Einkommen für Haushaltsführung?

7. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Martin77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommen für Haushaltsführung?

Hallo,

meine Freundin hat ein Kind. Dieses Kind wurde in Pflege gegeben. Deswegen ist sie gemäß Sozialgesetzbuch kostenbeitragspflichtig. Da sie arbeitslos ist, zahlt sie momentan keinen Cent.

Wir würden gerne zusammenziehen. Vorher interessiert uns aber in etwa, was so finanziell aus uns zukommt - denn wenn wir am Ende kein Geld mehr haben, bleiben wir lieber noch ein paar Jahre jeder in der eigenen Wohnung. Also haben wir uns erkundigt. Leider sind wir auf sehr unterschiedliche Antworten gestoßen.

Eine Aussage war, daß das Einkommen eines nicht verheirateten Partners in gar keinem Fall angerechnet oder angegriffen werden könnte. Das wäre schön, denn sie wird wohl voraussichtlich keine Leistungen mehr vom Arbeits-/Sozialamt bekommen.

Die zweite Aussage lautete, daß durch Ihre Arbeitslosigkeit von den Ämtern (*Sozial*gesetzbuch) angenommen wird, daß sie mir den Haushalt führt. Dafür hat sie eine Forderung gegen mich - als "Einkommen aus Haushaltsführung", quasi ein Einkommen als Hauswirtschafterin. Dieses wird Ihr dann vom Amt angerechnet und daraus ggf. eine Kostenbeitragspflicht abgeleitet. Diese schlägt doppelt zu: Sie hat dadurch ein (fiktiv) höheres Einkommen - auf der anderen Seite entfallen Ihr Kosten für Miete und Nebenkosten. (Wobei ich wohl von Ihr die Hälfte von Nebenkosten und Strom nehmen werde, wenn sie diese bezahlen kann.) Durch diesen doppelten Effekt würde ein indirekter Zugriff auf mein Einkommen gegeben sein. Wobei noch die Frage offen bleibt, wie hoch dieser Teil sein würde.

Vielleicht kann von Euch jemand aus dem Rechtsnähkästchen oder gar aus der Praxis berichten, wie das so aussieht:

Wird ein unverheirateter Partner, mit dem man zusammenlebt, gänzlich außen vor gelassen? Wieso ist er dann auf dem Fragebogen zur Kostenbeitragspflicht anzugeben?

Oder wird vielleicht ein fiktives Einkommen aus Haushaltsführung gerechnet? Wie hoch wäre das?

Google und die Suche hier im Forum haben mir leider nichts verraten. Ich hoffe, Ihr seid da gesprächiger. ;-)

Vielen Dank für Eure Mühe!

Martin




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Christin2003
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo!!

Es wird dann als ausereheliche Beziehung gezählt, somit wird Ihr Einkommen voll angerechnet. Sie müssen dann für Ihre Freundin aufkommen, dann wird sie warscheinlich keinen Cent mehr vom AA oder Soz. bekommen.

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