EU-Rente + BU-Rente + Zuverdienst

31. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Loiro
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)
EU-Rente + BU-Rente + Zuverdienst

Ich beziehe durch Krankheit sowohl eine BU-Rente, als auch eine volle EU-Rente (volle Erwerbsminderung).

Weil ich durch eine Kaufsucht Sachgüter angehäuft habe, die ich wiederum über eBay, Kleinanzeigen und Vinted verkaufen möchte, würde ich gern wissen, welches Geschäftsmodell für mich infrage kommt zur besten Profit Steigerung meiner Verkäufe.

Die BU wird nur gezahlt, wenn ich maximal 20h/Woche arbeite.

Die EU-Rente habe ich bekommen, weil ich langfristig keine 10h/Woche arbeiten kann, ohne dass meine Krankheit mich bremst.

Wenn ich selbstständig arbeite als Künstler und etwas privat verkaufe, verspüre ich keine Symptome und keinen Druck.

Mein Wunsch ist ein Modell zum Aufbau einer Selbständigkeit, die nicht mit den Renten kollidiert und mir ermöglicht, bis zu 20.000-25.000€ pro Jahr dazu zu verdienen.

Was sollte ich ins Auge fassen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3798 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von Loiro):
Weil ich durch eine Kaufsucht Sachgüter angehäuft habe, die ich wiederum über eBay, Kleinanzeigen und Vinted verkaufen möchte, würde ich gern wissen, welches Geschäftsmodell für mich infrage kommt zur besten Profit Steigerung meiner Verkäufe.

Es wird darauf ankommen, was sie alles angehäuft haben. Sie schreiben von besten Profit? Die Sachen welche sie angehäuft haben werden sie kaum teurer verkaufen können, als sie eingekauft wurden, Ebay ist voll mit allem, es kommt eher drauf an, dass sich der Verlust in Grenzen hält.
Zitat (von Loiro):
Mein Wunsch ist ein Modell zum Aufbau einer Selbständigkeit, die nicht mit den Renten kollidiert und mir ermöglicht, bis zu 20.000-25.000€ pro Jahr dazu zu verdienen.

Da kann ihnen niemand dabei helfen, es kommt doch darauf an, was sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme machen können?
Wenn sie künstlerisch tätig sind,evtl. gibt es da eine Nische für sie, fraglich ob so etwas gewünscht ist.

-- Editiert von User am 1. Januar 2024 09:51

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39555 Beiträge, 14166x hilfreich)

Ehe man irgendeine Selbständigkeit andenkt, ohne jedwede Sach- und Fachkenntnis, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man so immer mit einem Bein im Gefängnis steht. Er erste Schritt ist also, sich über die juristischen Möglichkeiten schlau zu machen. Es werden genug dieser unglaublich wichtigen Kurse angeboten, z.B. bei der IHK. Mal eben was ankaufen, und dann verkaufen, glaub mir, das bringt nur Ärger - ist aber mit Sicherheit keine Existenzgrundlage. Deine Geschäftsidee vor einigen Jahren, die mit der Brause, hat ja auch nicht geklappt.

Abgesehen davon wirst Du schnell erfahren (müssen), dass man als professioneller Weiterverkäufer doch ganz spezielle Kenntnisse, Vernetzungen u.s.w. haben muss, um in dieser Branche überhaupt zu überleben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du dem gewachsen bist, ich jedenfalls wärs nicht, nur einfach mal so.

Also, besuch einen Existenzgründungskurs, das kann nie schaden, verkaufe das, was Du zu Hause jetzt hast privat, um wenigstens einen Teil Deiner Schulden bezahlen zu können, sieh zu, dass Du Deine Sucht durch professionelle Hilfe in den Griff bekommst. Das sind die ersten Schritte.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loiro
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Er erste Schritt ist also, sich über die juristischen Möglichkeiten schlau zu machen.


Als Kleinunternehmer kann ich bis zu 22.000€ im Jahr verdienen. Dieses Grenze erreiche ich nicht.

Zitat (von wirdwerden):
Deine Sucht durch professionelle Hilfe in den Griff bekommst. Das sind die ersten Schritte.


Danke für deine Worte. Ich bin in Behandlung und habe das auch bereits ausgiebig mit Therapeuten besprochen. Auch mit der Suchtberatungsstelle.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39555 Beiträge, 14166x hilfreich)

Das Kleinunternehmertum schafft aber keine rechtsfreien Räume. Es vereinfacht lediglich die steuerrechtliche Handhabung, soweit es um umsatzsteuerliche Belange geht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124564 Beiträge, 40379x hilfreich)

Zitat (von Loiro):
Als Kleinunternehmer kann ich bis zu 22.000€ im Jahr verdienen.

Zum einen gibt es keine Kleinunternehmer in DE - es können nur Unternehmen angemeldet werden.
Zum anderen ist mir weder bei der EU-Rente noch bei der BU-Rente eine Verdienstgrenze von 22.000 EUR im Jahr bekannt.

Bei der EU-Rente lag die Hinzuverdienstgrenze in 2023 bei 17823,75 EUR.
Wie es bei der BU-Rente aussieht, wird man den vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung entnehmen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33381 Beiträge, 17426x hilfreich)

Als Kleinunternehmer kann ich bis zu 22.000€ im Jahr verdienen. Und das hat was genau mit der Rente zu tun?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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