Leider findet man zu Berechnung der 100.000 Euro Grenze unterschiedlichste Angaben im Internet. Da sich das Gesetz letztendlich auf das Steuerrecht bezieht, das zu komplex für mich ist, folgende Frage: Hat jemand damit Erfahrung gesammelt, wie die 100.000 Euro Grenze berechnet wird? Meine laienhafte Auffassung bei einem Arbeitnehmer ohne Mieteinnahmen ist:
Entgelt aus nicht-selbständiger Arbeit
- Werbungskosten (also mind. 1200 Euro in 2022)
+ Kapitalerträge (Zinsen, realisierte Kursgewinne, Dividenden)
- 801 Euro (Sparerpauschbetrag in 2022)
- Kinderbetreuungskosten (die in der Steuererklärung anerkannt wurden)
Allerdings gibt es auch andere Auffassungen, z.B. in https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/gemeinsame-vorschriften/1019-gesamteinkommen.html. Hier wird explizit geschrieben: "Beim Arbeitsentgelt – also bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit – können nach der Regelung in § 16 SGB IV (zweiter Halbsatz: „… umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt …") die Werbungskosten nicht in Abzug gebracht werden. Daher gilt als Arbeitsentgelt im Sinne des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV nur das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV."
Hat sich jemand bereits mit dem Sozialamt zu dem Thema auseinander gesetzt. Leider bin ich der einzige Sohn (und Angehöriger) meiner Mutter und muss den Antrag alleine in ihrem Namen ausfüllen, und damit sehe ich die Verpflichtung auf die Frage nach "Einkommen der Kinder > 100.000" (und ich liege minimal darüber) vollständig und wahrheitsgemäß zu antworten.
Einkommen nach Angehörigenentlastungsgesetz
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Das ist hier gut erklärt:Zitatwie die 100.000 Euro Grenze berechnet wird? :
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892
Wurdest du denn schon vom Sozialamt zur Offenlegung deiner Einkommens-und VM-Verhältnisse aufgefordert?
ZitatWurdest du denn schon vom Sozialamt zur Offenlegung deiner Einkommens-und VM-Verhältnisse aufgefordert? :
Nein, allerdings wird im Antrag die Frage nach den 100.000 Euro gestellt. Meine Mutter ist seit 2023 im Heim, entsprechend kann ich durch unbezahlten Urlaub, Schenkungen an Gattin (und damit Reduzierung von Zinsen/Dividenden) die 100.000 Euro leicht unterschreiten. Daher meine obige Überlegung/Frage (und die Feststellung, dass dieses Gesetz Menschen in Zeiten von Fachkräftemangel anregt, ungewollt weniger zu arbeiten).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Warum versucht man mit allen Mitteln, den Unterhalt für die eigene Mutter zu umgehen?
ZitatSchenkungen an Gattin (und damit Reduzierung von Zinsen/Dividenden) die 100.000 Euro leicht unterschreiten :
Evtl. können Schenkungen zurückgefordert werden, was auch sinnvoll wäre, wenn man sich ärmer rechnet um Kosten zu sparen.
Zuzahlungen für die Heimkosten, können sie doch bei den außergewöhnlichen Belastungen bei der EK angeben.
-- Editiert von User am 21. März 2023 16:07
Was soll dieser Quatsch? DAS ist aus dem Entlastungs-bzw. Belastungsgesetz nicht zu erkennen.Zitatdass dieses Gesetz Menschen in Zeiten von Fachkräftemangel anregt, ungewollt weniger zu arbeiten :
Und wieso sollte ich als Steuer-und Abgabenzahler dich entlasten?
Dann gib an, wie hoch deine Einkünfte sind. VermutlichZitatNein, allerdings wird im Antrag die Frage nach den 100.000 Euro gestellt. :
Später wird das Sozialamt noch Rückfragen haben und evtl. noch Absetzbeträge anerkennen.
Wenn du jetzt leicht über 100.000,- Einkommen hast und dich aktuell durch Schenkungen an deine Gattin *runterrechnest*, wird das Sozialamt umso genauer hinschauen.
Das Problem ist, dass die aufgeworfene Frage, wie das Einkommen berechnet wird, wenn der Unterhaltspflichtige sein Einkommen grundlos absichtlich verringert, nicht gesetzlich geregelt ist, sondern irgendwann durch die Rechtsprechung ausgefüllt wird. Dazu gibt es meines Wissens bislang noch nichts.
Da Du bislang die Grenze überschreitest, wird Deine Mutter (oder Du für sie) das im Antrag angeben müssen.
Von Seiten der Behörde werden dann vermutlich die Grundsätze herangezogen, die für die Berechnung der Höhe des Unterhalts gelten, dh verzichtest Du freiwillig auf Einkommen, wird das weiterhin als Einkommen berücksichtigt. Ob sich das gerichtlich halten lässt, wird sich dann (in ein paar Jahren) ggfs zeigen, falls Du es Durchfechten möchtest.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
11 Antworten