Hallo,
ich habe eine EM Rente voll.
Ab 01.01.23 wird der ie Grenze zum Zuverdient angehoben.
Ich überlege 10h die Woche dazu arbeiten zu gehen, falls ich es schaffe.
Mit den Stunden wäre ich im Lot.
Mit dem Gehalt auch.
Wie wirkt sich dass dann aber aus auf Krankenversicherung und Arbeitslosengeld?
Und voralleb Unterhalt wäre spannend.
Derzeit muss ich nichts zahlen, da Mangelfall.
Wenn ich dort anfange hätte ich aufgrund der Benzinpreise wohl 300 Euro zu berappen.
Keine öffentlichen Verkehrsmittel dahin
Wären tgl. 60km hin und Rückfahrt. Der Job könnte mir einen Sinn im Leben vermitteln.
EM Rente Nebenjob Fahrtkosten Unterhalt
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Welche Grenze zu welchem Zuverdienst ist gemeint?ZitatAb 01.01.23 wird der ie Grenze zum Zuverdient angehoben. :
Wo kann man das nachlesen?
Die Anhebung der Mini-Job-Grenze auf 520€/Monat ist damit wohl gemeint.
Siehe: http://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/minijob-erhoehung-auf-520-euro-ab-oktober-2022/
-- Editiert von User am 5. September 2022 13:01
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Es wird das gemeint sein, was dasteht, die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten.
So eine unspezifische Frage kann man nur mit "kommt drauf an" beantworten.ZitatWie wirkt sich dass dann aber aus auf Krankenversicherung und Arbeitslosengeld? :
Mal unabhängig davon, dass die Aussage sich schon in sich selbst widerspricht, wer hat die Leistungsunfähigkeit hier festgestellt? Das Gericht?ZitatDerzeit muss ich nichts zahlen, da Mangelfall. :
Für Personen, die ALG nach SGB III beziehen, ist evtl. trotz voller EM-Rente eine geringfügige Beschäftigung möglich. Der Freibetrag liegt lt. Gesetz aber nach wie vor bei 165,-mtl.
Es dürfte bei 300,- allein wegen Fahrtkosten/Benzinpreis nicht sinnvoll sein, für effektiv 165,- mtl. diesen Job anzupeilen. Wo die Benzinpreise nächstes Jahr sind, weiß heute niemand.
Nach Ende des ALG 1-Anspruchs (vermutlich im Sept/Okt 22) bleibt die volle EM-Rente übrig.
Und evtl. Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit.
Von der Rente sind dann die KV/PV-Beiträge zu leisten. Übrig bleibt die *Nettorente*.
Was man dann trotz voller EM-Rente noch hinzuverdienen kann, wird sich zeigen.
Vor einigen Monaten erst hast du den GdB 50 bekommen und das Merkzeichen B beantragt.
Ist das mit der Behinderung *B* wieder in Ordnung?
Wie willst du sonst die Fahrt zum AG erledigen?
ZitatWie wirkt sich dass dann aber aus auf Krankenversicherung und Arbeitslosengeld? :
Wieso Arbeitslosengeld? Sie bekommen doch die volle EMR und da werden die KK und Pflegebeiträge abgezogen.
ZitatVor einigen Monaten erst hast du den GdB 50 bekommen und das Merkzeichen B beantragt. :
Ist das mit der Behinderung *B* wieder in Ordnung?
B bedeutet Begleitperson. Wenn sie also arbeitet und MZ "B" hätte widerspricht sich das.
Nebenjobs bei einer EMR sind genehmigt, allerdings mag die Rentenkasse, solche EMR öfters überprüfen, ob die EMR wirklich notwendig ist.
ZitatWären tgl. 60km hin und Rückfahrt :
Man sollte auf jeden Fall nochmals überprüfen, was man beim Antrag zur EMR alles angab. Sonst könnte manche Antwort von damals als Bumerang zurückkommen.
Eine kleine Nebentätigkeit vor Ort suchen, wäre sicher besser.
Offenbar gibt es ALG aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung seit Okt21ZitatWieso Arbeitslosengeld? :
Es ist ein ER und hatte das Merkzeichen B beantragt, aber wohl nicht bekommen. (Ich hatte nur nachgefragt.)
Inzwischen ist die volle EM-Rente bewilligt.
ZitatOffenbar gibt es ALG aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung seit Okt21 :
Das war in der Vergangenheit, er fragt doch für die Zukunft und mit einer EMR entfällt das Arbeitslosengeld.
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