Einkommen nach Angehörigenentlastungsgesetz

21. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
thomas825
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommen nach Angehörigenentlastungsgesetz

Leider findet man zu Berechnung der 100.000 Euro Grenze unterschiedlichste Angaben im Internet. Da sich das Gesetz letztendlich auf das Steuerrecht bezieht, das zu komplex für mich ist, folgende Frage: Hat jemand damit Erfahrung gesammelt, wie die 100.000 Euro Grenze berechnet wird? Meine laienhafte Auffassung bei einem Arbeitnehmer ohne Mieteinnahmen ist:

Entgelt aus nicht-selbständiger Arbeit
- Werbungskosten (also mind. 1200 Euro in 2022)
+ Kapitalerträge (Zinsen, realisierte Kursgewinne, Dividenden)
- 801 Euro (Sparerpauschbetrag in 2022)
- Kinderbetreuungskosten (die in der Steuererklärung anerkannt wurden)

Allerdings gibt es auch andere Auffassungen, z.B. in https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/gemeinsame-vorschriften/1019-gesamteinkommen.html. Hier wird explizit geschrieben: "Beim Arbeitsentgelt – also bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit – können nach der Regelung in § 16 SGB IV (zweiter Halbsatz: „… umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt …") die Werbungskosten nicht in Abzug gebracht werden. Daher gilt als Arbeitsentgelt im Sinne des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV nur das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV."

Hat sich jemand bereits mit dem Sozialamt zu dem Thema auseinander gesetzt. Leider bin ich der einzige Sohn (und Angehöriger) meiner Mutter und muss den Antrag alleine in ihrem Namen ausfüllen, und damit sehe ich die Verpflichtung auf die Frage nach "Einkommen der Kinder > 100.000" (und ich liege minimal darüber) vollständig und wahrheitsgemäß zu antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32290 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von thomas825):
wie die 100.000 Euro Grenze berechnet wird?
Das ist hier gut erklärt:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892

Wurdest du denn schon vom Sozialamt zur Offenlegung deiner Einkommens-und VM-Verhältnisse aufgefordert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
thomas825
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wurdest du denn schon vom Sozialamt zur Offenlegung deiner Einkommens-und VM-Verhältnisse aufgefordert?


Nein, allerdings wird im Antrag die Frage nach den 100.000 Euro gestellt. Meine Mutter ist seit 2023 im Heim, entsprechend kann ich durch unbezahlten Urlaub, Schenkungen an Gattin (und damit Reduzierung von Zinsen/Dividenden) die 100.000 Euro leicht unterschreiten. Daher meine obige Überlegung/Frage (und die Feststellung, dass dieses Gesetz Menschen in Zeiten von Fachkräftemangel anregt, ungewollt weniger zu arbeiten).

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 216x hilfreich)

Warum versucht man mit allen Mitteln, den Unterhalt für die eigene Mutter zu umgehen?

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von thomas825):
Schenkungen an Gattin (und damit Reduzierung von Zinsen/Dividenden) die 100.000 Euro leicht unterschreiten

Evtl. können Schenkungen zurückgefordert werden, was auch sinnvoll wäre, wenn man sich ärmer rechnet um Kosten zu sparen.
Zuzahlungen für die Heimkosten, können sie doch bei den außergewöhnlichen Belastungen bei der EK angeben.

-- Editiert von User am 21. März 2023 16:07

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32290 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von thomas825):
dass dieses Gesetz Menschen in Zeiten von Fachkräftemangel anregt, ungewollt weniger zu arbeiten
Was soll dieser Quatsch? DAS ist aus dem Entlastungs-bzw. Belastungsgesetz nicht zu erkennen.
Und wieso sollte ich als Steuer-und Abgabenzahler dich entlasten?
Zitat (von thomas825):
Nein, allerdings wird im Antrag die Frage nach den 100.000 Euro gestellt.
Dann gib an, wie hoch deine Einkünfte sind. Vermutlich
Später wird das Sozialamt noch Rückfragen haben und evtl. noch Absetzbeträge anerkennen.
Wenn du jetzt leicht über 100.000,- Einkommen hast und dich aktuell durch Schenkungen an deine Gattin *runterrechnest*, wird das Sozialamt umso genauer hinschauen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Das Problem ist, dass die aufgeworfene Frage, wie das Einkommen berechnet wird, wenn der Unterhaltspflichtige sein Einkommen grundlos absichtlich verringert, nicht gesetzlich geregelt ist, sondern irgendwann durch die Rechtsprechung ausgefüllt wird. Dazu gibt es meines Wissens bislang noch nichts.
Da Du bislang die Grenze überschreitest, wird Deine Mutter (oder Du für sie) das im Antrag angeben müssen.
Von Seiten der Behörde werden dann vermutlich die Grundsätze herangezogen, die für die Berechnung der Höhe des Unterhalts gelten, dh verzichtest Du freiwillig auf Einkommen, wird das weiterhin als Einkommen berücksichtigt. Ob sich das gerichtlich halten lässt, wird sich dann (in ein paar Jahren) ggfs zeigen, falls Du es Durchfechten möchtest.

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