Hallo zusammen,
ich habe am 28.02.2020 meinen Arbeitsvertrag, am letzten Tag der Probezeit, zum 13.03.2020 gekündigt. Das kam auch alles durch.
Wie sieht es mit der Kündigungsgrundlage beim Arbeitsamt aus? Ich habe aufgrund von folgenden Punkten gekündigt:
- Ca. Oktober letzten Jahres kam eine Rundmail mit der Arbeitsanweisung, dass jeder im Grunde 2 Aufträge pro Tag abarbeiten muss. In einem rot geschriebenen Satz zum Schluss dieser Nachricht wurde auf eine "Einmalzahlung" im Februar hingewiesen bei erbrachter Leistung unter vorbehalt. Diese Leistung wurde den anderen Technikern ausbezahlt, mir jedoch absolut gar nichts. Grund war die Probezeit, dies wurde zuvor aber in keinster weise kommuniziert.
- Überstunden werden laut Arbeitsvertrag mit 25% vergütet. Die Firma rechnet das ganze aber wie ein Gleitzeitkonto. Bedeutet, wenn man Ausgleichsstunden nimmt, steht einem nicht mehr zu die 25% zu bekommen. Somit erübrigen sich die Zuschläge komplett.
- In der Firma gibt es 3 Level die man als Techniker erreichen kann. Mir wurde in meinem Gespräch kurz vor Ende der Probezeit mitgeteilt, dass ich auf dem "sehr guten" Weg von Level 2 auf Level 3 wäre. Ich habe daraufhin 10% mehr Gehalt verlangt. Sie konnten mir innerhalb einer Woche nicht ein mal entgegen kommen mit irgendeinem Angebot. Bedeutet man steigt auf und bekommt trotzdem nicht mehr. Das wurde mir von mehreren Kollegen auch bestätigt.
- Arbeitszeiten nimmt jeder selbst auf. Es wurde beim Beginn in der Firma mehrmals "gesagt" man könne ruhig mal ne halbe Stunde mehr aufschreiben. Daraufhin wird man dann nach mehreren Monaten durch das im Auto eingebaute GPS kontrolliert und es wird nachgefragt. Dabei bleibt mal dahingestellt ob ich wirklich Aufträge daheim bearbeitet habe oder sonstige Geschäftliche Dinge erledigt habe. Das kann man ja mit dem GPS nicht nachweisen und macht dieses sowieso hinfällig oder liege ich da falsch?
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Jetzt sieht mein aktueller Austritt folgendermaßen aus:
- Donnerstag den 12.03.2020 muss ich dann 300 km weit fahren um meinen Firmenwagen OHNE 1% Regelung in die Hauptzentrale zu bringen, dort dann alles abgeben und Abends wieder mit der Bahn und dem Bus zurück nach Hause. Insgesamt ist das laut gebuchtem Bahnticket und meiner angenommenen Fahrzeit bis zum Termin vor Ort 13,5h welche ich für den AG aufbringe. Jetzt erzählt mir dieser, dass ich die Fahrzeiten nicht berrechnen kann, stimmt das? Normalerweise fahre ich 1h in mein Regionalcenter mit 62 km. Im Arbeitsvertrag steht folgendes: "Arbeitsort ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft, derzeit Regionalcenter ORT UND ADRESSE.
- Mir ist bei der Arbeit das Geschäftshandy heruntergefallen und natürlich hat der Bildschirm einen Riss.
Bei Nachfrage an meinen Vorgesetzten brauche ich das nicht zu melden. Bin gespannt was mich bei der Abgabe davon erwartet. Gibt es da eine Klausel unter welcher mir solche "Unfälle" nicht angehängt werden können?
- Mir ist ein Ladegerät für das Laptop abhanden gekommen, bzw. wurde mir entwendet bei einer Schulung in der Hauptzentrale. Wie sieht es rechtlich damit aus?
- Ich habe stand heute noch mehr als 40 Überstunden. Ich gehe stark davon aus, dass der AG verpflichtet ist mir diese mit 25% aus zu bezahlen, falls ich bis zum Austritt keine abfeiern werde. Muss ich das dem AG schriftlich mitteilen oder abwarten ob er es von sich aus macht? Mir geht es nämlich darum wie die Rechtliche Situation dabei ist. In der Vergangenheit waren es mehr als 80h und ich hätte auch gerne die 25% Aufschlag auf diese nachträglich.
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Grundsätzlich bin ich hier wohl in eine große mündliche Falle getreten. Ich habe einiges aber auch zumindest schriftlich als E-Mails und diese auch Privat gesichert. Grundsätzlich bräuchte ich aber Rat wie und vorallem mit welchen der Dinge ich wie verfahren kann ohne mir selber ein Bein zu stellen. Die Gründe oben sind auch nicht die einzigen Gründe den Schritt der Kündigung zu gehen, nur eben die Gründe die ich gerne Rechtlich sicher angehen möchte. Das andere ist Betriebsinternes Fehlwirtschaften und alles was dazu gehört.
Daher erbitte ich euch um Hilfe mir da sauber aus der Sache zu helfen. Ich möchte nur was mir zu steht, mehr nicht. Leider scheint es aber so aus zu sehen alsob versucht wird mir dies zu verwehren.
Mit den besten Grüßen
Robin
-- Editiert von Moderator am 04.03.2020 18:41
-- Thema wurde verschoben am 04.03.2020 18:41
Eigene Kündigung aufgrund von nicht Einhaltung der AG-Versprechen
4. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 4. März 2020 | 18:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigene Kündigung aufgrund von nicht Einhaltung der AG-Versprechen
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#1
Antwort vom 4. März 2020 | 18:41
Von
Status: Praktikant (713 Beiträge, 469x hilfreich)
Zitat:Wie sieht es mit der Kündigungsgrundlage beim Arbeitsamt aus?
Sie werden eine lange Sperrfrist wegen selbst herbeigeführter Erwerbslosigkeit bekommen.
-- Editiert von Moderator9 am 04.03.2020 18:42
#2
Antwort vom 4. März 2020 | 18:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alles klar, also brauche ich mir keine Hoffnung auf Verständnis machen beim Amt. Gut zu wissen dann muss ich mich auch nicht Arbeitssuchend melden Finde auch so wieder Arbeit.
PS: Danke fürs verschieben, hätte ich diesen Beitrag in 2 verschiedene aufteilen sollen? Der zweite Teil ist doch Arbeitsrecht oder nicht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. März 2020 | 18:54
Von
Status: Unbeschreiblich (33742 Beiträge, 17562x hilfreich)
Gut zu wissen dann muss ich mich auch nicht Arbeitssuchend melden Finde auch so wieder Arbeit. Aber denken Sie dran, dass Sie sich dann selbst krankenversichern müssen.
hätte ich diesen Beitrag in 2 verschiedene aufteilen sollen? Es wäre in der Tat sinnvoll, den arbeitsrechtlichen Teil im UF Arbeitsrecht einzustellen.
#4
Antwort vom 5. März 2020 | 00:32
Von
Status: Unbeschreiblich (127602 Beiträge, 40841x hilfreich)
ZitatMir ist ein Ladegerät für das Laptop abhanden gekommen, bzw. wurde mir entwendet bei einer Schulung in der Hauptzentrale. Wie sieht es rechtlich damit aus? :
Die Polizei wird den angezeigten Diebstahl eventuell verfolgen.
Zivilrechtlich kommt es auf den Grad des Verschulden am Verlust an, den man dem Arbeitnehmer zurechnen muss.
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