Guten Tag,
aufgrund längerer Krankheit habe ich auf Aufforderung der Krankenkasse einen Rehaantrag bei der Rentenversicherung stellen müssen. Dieser wurde im Eilverfahren gestellt. Statt einer ambulanten Reha wurde mir nun eine stationäre Reha genehmigt. Diese wäre zudem auch ca. 350 km vom Wohnort entfernt. Von mir aus aus körperlichen Gründen nicht erreichbar.
Nach Nachfrage bei der DRV wurde mir gesagt, dass ich kein Wahlrecht hinsichtlich der Klinik hätte und es abhängig von der Krankenkasse ist, ob ich in eine andere Klinik gehen kann. Diese geht aber nicht darauf ein.
Lt. Gesetz steht mir aber doch das Wahlrecht zu. Wie kann ich hier vorgehen? Kann ich Widerspruch gegen die Klinik erheben? Mit Attest vom Arzt, etc.?
Vielen Dank
Eingeschränktes Wahlrecht - Rehaklinik
Bescheid anfechten?
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Da stimmt was nicht mit dem Argument der DRV. Entweder die Rentenversicherung übernimmt die Kosten, dann bestimmt sie unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche, wohin die Reise geht.
Oder eben die Krankenkasse ist zuständig.
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Hallo Luchs,
zunächst einmal sollten Sie klären, wer die Kosten für die Reha übernimmt? Nach Ihren Schilderungen ist dies die DRV? Dann ist die Krankenkasse raus und der Widerspruch ist an die DRV zu richten.
Man hat ein Wahlrecht bei der Rehaklinik, ABER dies ist eingeschränkt. Es muss sich um eine Klinik handeln, die einen Vertrag hat mit dem für Sie zuständigen Rehaträger.Außerdem muss diese - selbstverständlich - geeignet sein bei der jeweiligen Krankheit. Nur weil eine Klinik nah am Wohnort ist und einen Vertrag hat mit dem Rehaträger, muss diese nicht bewilligt werden, wenn eine weiter entfernte Klinik besser wäre.
Warum möchten Sie nicht in diese Klinik? Nur wegen der Entfernung? Oder ist die eh nicht so geeignet für ihre Krankheit? Wenn es nur um die Entfernung geht und Sie dies körperlich nicht schaffen, dort mit dem Zug oder mit dem PKW anzureisen, gibt es auch andere Möglichkeiten.
Mein Vater war auch zur Reha 200 km entfernt, ihm war es nicht möglich, sich in einem normalen PKW von Angehörigen dorthin fahren zu lassen, geschweige denn mit der Bahn dort anzureisen; er bekam vom Rehaträger für An- und Abreise einen Krankentransport bezahlt. Evtl. besteht so eine Möglichkeit für Sie auch?
LG,
Ofelia
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Die Kosten übernimmt die DRV. Allerdings will die Krankenkasse mich so schnell wie möglich als Kostenfaktor loswerden. D.h. ich muss mit ihr abklären ob ich Widerspruch erheben darf, da das ganze ja eine Verzögerung darstellen würde. Mit meinen Ärzten ist eine ambulante Reha abgesprochen. Für mich auch sehr sinnvoll.
Die mir angebotene Rehaklinik wurde zumdem sehr schlecht bewertet. Ich weiß, kein rechtliches Kriterium.
Mich interessiert nur, was ich machen darf, wenn mir die Krankenkasse sagt, ich habe kein Recht Widerruf einzureichen und mir die DRV sagt, sie können nichts ohne Zusage der Krankenkasse machen. Wie stehe ich hier rechtlich da?
Vielen Dank
Ach ja, das ganze nennt sich "eingeschränktes Dispositionsrecht" aufgrund eines Eilverfahrens. D.h. Mitsprache der Krankenkasse. Ansonsten Krankengeldentzug.
hallo,
nochmal meine nicht beantwortete Frage: warum möchten sie die vorgeschlagene Klinik nicht?
LG
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Weil es für mich sinnvoll ist wieder in einen normalen Alltag zu kommen. D.h. auch Nähe zum Wohnort.
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