Einkommen Eltern (Darlehenstilgung)

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.12.2023 01:19:27
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommen Eltern (Darlehenstilgung)

Moin,

folgender Sachverhalt:
Ich möchte BAFöG beantragen, um meine Mutter finanziell zu entlasten.

In ihrer Steuererklärung von vor zwei Jahren musste sie ein Einkommen aus dem Verkauf ihres Betriebes angeben und versteuern. Dieser Verkaufserlös wurde jedoch komplett zur Tilgung des Darlehens für eben diesen Betrieb genutzt.
Seit dem Verkauf arbeitet sie freiberuflich.

Meine Frage ist, muss ich dieses Einkommen, das ja prinzipiell gar kein Einkommen ist, beim BAFöG-Antrag mit angeben, was automatisch zu einer Ablehnung führen würde? Wäre das Betrug oder gibt es eine Möglichkeit diese Situation dem zuständigen Amt zu erklären und hätte ich dann Chancen auf eine Ausbildungsförderung?

Vielen Dank im Vorraus. :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31953 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von EuleMitKeule):
Ich möchte BAFöG beantragen, um meine Mutter finanziell zu entlasten.
Der Ansatz ist leider falsch.
In welchem Formblatt des Antrages willst du dieses Einkommen von vor 2 Jahren denn eintragen? Und als was?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12331.12.2023 01:19:27
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist daran falsch?
Ich wollte den Antrag über eine Online-Plattform stellen, weil ich keine Ahnung von den ganzen Formblättern habe.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31953 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von EuleMitKeule):
Was ist daran falsch?
Man beantragt nicht BAFöG, um seine Mutter zu entlasten. Man beantragt BAFöG, weil das die Förderungsmöglichkeit für Ausbildungen ist.
Wenn deine Mutter nicht unterhaltspflichtig ist oder wenn sie nicht unterhaltsfähig ist--- dann erhältst du BAFöG.
Also: Unterhalt von Eltern geht vor.

Gegen die online-Antragstellung ist gar nichts zu sagen.
Zitat (von Anami):
In welchem Formblatt des Antrages willst du dieses Einkommen von vor 2 Jahren denn eintragen? Und als was?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12331.12.2023 01:19:27
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich erhalte momentan Unterhalt von meiner Mutter, gerade so viel, dass ich über die Runden komme. Sie belastet das jedoch finanziell sehr stark, da Sie eben nicht annähernd so viel verdient, wie es in ihrem Steuerbescheid von vor 2 Jahren drinsteht, weil ihr eben dieses Einkommen gar nicht zur Verfügung stand, sondern zur Tilgung eines Kredites verwendet werden musste, bzw. gepfändet wurde.
Ich bekomme deswegen jetzt kein BAFöG und sie kann es sich eigentlich nicht leisten mir genügend Unterhalt zu zahlen.

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#5
 Von 
guest-12331.12.2023 01:19:27
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Von den Formblättern habe ich keine Ahnung, ich wollte eigentlich einen Online Antragsservice nutzen, der den Antrag für mich stellen würde und die Formblätter ausfüllt.
Gibt es denn die Möglichkeit in den Formblättern dieses "Einkommen" so darzulegen, dass das Amt es eben nicht als ein Einkommen ansieht und versteht, dass es gepfändet wurde?
Ich habe auch Schreiben von der Bank, die eben diesen Vorgang belegen.

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#6
 Von 
guest-12331.12.2023 01:19:27
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um einen Verkaufserlös über 170.000€, welcher von der Bank gepfändet wurde.
Die restlichen Verdienste über 17.000€ kommen aus der freiberuflichen Tätigkeit, die sie im selben Jahr begonnen hat und bis heute ausübt.
Meine Schwester bekommt außerdem ein Stipendium, dass ja nach den BAFöG-Sätzen berechnet wird. Bei der Stiftung konnte sie eben diese Situation darlegen und das wurde dort auch so akzeptiert, jetzt bekommt sie den Höchstsatz.
Daher habe ich jetzt natürlich Hoffnung, dass es auch mit dem BAFöG bei mir klappen könnte.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31953 Beiträge, 5627x hilfreich)

Im Formblatt 3 wird nach dem Einkommen des vorletzten Kalenderjahres gefragt.
Und im Formblatt 3, Zeile 92 findet sich auf Seite 4 der Hinweis, dass bei geringerem Einkommen eben dieses anzugeben ist.
Wenn das aktuelle Einkommen der erklärenden Person voraussichtlich wesentlich niedriger ist als im maßgeblichen Kalenderjahr (Zeile 47 und 48), kann auf besonderen Antrag der/des Auszubildenden von den
Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum (BWZ) ausgegangen werden. Der Antrag (Formblatt 7 - Antrag auf Aktualisierung) muss spätestens bis zum Ende des BWZ gestellt werden...


Bitte erkläre doch dieses aktuelle Einkommen gesondert zum Antrags-Formblatt.

Gibts evtl. auch schon einen Steuerbescheid von 2018?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
guest-12331.12.2023 01:19:27
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Steuerbescheid nicht, aber eine BWA, die sollte dafür wohl ausreichen. Dann muss ich mich jetzt wohl mit dem ganzen Formblatt-Gedöhns auseinandersetzen und einen Aktualisierungsantrag stellen. Vielen Dank schon mal, ich hoffe, dass es so klappt.

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