Ein Jahr Scheinstudium gemacht, während dessen Vollzeitarbeit -> BAföG für richtiges Studium ?

4. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
ducktape
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Jahr Scheinstudium gemacht, während dessen Vollzeitarbeit -> BAföG für richtiges Studium ?

Hallo,

Nach dem Studium wollte ich reisen und brauchte dafür Geld, am schnellsten schien mir die Möglichkeit eines Scheinstudiums ( Kumpel hat dasselbe gemacht, viele Vorteile als Student zu arbeiten ).

Ich habe also 2 Semester "Scheinstudiert" und habe währenddessen 3 Monate pro Semester Vollzeit gearbeitet. ( Als Student-> weniger Abzüge ). Jetzt bin ich mittlerweile schon im 2 Semester meines "richtigen" Studiums, dem ich auch voll nachgehe und möchte BAföG beantragen.

Da ich aber hinschreiben muss dass ich eingeschrieben war und gleichzeitig allerdings Vollzeit gearbeitet habe und darüberhinaus keine Leistungsnachweise hinsichtlich des Studiums vorzeigen kann, wollte ich mal nachfragen ob es für mich da Probleme geben kann.

Sei es beispielsweise das ablehnen des BAföG Antrags oder sogar eine Zwangsexmatrikulation, weil mein Fachwechsel eventuell nicht zulässig war ( was die Uni ja dann erst jetzt mit den Angaben die ich beim BAföG Amt machen muss mitkriegt, dass ich meinem ersten Studium nicht nachgekommen bin (Vollzeitarbeit -> anscheinend kann/darf man dies nicht während eines Vollzeitstudiums tun).

Was meint ihr dazu ?

-- Editiert von Moderator am 04.04.2019 13:57

-- Thema wurde verschoben am 04.04.2019 13:57

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

/// Was meint ihr dazu ?

Ein Arbeitsrechtsproblem ist das jedenfalls nicht.

:forum:

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von ducktape):
Was meint ihr dazu ?

Ich sehe da Sozialbetrug / Hinterziehung von Sozialabgaben - das kann teuer werden ...



Zitat (von ducktape):
ob es für mich da Probleme geben kann.

Ja, wenn das auffliegt kann es Probleme geben. Nachberechnung der Abgaben sowie strafrechtliche Verfolgung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Als Student-> weniger Abzüge Nö - Werkstudent ist man, wenn man max. 20 h/Woche arbeitet. Arbeitet man mehr, zahlt man genausoviel SV-Beiträge wie jeder andere Arbeitnehmer (und Steuern sowieso). Ich wüßte also gar nicht, wo da der Vorteil gewesen sein soll...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Nun ja, indem man zusätzlich BaföG erhält. Das nennt man dann schlicht und ergreifend Betrug.

wirdwerden

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hat er ja offenbar nicht - JETZT möchte er Bafög beantragen, aber dass er während des Scheinstudiums welches erhielt, steht nirgends im Sachverhalt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
ducktape
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, bis jetzt hab ich noch nie BAföG erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Also, irgendwelche strafrechtlichen Probleme sehe ich nicht. Beim Bafög könnte es aber welche geben (siehe folgender, allerdings recht alter Link): http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/gerichtsurteile-parkstudenten-koennen-beim-bafoeg-leer-ausgehen-a-309979.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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