Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin im richtigen Forum gelandet. Es geht um eine Frage bzgl Eigenkündigung vor Rehaantritt:
Ich muss ab dem 01.10 für voraussichtlich vier Wochen in die medizinische Reha und werde danach eine Wiedereingliederung bei meinem alten Arbeitgeber wegen unzumutbarer Zustände ablehnen. Das ist mir von 2 Ärzten schriftlich bestätigt worden. Mein Arzt hatte mir nun dazu geraten zu kündigen, eine Sperre vom Arbeitsamt hätte ich nicht zu erwarten. Da habe ich aber schon Gegenteiliges gehört. Nun drängt die Zeit, ab Anfang November stehe ich vor dem Nichts. Ich habe ein Eigenheim. 3 Monate Sperrzeit von Arbeitsamt kann ich nicht überbrücken. Ich hatte eine Teilzeitstelle in Aussicht, bei der ich ziemlich sicher war das ich sie bekomme. da durch Bekannte vermittelt, da kam gestern eine Absage. Es fällt mir schwer, nun nicht in Panik zu verfallen....
Über einen Ratschlag wäre ich froh ,
Vielen Dank
Eigenkündigung vor Reha Antritt
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Was spricht dagegen, VOR der Kündigung bei der Arbeitsagentur vorstellig zu werden und den Fall zu besprechen?
Das ist die einzige empfehlenswerte Vorgehensweise. Der "Rechtsrat" des Arztes ist (vorsichtig formuliert) töricht. Denn, was nutzt es Dir, wenn Du nach zwei Jahren Rechtsstreit im Nachhinein die Sperre aufgehoben bekommst?
wirdwerden
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ZitatMein Arzt hatte mir nun dazu geraten zu kündigen, eine Sperre vom Arbeitsamt hätte ich nicht zu erwarten. :
Und hast Du das jetzt so getan oder noch nicht ?
Jaja, kommt alles später. Zuerst die Reha absolvieren. Dann erst gehts weiter.Zitatund werde danach eine Wiedereingliederung bei meinem alten Arbeitgeber wegen unzumutbarer Zustände ablehnen. :
DAS würde dir auch die Arbeitsagentur empfehlen.
Oder steht denn bereits jetzt die Wiedereingliederung fest? Kann man sich schlecht vorstellen.
Was NACH der Reha im Bericht steht---- entscheidet über weitere Schritte.
Ob es eine Sperrzeit wegen Eigenkündigung gäbe, sollte man tatsächlich VORHER mit der Arbeitsagentur besprechen. Aber nach der Reha.
Gut möglich, dass du nach der Reha weiterhin -au- geschrieben wirst.
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe nun einen Termin beim Arbeitsamt um weitere Schritte zu besprechen und werde dann erstmal die Reha abwarten müssen. Nein, eine Wiedereingliederung steht noch nicht fest, aber wenn sich mein Zustand in der Reha nicht verschlechtert, werde ich zwar nicht Vollzeit aber dennoch Teilzeit erwerbsfähig sein. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass sie mir eine Wiedereingliederung "vorschreiben" und das kommt aufgrund der wirklich üblen Zustände dort nicht in Frage und ich suche schon eine zeit lang eine Teilzeitstelle aber das ist wie die Nadel im Heuhaufen. Ich erwarte mir einfach auch nicht allzu viel von der Reha oder irgendeine Hilfestellung und bevor ich danach vor dem finanziellen Nichts stehe, kümmer ich mich lieber selbst drum. Anspruch auf Krankengeld besteht auch nicht mehr, da ich ziemlich sicher wegen einer früheren Erkrankung von der KK ausgesteuert werde. Danke euch !
Vorschreiben? Nö. Der Reha-Träger vermerkt im Entlassungsbericht --- arbeitsunfähig--- oder--- arbeitsfähig.Zitatdass sie mir eine Wiedereingliederung "vorschreiben" :
Das sagt noch lange nichts aus über Vollzeit, Teilzeit oder was auch immer oder gar wo auch immer.
Wann und was anderes als jetzt?Zitatwegen einer früheren Erkrankung :
Die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit stellt weder die Reha-Einrichtung noch dein Noch-AG fest. Auch nicht deine Ärzte.
Egal, wofür es gut ist---- ich wünsche eine gute Reha.
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