftlich und nachweislich, [/color] also per Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung abgeben. Solche Dinge bitte [color=red]niemals mündlich/telefonisch. [/color]

Jetzt aber nochmal eine abschließende Frage am Rande: Wie kann es bei Wohngeld zu einer Überzahlung von über 2.000 Euro kommen?

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
jessi19853
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)

Also es war so. Wir hatten in einen haus gewohnt und die miete belief sich auf 1450 euro. Wir hatte wasser im keller stehen und tag und nacht liefen die umweltpumpen. Der strom belief sich von 150 euro bis zu letzt auf 600 euro monatlich, weil die pumpen auf 600 euro liefen. " jahre konnten wir es ziehen aber dann wurde mein lebensgefährte krank und konnte die miete nicht mehr aufbringen. Naja und so schlau wie wir waren hatte wir dieses nicht den wohngeld mitgeteilt sondern haben damit den strom bezahlt. Die mietschulden sind bis auf knapp 1000 euro jetzt abgezahlt. War ein langer weg aber dadurch kamen die schulden beim wohngeld

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#6
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

mit § 52 SGB I

geht das schon

fraglich scheint mir hier nur die Höhe zu sein. da ihr ja schon ALG II kriegt.

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Jogibear:

§ 52 SGB I enthält den ausdrücklich Hinweis auf § 51 SGB I. Und danach ist ein Einbehalt nur insoweit zulässig, wie die Leistungen pfändbar sind. ALG II ist - sofern nicht alle denkbaren Zuschläge geleistet werden - eigentlich immer unterhalb der Pfändungsfreigrenze.

Gruß,

Axel

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#8
 Von 
eulchen
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 8x hilfreich)

@jessi

meine Meinung ist, dass Ihr dem Vermieter die Stromkosten für die Umwälzpumpe in Rechnung stellen solltet, falls nicht Ihr die Überschwemmung verursacht habt, so dass möglicherweise der VM keine Mietansprüche mehr geltend machen kann.

Im Übrigen habt Ihr die Miete bezahlt - wenn auch nach und nach, so dass m.E. kein Rückforderungsanspruch dem WG-Amt ggü besteht.

Jedenfalls würde ich schnellstens einem Anwalt für Soz.-bzw. Mietrecht die GANZE Sache telef. schildern und er wird bei der "Sachbezeichnung" im Antrag f. Beratungsschein formulieren helfen. Auch sollte man ihm den Text v. Axel vorlesen oder zeigen. (Es geht um zwei "Sachen", und RA weiß, ob er einen oder zwei Scheine braucht.)

Beratungsscheine bekommt man vom Amtsgericht. Dazu den aktuellen Bescheid der ARGE mitnehmen.

Gruß
Eulchen


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#9
 Von 
jessi19853
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)

also, habe ja den brief abgegeben und siehe da Axel hatte recht. Sie rief mich heute morgen an und meinte dann mit den darlehen wegen der stromzahlung (hatte ich einen einen anderen thread gepostet) würde sie so annehmen aber mit der bedingung das wir ne ratenzahlung wegen den wohngeld abmachen. Gut habe dann mit der tante rumdiskutiert und sind dann auf eine ratenzahlung von 100 Euro stehen geblieben. Fühle mich zwar ein wenig über den tisch gezogen, weil die von den sozialamt mich so ünter druck gesetzt hat aber naja. konnte mir dann noch von der frau vom wohngeld anhören, das wir ja noch die 300 euro elterngeld haben. Habe ihr daraufhin dann gesagt, das die 300 euro hier garnicht relevant sind, weil die nicht mit gerechnet werden und bestimmt nicht für ratenzahlungen bezahlt werden. Bin ja mal gespannt was es morgen gibt wenn wird den vertrag vom darlehen unterschreiben sollen!!!!!!!

Danke noch einmal, habt mir echt geholfen und hoffe, das sie jetzt schon einmal gemerkt hat, das sie es mit uns nicht so abziehen kann, wie sie glaubt

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