Ehemann ins Pflegeheim. Was verbleibt der Ehefrau zum Leben?

23. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
calmato
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemann ins Pflegeheim. Was verbleibt der Ehefrau zum Leben?

Hallo,
folgender Fall: Ehemann muß ins Pflegeheim; seine Rente deckt nicht die Pflegeheimkosten. Ehefrau mit eigener geringer Rente ist grundsätzlich zunächst kostenpflichtig. Fragen:

1. Welche Mindestrente (Selbstbehalt) steht der Ehefrau für sich nach aktueller Rechtslage zu?
2. Welches Schonvermögen verbleibt der Ehefrau? Meines Wissens auf jeden Fall € 5.000 bar (zusätzlich auch für den Ehemann).
3. Ehefrau möchte möglichst in der bisherigen Mietwohnung bleiben. Erhöht sich ihr Selbstbehalt aufgrund der Mietbelastungen? Mit welchen Kostenanteilen?
4. Könnte die Ehefrau zusätzlich Wohngeld beanspruchen, sofern die Voraussetzungen vorliegen? Oder würde die Pflegekasse einen Wohngeldbetrag ggf. mit anrechnen?


-- Editiert von calmato am 23.11.2018 19:44

-- Editiert von calmato am 23.11.2018 19:45

-- Editiert von calmato am 23.11.2018 19:46

-- Editiert von calmato am 23.11.2018 19:46

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Den Selbstbehalt kann man nicht an einer bestimmten Summe festmachen. Also nicht so wie bei Pfändungen.

Die Ehefrau muss ja nun öffentliche Gelder beantragen. Da muss sie genau angeben, wie viel Geld sie monatlich für Miete, Essen, usw. zur Verfügung haben muss.
In der Regel wird darauf Rücksicht genommen, außer, die Wohnung wäre sehr groß und sehr teuer.

Pro Partner dürfen 5000 € vorhanden sein.
.
Übrigens, die Kontoauszüge der letzten 3 Monate müssen einem Antrag beigefügt werden und bei Abhebungen über 2000 € werden zumindest in Bayern nun Belege angefordert, für was das Geld verwendet wurde.

Wenn sie Wohngeld beantragt wird das sicher berücksichtigt.

Und sollte die Ehefrau eine Lebensversicherung haben, wird sie diese auflösen und dieses Geld für die Pflege des Ehemannes verwenden müssen, bevor der Staat eine Leistung gewährt. Immobilien sind dagegen in der Regel geschützt.

Es gibt Sozialsprechstunden der jeweiligen Bezirke, da sollte die Ehefrau einen Termin vereinbaren und sich beraten lassen

-- Editiert von Loni12 am 24.11.2018 09:48

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

In den Bezirken in Hamburg gibt es keine Sozialsprechstunden. Anderorts in der Regel auch nicht.
Aber es gibt Sozialberatungsstellen, an eine solche sollten Sie sich mit Ihren Fragen wenden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn ich jetzt richtig informiert bin, kann man über die 5.000 EUR hinaus noch jeweils pro Person 3.500 EUR in eine Sterbegeldversicherung einzahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wenn ich jetzt richtig informiert bin, kann man über die 5.000 EUR hinaus noch jeweils pro Person 3.500 EUR in eine Sterbegeldversicherung einzahlen.


Es wird sich um eine Lebensversicherung handeln und diese muss dann verkauft werden. So war es bei uns. Die 5000 € sollten für die Unkosten bei der Beerdigung reichen.
Ob es Unterschiede in den Bundesländern gibt, da müsste man beim zuständigen Amt nachfragen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.