Hallo,
ich erhalte eine unbefristete EU-Rente in Höhe von 500 Euro und vom Sozialamt 300 Euro Ergänzung, um auf den Alg2-Satz zu kommen. Nun habe ich die Möglichkeit 1 x die Woche in einem Büro auszuhelfen und würde 120 Euro im Monat bekommen.
Ich werde angemeldet und teile das dem Sozialamt mit.
Jetzt meine Fragen:
- bei ergänzender Sozialhilfe glaube ich, gibt es keinen Freibetrag von 100 Euro wie bei Alg2? Es gilt eine 30% Regelung, stimmt das? Das würde heißen, dass ich von den 120 Euro 36 Euro behalten darf? Ich bekomme dann 336 Euro Ergänzung anstatt 300, wenn ich 120 Euro verdiene?
Vielen Dank für eure Hilfe. Irgendwie kommt mein Kopf mit der Berechnung nicht klar..
EU-Rente, ergänzende Sozialhilfe und Hinzuverdienst
9. Februar 2022
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Frage vom 9. Februar 2022 | 18:26
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 32x hilfreich)
EU-Rente, ergänzende Sozialhilfe und Hinzuverdienst
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#1
Antwort vom 9. Februar 2022 | 18:43
Von
Status: Unbeschreiblich (31428 Beiträge, 16778x hilfreich)
Nein, so können Sie nicht rechnen - erst sind arbeitsbedingte Kosten abzuziehen, also z. B. Fahrtkosten. Auch eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro ist abzuziehen. Wenn wir also mal mit 30 Euro Werbungskosten rechnen, sind am Ende 63 Euro als Einkommen anzurechnen und nicht 84 wie in Ihrer Berechnung.
#2
Antwort vom 9. Februar 2022 | 18:47
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 12x hilfreich)
Auf welcher Rechtsgrundlage?ZitatAuch eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro ist abzuziehen. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Februar 2022 | 18:52
Von
Status: Unbeschreiblich (31428 Beiträge, 16778x hilfreich)
Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches, § 3 (5).
#4
Antwort vom 9. Februar 2022 | 19:19
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 12x hilfreich)
(Unfug editiert)
-- Editiert von Moderator am 09.02.2022 22:48
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