Moin,
ich habe folgendes Problem:
Ich beziehe seit geraumer Zeit eine volle Erwerbsminderungsrente und aufstockende Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Ich würde nun gern eine ehrenamtliche Tätigkeit beim ASB aufnehmen, weiß aber nicht, ob dies meine Erwerbsminderungsrente tangiert, weil ich ja immer noch kein Einkommen dafür erhalte. Wenn ich richtig informiert bin, korrigiert mich, wenn ich falsch liege, wäre meine Mutter, wenn ich die Grundsicherung verliere, mir zum Unterhalt verpflichtet, weil ich über an einer psychischen Erkrankung leide. Dies würde bedeuten, dass wenn ich dann statt der Grundsicherung nun Bürgergeld oder Wohngeld beantrage, die Behörden meine Unterhaltsberechtigung prüfen und zum Schluss kommen könnten, dass meine Mutter für mich aufkommen muss. Diese ist 77 und würde dann ihre Wohnung verlieren, weil sie nicht beides finanzieren kann.
Daher würde ich gern wissen wie es sich damit verhält. Kann ich dieser ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen ohne das ich hier vonseiten der Rentenversicherung etwas zu befürchten habe, oder würde die RV dann meine Rente aufheben, womit dann auch die Grundsicherung nicht mehr gezahlt würde?
Ich danke für eure Meinungen.
Gruß
Ehrenamtliche Tätigkeit mit Erwerbsminderungsrente
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Dies würde bedeuten, dass wenn ich dann statt der Grundsicherung nun Bürgergeld oder Wohngeld beantrage, die Behörden meine Unterhaltsberechtigung prüfen und zum Schluss kommen könnten, dass meine Mutter für mich aufkommen muss. Völliger Unsinn...
"Kann das Kind aufgrund seiner Behinderung keine Ausbildung absolvieren und ist erwerbsunfähig,besteht seine Bedürftigkeit über den Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit hinaus fort. Auch wenn das Kind in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, ist der Unterhaltsanspruch anzuerkennen.
Selbst wenn das Kind trotz seiner Erwerbsunfähigkeit, beispielsweise aufgrund einer Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt, eine Vergütung bezieht, wird diese meist nicht auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Vielfach wird argumentiert, dass diese Einkünfte als bloßer Anerkennungsbetrag und nicht als Einkommen zu verstehen sind oder als überobligatorische Einkünfte nicht angerechnet werden müssen (OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 6255). Andererseits wird argumentiert, dass jedes tatsächliche Einkommen die Bedürftigkeit mindert, so dass auch das von der Behindertenwerkstatt gezahlte Arbeitsentgelt anrechenbares Einkommen des behinderten Kindes darstellt (OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 1063)."
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Soweit du dieser Tätigkeit mit weniger Zeitaufwand nachgehst als 3 h/Tag, ändert sich an deiner Rente nichts.ZitatKann ich dieser ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen ohne das ich hier vonseiten der Rentenversicherung etwas zu befürchten habe, oder würde die RV dann meine Rente aufheben, womit dann auch die Grundsicherung nicht mehr gezahlt würde? :
Ich würde aber aus Sicherheitsgründen nicht 5 x pro Woche 2,99 h arbeiten gehen. Das könnte je nach SB bei der RV eine neue Prüfung deiner Leistungsfähigkeit auslösen.
Ich will im Rettungsdienst arbeiten, zunächst ehrenamtlich, dann später, nach einem Lehrgang mit Abschlussprüfung, als richtiger Rettungssanitäter. Da kann ich jetzt nicht nach drei Stunden alles stehen und liegen lassen. Das geht nicht, dann bin ich da sofort wieder raus. Ich kann dann die spätere Ausbildung knicken, da ich davor erst einmal ehrenamtlich tätig gewesen sein muss.
ZitatIch will im Rettungsdienst arbeiten, zunächst ehrenamtlich, dann später, nach einem Lehrgang mit Abschlussprüfung, als richtiger Rettungssanitäter. :
Also recht eindeutig nicht mehr erwerbsunfähig.
ZitatDa kann ich jetzt nicht nach drei Stunden alles stehen und liegen lassen. Das geht nicht :
Noch eindeutiger nicht mehr erwerbsunfähig.
Genau genommen ist man wohl bereits jetzt nicht mehr erwerbsunfähig - es hat wohl nur noch keiner gemerkt ...
Zitatweil ich ja immer noch kein Einkommen dafür erhalte. :
Irrelevant.
Zitat... (OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 1063). :
Damit möchte man was konkret aussagen?
ZitatDiese ist 77 und würde dann ihre Wohnung verlieren, weil sie nicht beides finanzieren kann. :
Aufgrund des Selbstbehaltes in solchen Fällen, dürfte es dann eher nicht am "können" sondern am "wollen" liegen.
Ich habe auch noch andere Beeinträchtigungen, die ich in einem juristischen Forum nicht breit treten will und werde, die mich aber nicht daran hindern, diesen auszuüben. So sieht es auch mein Psychotherapeut. Daher habe ich hierdurch weiterhin einen Unterhaltsanspruch. Ich habe bislang in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet und wurde durch eine gute Freundin auf die Arbeit beim ASB aufmerksam gemacht. Sie schlug mir vor, mich dort auszuprobieren und erst einmal ehrenamtlich tätig zu sein, bevor ich eine Ausbildung beginne. Daher bin ich aktuell sehr wohl noch arbeitsunfähig. Ich möchte mich beim ASB ausprobieren, schauen ob ich dies durchhalten kann und das Pensum schaffe, welches dort gefordert wird. Wenn ich es nicht versuche, kann ich auch nicht erkennen ob ich mich richtig eingeschätzt habe. Aber genau hier beginnt dann das Problem. Ich habe zwar keine Sozialphobie mehr, aber dafür andere Erkrankungen, die eine weitere psychische Behinderung aus fachärztlicher Sicht begründen. Insofern müsste meine Mutter, wenn die Rente wegfällt, weil diese aufgrund der Sozialphobie bewilligt wurde, für mich aufkommen und das kann sie nicht. Sie hat in der jüngsten Vergangenheit bereits nach anderen Wohnungen gesucht, dies ist aber wirklich zwecklos. Zu viele Bewerber auf die zur Verfügung stehenden Wohnungen, da kommt auch sie als Pensionärin nicht weit. Ihre Bonität ist perfekt, sie hat nie Schulden gemacht, dennoch findet sie keine andere Wohnung. Daher kann sie nicht umziehen, selbst wenn sie dies wollte und ich möchte nicht, dass sie für mich aufkommt, denn dann könnte sie ihre jetzige Miete nicht mehr entrichten und säße auf der Straße. Dafür hat sie knapp 45 Jahre als Grundschullehrerin gearbeitet? Das kann es auch nicht sein. jedoch wird jede Behörde, bei der ich einen Antrag stelle, wenn die Grundsicherung ebenfalls gestrichen wird, meinen Unterhaltsanspruch prüfen und diesen leistungsmindernd anrechnen. Wenn dann aber von ihr kein Geld kommt, fliege ich hier auch aus der Wohnung, auch wenn es sich um eine Neubau-Sozialwohnung im Erstbezug handelt. Das kann ich auch nicht wollen. Dennoch bin ich es leid von der Grundsicherung zu leben, diese schränkt mich ein. Geldgeschenke zu Weihnachten sind genauso Tabu wie normale finanzielle Zuwendungen oder Unterstützungen. Ich möchte auch mein eigenes Geld verdienen und nicht warten, bis meine Mutter unter der Erde liegt. Dann bin ich vielleicht schon 50 und wer stellt mich dann noch ein? 15 Jahre später könnte ich ja quasi bereits wieder in Rente gehen. Das macht kein Arbeitgeber mit. Daher möchte ich das jetzt, wo eventuell noch Chancen auf eine Einstellung bestehen angehen.
Ich mache dann mal zu, ehe Sie hier noch x-mal dieselben falschen Annahmen vortragen.
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