E

1. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Poseidon 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
E

Hallo

Folgender Sachverhalt liegt vor.
Ich wurde vom Fallmanagment aufgefordert, zwei komplette Bewerbungsmappen an den Arbeitgeberservice des Jobcenters zu schicken.Es handelte sich um konkrete Stellenangebote ,die mir vom Bearbeiter aus dem Internet zugesand wurden.Um meiner Mitwirkungspflicht (§ 60 SGB II ) nach zu kommen sande ich diese fristgemäß ein.
Ca. eine Woche später bekam ich Antwort vom Jobcenter. Dort wurde mir mitgeteilt, das eine Bewerbung auf Grund (gravierender Mängel im Anschreiben) nicht an den betreffenden Arbeitgeber gesand wurde. Es wure u.a. bemägelt, das ich dem Arbeitgeber mitteilte in der ausgeschriebenen Tätigkeit keine Berufserfahrung habe und weiterhin habe ich am Ende des Anschreibens um Rücksendung meiner Unterlagen gebeten, falls ich nicht in die engere Auswahl käm.
Nun meine Frage: Ist der Mitarbeiter des Jobcenters be-
rechtigt meine Unterlagen einfach zurück
zu halten.
Habe ich die Möglichkeit diese Bewerbung
vom Arbeitgeberservice zurück zu fordern.
Kann ich rechtlich dagegen vorgehen (z.B.
Dienstaufsichtsbeschwerde etc.)

Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.

Viele Grüsse
Poseidon 123

-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 797x hilfreich)

quote:
Nun meine Frage: Ist der Mitarbeiter des Jobcenters be-
rechtigt meine Unterlagen einfach zurück
zu halten.


Der Mann ist zur Beratung verpflichtet. Wenn er findet, dass die Unterlagen verbessert werden können, dann muss er mit dir darüber sprechen, bevor die Unterlagen hinaus gehen. Dafür wird er ja bezahlt.

quote:
Habe ich die Möglichkeit diese Bewerbung
vom Arbeitgeberservice zurück zu fordern.


Ja, fordern darf jeder jedes. Möglich ist das persönlich, per Post und per Telefon. Sicher kommen die dann auch zurück.

quote:
Kann ich rechtlich dagegen vorgehen (z.B.
Dienstaufsichtsbeschwerde etc.)


Da spricht nichts dagegen, auch das ist nicht verboten. Wie die Aussichten auf Erfolg sind, kann Keiner vorhersagen. Und selbst bei Erfolg würde in der Regel höchsten eine Abmahnung gegen den Sachberarbeiter herausspringen. Und erst bei Wiederholungen mehr.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Interessant zu lesen für Leute, die schon wegen Kleinigkeiten die große Kanone herausholen (Quelle):

quote:
Der Begriff Querulant (von lateinisch querulus – „sich Beschwerender") ist in der Literatur umstritten. Wird er dort verwendet, so soll dieser einen Menschen bezeichnen, der sich leicht ins Unrecht gesetzt fühlt, der aus geringfügigem oder vermeintlichem Anlass Klage erhebt oder sich bei Behörden oder Institutionen beschwert. Speziell Personen, die bei Behörden oder vor Gericht ständig offensichtlich unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Diese Anträge beinhalten vor allem Beschwerden über Bagatelldelikte.

Charakteristik

Der Querulant soll starrsinnig und unbeeinflussbar durch maßgebende Belehrung versuchen, sein vermeintliches oder tatsächliches Recht zu erreichen. Sein Verhalten stehe dabei in keinem angemessenen Verhältnis zur Situation. Eine treffende Beschreibung für einen Querulanten sei: Er ist von Beruf dagegen, weil selbst ein Einschwenken auf die vom Querulanten geäußerte Meinung ihn nicht befriedige. Der Querulantenwahn ist ein seelisches Leiden, das zur Einschränkung der Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne führen kann.[1]Davon zu unterscheiden ist die Querulatorische Persönlichkeitsstörung als spezifische Form der Paranoiden Persönlichkeitsstörung. (...)


-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12981 Beiträge, 4416x hilfreich)

@Poseidon:

Ich schließe mich den Ausführungen von @Gerd an und ergänze:

Wenn man sich "zwangsweise" auf eine Stelle bewirbt, die man gar nicht möchte, dann gibt es sicherlich Möglichkeiten, die Bewerbung entsprechend so zu gestalten, dass man gar nicht erst in die engere Auswahl kommt. Diese Möglichkeit scheinst Du ganz geschickt genutzt zu haben.

Derartige Gestaltungsmöglichkeiten bei Bewerbungen zu nutzen, die über das Jobcenter/die AfA beim potentiellen AG vorgelegt werden, ist wiederum nicht sehr geschickt. Natürlich ist es u.a. auch Sache des Fallmanagers, solche Bewerbungen auf Fehler zu überprüfen und Bewerbungen, die von vornherein aussichtslos sind, auszusortieren. Konsequenz hieraus könnte ein bevorstehendes Bewerbungstraining (für Dich, nicht für den Fallmanager ;) ) sein.

Ich sehe kein wirkliches Fehlverhalten des Fallmanagers, auch wenn ich persönlich an seiner Stelle Dich lieber zum persönlichen Gespräch eingeladen hätte, anstatt die Mängel in der Bewerbung schriftlich mitzuteilen. Ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde dürfte hierin kaum zu sehen sein.

Eine abschließende Bemerkung am Rande: Wenn Bewerbungen (bewusst) so gestaltet werden, dass man die Stelle garantiert nicht bekommt, dann ist das die "Vereitelung eines Arbeitsverhältnisses" und somit ein Sanktionstatbestand. Hinsichtlich der jetzt bemängelten Teile des Bewerbungsanschreibens wirst Du bei zukünftigen Bewerbungen Dich jedenfalls nicht mehr darauf berufen können, die Bewerbung nach bestem Wissen und Gewissen erstellt zu haben.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37200 Beiträge, 13737x hilfreich)

Mal ganz klar, ich verstehe den Mitarbeiter der ARGE. Ich habe selbst über Jahre Menschen für ein großes Unternehmen eingestellt. Die fehlende Berufserfahrung ergibt sich aus dem Lebenslauf. Wenn jemand zusätzlich noch extra darauf hinweist, dann kann man daraus doch schließen, dass derjenige rüberbringen will, er werde sich mit Sicherheit am Anfang "doof" anstellen, mal vorsichtig formuliert. Viel wichtiger und richtiger wäre es gewesen, ohne Hinweis auf die fehlende Berufserfahrung darzulegen, warum man sich diesen Job zutraut und man der Geeignetste der Bewerber ist.

Und die Bitte um Rücksendung der Unterlagen an die Firma: ich würde daraus schliessen, dass da ein kleiner Pedant am Werke ist. Auch nicht gerade das, was eine Firma benötigt.

Was das Job-Center angeht, da bist Du offensichtlich auf das Naheliegendste nicht gekommen: zurückhalten heisst ja nicht wegschmeissen. Vielleicht wollen die bei einer neuen Möglichkeit von Dir einfach nur noch ein aktualisiertes Anschreiben, um dann Deine Mappe wieder auf den Weg zu bringen? Ist doch kein Fehler die Mappe auf Vorrat zu halten, oder? Dieses Job-Center scheint sich ja zu kümmern. Kann ja auch sein, dass bei so einem Job-Center mal der eine oder andere Arbeitgeber anruft, und fragt, was man denn so an möglichen zuünftigen geeigneten Mitarbeitern hätte? Und dann ist doch ein Blick in eine Bewerbungsmappe sehr hilfreich, oder?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Poseidon 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Vielen Dank für die Antworten.
Wahrscheinlich habe ich überreagiert und das Schreiben falsch interpretiert. Jedoch muss ich dazu sagen das man als Alg 2 Empfänger sehr oft als faul oder als Schmarotzer abgestempelt wird.
Ausserdem wünsche ich keinem das er mal Alg 2 beantragen muss,denn dann musst du dir jedesmal aufs Neue sagen lassen ,wie unmotiviert du bist.
Die Mitarbeiter können von herab alles mögliche diktieren und du hast den Mund zu halten.
Versucht man sich wehren gibt es den § 31 SGB II der dich
dazu bringen soll, alles zu akzeptieren.
So kann es aber auch nicht sein.
Jedenfalls werde ich meine nächsten Bewerbungsanschreiben anders formulieren um nicht wieder bei dieser Behörde ins Fettnäpfchen zu treten.

Viele Grüsse
Poseidon 123


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37200 Beiträge, 13737x hilfreich)

Die andere Formulierung ist in Deinem ureigenem Interesse! Vielleicht noch einige Tippes für eine gute professionelle Bewerbung: diese aufwendigen Bewerbungsmappen aus Pappe, wo man gar nichts sieht, sie immer aufklappen muss, die sind eine gute Erfindung der Mappenherstellerindustrie. Nimm eine Klemmmappe, deren Oberseite durchsichtig ist. So dass der Bearbeiter in der Firma gleich den "Aha-Effekt" hat und nicht immer blättern muss. Ein gutes Foto ist in Deutschland immer noch wichtig. Nimm gutes Papier, unterschreibe mit Füller. Dadurch hebst Du Dich schon einmal von der Masse der Bewerber ab, die Aufmerksamkeit des Bearbeiters ist da! Füge nicht zu viele Unterlagen bei (der Weiterbildungskurs in Makramee für Fortgeschrittene interessiert zunächst wirklich nicht). Weise im Anschreiben darauf hin, dass weitere Unterlagen existieren und Du die ins persönliche Gespräch mitbringen wirst.

Das wären so meine Empfehlungen für die Einstieg.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Poseidon 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


hallo wirdwerden

Meine Unterlagen die ich an den Arbeitgeberservice geschickt habe waren so aufgebaut wie du es geschrieben hast .
Klemmappe mit Foto und Unterschrift und meinen Zeugnissen als Anlage.
Nur das Anschreiben hat denen nicht gepasst.
Werde mir proffesionellen Rat beim Arbeitslosenverband holen.
Jedoch wird man dann wieder etwas aus zu setzen haben beim Jobcenter. Ich habe die Erfahrung gemacht alleas was man selbst unternimmt ist falsch nur die Mitarbeiter sind fehlerfrei und klug.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37200 Beiträge, 13737x hilfreich)

Noch ein Tipp: tolles Deckblatt, schön gestaltet. Und bereits auf diesem das Foto integrieren. Muss ein Hingucker sein.

Ich möchte nicht vor Abeitslosenverbänden und ähnlichen Organisationen warnen. Aber die schlechtesten Bewerbungen habe ich von denen bekommen, die von dort betreut wurden. Zu viele Unterlagen, diese Mappen, die abschrecken, u.s.w. Und das alles sehr praxisfern.

Nur Dein Schreiben, nach dem, was Du hier dargestellt hast, da hätte ich auch in der Tat nicht weitergelesen. Das tut man sich als Firma einfach nicht an!

wirdwerden



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.234 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.540 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.