Einkommen beim Bafög

30. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.01.2021 19:21:34
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommen beim Bafög

Wenn ich Bafög bekomme, zählt dann Geld, dass ich monatlich von meiner Tante bekomme, als Einkommen? Meine Tante würde mir monatlich zum Bafög hin 500 Euro überweisen für mein Masterstudium. Natürlich würde ich aufpassen, dass ich unter dem Vermögensfreibetrag bleibe. Oder geht das das Bafögamt nichts an bzw. interessiert diese gar nicht?
Die gleiche Frage auch, wenn meine Tante mir einmalig 7000 Euro überweist?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Conniee):
Meine Tante würde mir monatlich zum Bafög hin 500 Euro überweisen für mein Masterstudium.
Das wären keine zu berücksichtigenden Einkünfte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12302.01.2021 19:21:34
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke. Das heißt meine Tante kann mir so viel überweisen wie sie will ohne das ich irgendetwas beim Bafög angeben muss ? Außer halt das was beim nächsten Antrag noch übrig ist dann als Vermögen angeben?
Sprich, wenn ich mir ein Auto für circa 4000 € kaufen würde während ich Bafög bekomme, interessiert es niemand, woher ich das Geld habe, richtig? Ich muss das Auto dann nur nach dem Zeitwert als Vermögen angeben beim nächsten Antrag?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Conniee):
zählt dann Geld, dass ich monatlich von meiner Tante bekomme, als Einkommen?

Ja.



Zitat (von Anami):
Das wären keine zu berücksichtigenden Einkünfte.

Da ich dem Gesetz genau das Gegenteil entnehme, wäre eine Rechtsgrundlage für diese Meinung nicht schlecht ...



Zitat (von Conniee):
Das heißt meine Tante kann mir so viel überweisen wie sie will ohne das ich irgendetwas beim Bafög angeben muss ?

Nein, das heißt es nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12302.01.2021 19:21:34
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, wie viel kann meine Tante mir dann überweisen ohne dass es als Einkommen angerechnet wird? (Vermögen ist natürlich etwas anderes). Oder wie macht man das am besten (bar will ich es nicht)?
Meine Tante gibt mir das Geld ja natürlich nur, wenn das Bafög es dann nicht wieder abzieht bzw. als Einkommen anrechnet.

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ja, es wäre anzurechnendes Einkommen.

Es ist aber kein einklagbares Einkommen wie der Elternunterhalt. Die Tante kann also jederzeit ihre Unterstützung einstellen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Conniee):
Okay, wie viel kann meine Tante mir dann überweisen ohne dass es als Einkommen angerechnet wird?

Da würde ich mal sagen ziemlich genau 0 EUR.



Zitat (von Conniee):
Meine Tante gibt mir das Geld ja natürlich nur, wenn das Bafög es dann nicht wieder abzieht bzw. als Einkommen anrechnet.

Dann sollte man sich mit dem Thema einmalige Schenkung und den damit verbundenen Freibeträge beschäftigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.01.2021 19:21:34
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Mmmm, & wenn meine Tante mir das Geld einfach leiht offiziell? Das kann ja keiner wissen...
Ich sehe auch beim Bafögantrag kein Feld, wo ich das Geld als Einkommen eintragen müsste?! Es steht zwar noch ganzen unten etwas von Sonstiges Einkommen, aber wenn man sich die Erklärung dazu durchliest, steht da nur etwas von unterhaltspflichtigen Personen... Unterhaltspflichtig ist meine Tante ja nicht. Die Zahlungen können zu jeder Zeit eingestellt werden von ihr, die Höhe geändert werden usw. Es gibt keinen Vertrag und nichts.
Sonst müsste ich doch, wenn ich von meiner Oma mal 200 € zu Weihnachten erhalte oder von meiner besten Freundin ihren Anteil für eine gemeinsame Reise usw. auch immer als Einkommen angeben, das kann doch nicht sein...

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#8
 Von 
guest-12302.01.2021 19:21:34
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich wollte noch ergänzen, dass meine Tante mir in jedem Fall unter dem Steuerfreibetrag für Schenkungen in Höhe von 20.000 Euro Geld überweisen würde. Sie wäre auch bereit dazu, dass sie mir alle drei Monate oder eben dann wenn ich es brauche einen eher höheren Betrag (also 1000 Euro oder so) überweist. Es muss nicht regelmäßig jeden Monat sein, sondern kann auch ohne ein erkennbares Muster sein. Das Geld kommt aufs Konto & ist innerhalb der nächsten Tage und Wochen ausgegeben. Bei der erneuten Antragstellung wäre davon also eh nichts mehr übrig. Sie will mir nur nicht alles auf einmal überweisen. Sofern es vom Bafög abgezogen wird bzw. als Einkommen angerechnet wird, zahlt sie natürlich nichts. Bar wollen wir es beide nicht machen.

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#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
von meiner besten Freundin ihren Anteil für eine gemeinsame Reise usw.
Das wäre kein Einkommen.

Zitat:
Sie will mir nur nicht alles auf einmal überweisen.
Sie wollen nur nicht, dass es als Vermögen angerechnet wird.

Zitat:
wenn meine Tante mir das Geld einfach leiht offiziell?
Dann gehen sowohl Sie als auch Ihre Tante für bis zu 5 Jahre in den Knast.

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#10
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Ich mache dann mal zu - inzwischen wird ja offenbar Anleitung zum Betrug gesucht.

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