Hallo,
Nach dem Studium wollte ich reisen und brauchte dafür Geld, am schnellsten schien mir die Möglichkeit eines Scheinstudiums ( Kumpel hat dasselbe gemacht, viele Vorteile als Student zu arbeiten ).
Ich habe also 2 Semester "Scheinstudiert" und habe währenddessen 3 Monate pro Semester Vollzeit gearbeitet. ( Als Student-> weniger Abzüge ). Jetzt bin ich mittlerweile schon im 2 Semester meines "richtigen" Studiums, dem ich auch voll nachgehe und möchte BAföG beantragen.
Da ich aber hinschreiben muss dass ich eingeschrieben war und gleichzeitig allerdings Vollzeit gearbeitet habe und darüberhinaus keine Leistungsnachweise hinsichtlich des Studiums vorzeigen kann, wollte ich mal nachfragen ob es für mich da Probleme geben kann.
Sei es beispielsweise das ablehnen des BAföG Antrags oder sogar eine Zwangsexmatrikulation, weil mein Fachwechsel eventuell nicht zulässig war ( was die Uni ja dann erst jetzt mit den Angaben die ich beim BAföG Amt machen muss mitkriegt, dass ich meinem ersten Studium nicht nachgekommen bin (Vollzeitarbeit -> anscheinend kann/darf man dies nicht während eines Vollzeitstudiums tun).
Was meint ihr dazu ?
-- Editiert von Moderator am 04.04.2019 13:57
-- Thema wurde verschoben am 04.04.2019 13:57
Ein Jahr Scheinstudium gemacht, während dessen Vollzeitarbeit -> BAföG für richtiges Studium ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
/// Was meint ihr dazu ?
Ein Arbeitsrechtsproblem ist das jedenfalls nicht.
ZitatWas meint ihr dazu ? :
Ich sehe da Sozialbetrug / Hinterziehung von Sozialabgaben - das kann teuer werden ...
Zitatob es für mich da Probleme geben kann. :
Ja, wenn das auffliegt kann es Probleme geben. Nachberechnung der Abgaben sowie strafrechtliche Verfolgung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Als Student-> weniger Abzüge Nö - Werkstudent ist man, wenn man max. 20 h/Woche arbeitet. Arbeitet man mehr, zahlt man genausoviel SV-Beiträge wie jeder andere Arbeitnehmer (und Steuern sowieso). Ich wüßte also gar nicht, wo da der Vorteil gewesen sein soll...
Nun ja, indem man zusätzlich BaföG erhält. Das nennt man dann schlicht und ergreifend Betrug.
wirdwerden
Hat er ja offenbar nicht - JETZT möchte er Bafög beantragen, aber dass er während des Scheinstudiums welches erhielt, steht nirgends im Sachverhalt.
Genau, bis jetzt hab ich noch nie BAföG erhalten.
Also, irgendwelche strafrechtlichen Probleme sehe ich nicht. Beim Bafög könnte es aber welche geben (siehe folgender, allerdings recht alter Link): http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/gerichtsurteile-parkstudenten-koennen-beim-bafoeg-leer-ausgehen-a-309979.html
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
13 Antworten
-
1 Antworten