JC & Arzt sagen keine 3 Stunden am Tag belastbar, für länger als ein halbes Jahr. EM Rente wegen fehlender Wartezeit abgelehnt. Kein Anspruch auf Krankengeld / ALG 1. Was kommt jetzt?
EM Rente wegen fehlender Wartezeit abgelehnt, was kommt jetzt?
5. November 2022
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Frage vom 5. November 2022 | 22:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
EM Rente wegen fehlender Wartezeit abgelehnt, was kommt jetzt?
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#1
Antwort vom 6. November 2022 | 06:23
Von
Status: Bachelor (3977 Beiträge, 639x hilfreich)
ZitatWas kommt jetzt? :
Weiterhin ALG 2, Grundsicherung oder die fehlenden Monate durch eine Arbeit, bei der Pflichtbeiträge entrichtet werden annehmen.
Um eine EMR zu erhalten, müssen in den letzten 5 Jahren für 36 Monate Pflichtbeträge entrichtet worden sein.
Fehlen da Monate kann es keine EMR geben.
Wie alt sind sie?
Die DRV gewährt Umschulungen, es könnte doch sein, dass sie zwar nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, aber evtl. in einem anderen.
Gutachter schließen sich häufig nicht an Angaben der behandelnden Ärzte an, Jobcenter SB sind keine Ärzte, somit nützt deren Aussage wenig. Denen geht es doch eher darum einen anderen Kostenträger für sie zu finden.
#2
Antwort vom 6. November 2022 | 11:07
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 13x hilfreich)
Wenn kein Rentenanspruch mangels Versicherungszeiten besteht und die DRV deswegen keine Gesundheitsprüfung gemacht hat, wird das Jobcenter nunmehr eine gutachterliche Stellungnahme gem. § 44a SGB II von der DRV abfordern. Je nach dem Ergebnis bekommst du dann weiter ALG2 oder dann Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt. Bis zur Entscheidung der DRV zahlt das Jobcenter weiter ALG2, wenn das Sozialamt dem Gutachten des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit widerspricht.
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#3
Antwort vom 6. November 2022 | 12:20
Von
Status: Unbeschreiblich (36460 Beiträge, 6150x hilfreich)
Vermutlich über kurz oder lang---Übergang zum Sozialamt und Leistungen der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung, d.h. Sozialhilfe nach SGB XII, Kap. 4.ZitatWas kommt jetzt? :
Eine andere Behörde würde zuständig.
Die Leistungen für Regelbedarf und Wohnkosten bleiben vermutlich gleich.
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