ich arbeite derzeit unbefristet als Patientenbegleiter im Klinikum und möchte zum 01.10. eine Umschulung beginnen, da ich keinen anerkannten Berufsabschluss habe.
Von meiner Beraterin bei der Agentur für Arbeit habe ich bereits mündlich die Zusage erhalten, dass die Umschulung gefördert wird. Aber es muss geprüft werden ob ich in die Sperrzeit komme, weil ich selber kündige. Die Frage ist gilt das als wichtiger Grund ?
Bekomme ich eine Sperrzeit verhängt ?
Danke für eure Antworten
Eigenkündigung wegen Umschulung – Sperrzeit ja oder nein ?
9. Juli 2026
Thema abonnieren
Frage vom 9. Juli 2026 | 11:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenkündigung wegen Umschulung – Sperrzeit ja oder nein ?
#1
Antwort vom 9. Juli 2026 | 11:39
Von
Status: Unbeschreiblich (130558 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :Die Frage ist gilt das als wichtiger Grund ?
Bekomme ich eine Sperrzeit verhängt ?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitat :möchte zum 01.10. eine Umschulung beginnen, da ich keinen anerkannten Berufsabschluss habe.
Wenn das die ganze Begründung ist, die dem Amt vorliegt, könnte es eng werden mit der Sperrzeit - es sei denn die SB ist kulant.
#2
Antwort vom 9. Juli 2026 | 12:54
Von
Status: Student (2337 Beiträge, 463x hilfreich)
Zitat:Löst der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis, um an einer Maßnahme der beruflichen Fortbildung teilzunehmen, so kann er sich ggf. auf einen wichtigen Grund berufen; eine Sperrzeit nach § 159 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB III tritt dann nicht ein. Allerdings obliegt es dem Arbeitnehmer, die Belastung für die Versichertengemeinschaft so gering wie möglich zu halten: Sofern zumutbar, hat er die berufliche Fortbildung daher in Teilzeit neben seiner Beschäftigung durchzuführen. Kommt eine berufsbegleitende Fortbildung nicht in Betracht, muss er sein Arbeitsverhältnis zum arbeitsrechtlich letztmöglichen Zeitpunkt kündigen, um die Arbeitslosigkeit kurz zu halten.
Sozialgericht Karlsruhe (Urteil vom 20.11.2017, Az. S 5 AL 2937/17)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Juli 2026 | 13:35
Von
Status: Unbeschreiblich (40839 Beiträge, 6603x hilfreich)
Ja, richtig, das muss von der Arbeitsagentur geprüft werden.Zitat :Aber es muss geprüft werden ob ich in die Sperrzeit komme, weil ich selber kündige
Es gibt in den Verfahrensvorschriften zum § 159 SGB III eine lange Liste (von a...t) zu den ---wichtigen Gründen--
Hier ab Seite 13 und Punkt 159.1.2.1:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba034410.pdf
Die Arbeitsagentur hat die wichtigen Gründe (für keine Sperrzeit) selbst eingebracht---> also sollte deine Beraterin dir genau sagen können, ob deine Eigenkündigung aus solch wichtigem Grund nicht zu einer Sperrzeit führt.
Evtl. vllt. uU gilt hier Punkt s) aus der Liste ---> allerdings ist dein Begriff *Umschulung* so allgemein, dass deine Beraterin besser wissen wird, welche Umschulung das ist...und ob du ohne Gefahr einer Sperrzeit kündigen kannst.
#4
Antwort vom 10. Juli 2026 | 07:16
Von
Status: Schüler (445 Beiträge, 91x hilfreich)
Die Prüfung ist schnell erledigt. Es kann sich nur um eine pro forma-Anfrage der Vermittlung im Team Arbeitslosengeld handeln. Denn die Fachlichen Weisungen sind eindeutig: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-159_ba034410.pdf , Pkt. 159.1.2.1 Buchstabe s - Seite 15
NACHTRAG:
Man sollte sich bei so unsicheren Aussagen, alles schriftlich geben lassen: Entweder die Zusage der Förderung oder die Aussage, dass bei Eigenkündigung wegen Aufnahme der geplanten Ausbildung keine Sperrzeit eintritt.
-- Editiert von User am 10. Juli 2026 07:21
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.906
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten