Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen:
Person A, polnische Staatsbürgerschaft. War mit einem deutschen Mann verheiratet. Dieser starb. Seit dem bezieht A die große Witwen-Rente. Aufgrund einiger gesundheitlicher Probleme wurde die Erwerbsunfähigkeit (dauerhaft) festgestellt. A hat nur noch Kind in DE und möchte nun wieder dauerhaft in Polen leben. A fragt sich natürlich, ob die Renten angepasst werden oder diese wie auch zuvor weiter gezahlt werden (heißt in voller Höhe). A ist seit min. 1988 in DE. Ferner ist A Mitglied in einer Krankenversicherung in DE. Nun fragt sich A natürlich auch, ob diese Mitgliedschaft weiter bestehen kann und die Leistungen der KK auch in PL bezahlt werden.
Zusammengefasste Fragen:
- Wenn A nach PL auswandert, erhält sie weiterhin volle EU- und Witwen-Rente?
- Bleibt A Mitglied in einer DE Krankenkasse und werden die Leistungen in PL übernommen?
Ich danke vielmals für eure Hilfe.
EU und Witwen-Rente im EU-Ausland
Bescheid anfechten?
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Wenn A nach PL auswandert, erhält sie weiterhin volle EU- und Witwen-Rente? Vermutlich schon, wobei es in Polen Ausnahmen gibt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/05_rente_und_ausland/02a_rente/02_02_rente_andere_staaten.html
Bleibt A Mitglied in einer DE Krankenkasse und werden die Leistungen in PL übernommen? Solange neben der dt. Rente keine polnische Rente gezahlt wird: Ja. Es wird aber nur gezahlt, was für in Polen Versicherte auch gezahlt wird, und das ist m. W. nach deutlicher weniger als in D. Aber als Polin wird sie das ja wissen. Siehe hier: https://www.auswandern-handbuch.de/krankenversicherung-fuer-rentner-im-ausland/#europa
-- Editiert von muemmel am 04.11.2018 19:09
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