Einkommen übersteigt Grundsicherung - Ausgaben aber nicht gedeckt

9. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Enjoyx
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommen übersteigt Grundsicherung - Ausgaben aber nicht gedeckt

Hallo Zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen. Meine Mutter bezieht seit ca. einem Jahr Krankengeld und wohnt mit Ihrer 20 Jährigen Tochter zusammen. Die Tochter schließt dieses Jahr im September Ihre Ausbildung ab. Leider sind in Summe die Einkünfte (Krankengeld + Verdienst der Tochter in der Ausbildung) zu hoch um die Grundsicherung zu erhalten. Ich greife meiner Mutter nun schon seit gut einem Jahr Finanziell unter die Arme. Für die Grundsicherung wird wohl nur Miete (inkl. Nebenkosten), Versicherungsausgaben und das Kindergeld berücksichtigt. Leider hat meine Mutter noch einige mehr Ausgaben (Leasing Auto, Fahrtkosten Arzt usw., Kredit abzahlen, generelle Lebenserhaltskonsten etc.).
Jetzt ist die Frage, wie kann meine Mutter denn Sozialhilfe erhalten? Was wäre wenn ich und meine Schwester ihr finanziell nicht unter die Arme greifen könnte?

Folgende Einkünfte / Kosten in der Übersicht:
Einkünfte:
Krankengeld: 1191,- Euro
Azubi Gehalt: 917,- Euro Netto
Kindergeld: 220,- Euro

Ausgaben:
Miete: 700 Euro (inkl. Nebenkosten)
KFZ Versicherung: ca. 30 Euro Pro Person

Wohngeld wurde leider auch abgelehnt, da das Einkommen wohl auch hier zu hoch ist.
Was ist denn wenn ich meine Schwester bei mir im Haushalt anmelde? Würde das an der Situation etwas verändern?
Wenn meine Schwester mit der Ausbildung im September diesen Jahres fertig ist, dann wird ja zusätzlich noch das Kindergeld gestrichen? Wie soll das funktionieren bei Ausgaben wie Auto, Kredit usw.? Habt ihr eine Idee?

Meine Mutter ist mittlereweile (auch durch ihre finanziellen Probleme) psychisch sehr angeschlagen, deswegen melde ich mich als Sohn bei euch.

Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

Gruß

Enjoyx

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27 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wir haben hier weniger ein soziales Problem, eher ein Problem des Ausgabeverhaltens. Der Steuerzahler ist nicht dazu da, PKWs und Kredite zu finanzieren. Mutter und Tochter bilden eine Bedarfsgemeinschaft, es ist einerlei, wo die Tochter gemeldet ist. Abgesehen davon wäre das eine Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen das Meldegesetz) und letztlich auch ein versuchter Betrug am Steuerzahler.

Zwei Personen haben zusammen 2320 € monatlich zur Verfügung und kommen bei einer relativ moderaten Miete nicht zurecht? Hier wird doch über die Verhältnisse gelebt, und das ist keine Grundlage für eine Hilfsbedürftigkeit.

wirdwerden

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Sehe ich ähnlich:
Da wird nur eine Reduzierung der Ausgaben helfen.

Zitat:
Mutter und Tochter bilden eine Bedarfsgemeinschaft, es ist einerlei, wo die Tochter gemeldet ist.

Sicher?
Die Tochter hat doch eigenes Einkommen, mit dem es sich selbst versorgen könnte.
Das ist dann doch eine Haushaltsgemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft.

Das hat aber keine Auswirkungen.
Das Krankengeld muss für die Mutter reichen. 1191€ netto abzüglich der halben Wohnkosten (350€ - die andere Hälfte entfällt ja auf die Tochter, die eigenes Einkommen hat) sind 841€. Das ist weit über der Grenze, bei der man an Sozialleistungen denken kann.

Beteiligt sich die Tochter denn angemessen an den Kosten?
Die Tochter müsste sich ja mit 50% an den Wohnkosten (Miete usw.) beteiligen.

Zitat:
Was ist denn wenn ich meine Schwester bei mir im Haushalt anmelde? Würde das an der Situation etwas verändern?

Nicht wirklich.
Zum einen sind dann alle Beteiligten in der Nähe eines Sozialleistungsbetrugs.
Zum anderen wäre die Mutter, wenn sie allein wohnen würde, auch nicht unbedingt sozialleistungsberechtigt - zumal der Sozialleistungsträger die Frage stellen wird ob eine 700€-Wohnung nicht etwas unangemessen für eine einzelne Person ist.

Sie müssen immer bedenken, das 1191€ netto ziemlich genau dem entspricht, was in vielen Bereichen ein Vollzeit-Lohn ist. Und ein Arbeitnehmer der Vollzeit arbeitet, sollte ohne Sozialleistungen auskommen können.
Hier tritt ja sogar noch eine Haushaltsersparnis ein, wenn ein verdienendes Kind dazu kommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du, ob die Tochter genug hat, um eine eigene Bedarfsgemeinschaft im Haushalt der Mutter zu bilden, ich habs nur grob überschlagen. Ist wohl grenzwertig. Kann aber auch dahingestellt bleiben, dann auch ohne Anrechnung des Einkommens der Tochter liegt die Mutter deutlich über dem Regelsatz. Das kann also dahingestellt bleiben. Und, die Miete würde doch zwischen der Tochter und der Mutter aufgeteilt. Die Mutter hätte dann (ganz grob gerechnet) einen Anspruch auf 350 € (halber Mietzins) + 450 € zum leben, das Kindergeld würde verrechnet, gäbs nicht zusätzlich.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32233 Beiträge, 5662x hilfreich)

Du hast kürzlich erklärt, dass das Krankengeld voraussichtlich bis Mai 22 gezahlt. Das sind die 78 Wochen ?
Es wurde dort erklärt, dass dann ALG1 nach § 145 SGB III von der Arbeitsagentur in Frage käme, wenn sie entweder ihre Arbeitsunfähigkeit beendet, d.h. *verfügbar*/arbeitsfähig für mind. 15 Wochenstunden ist. Oder eben weiterhin --au- geschrieben ist.
https://www.123recht.de/Forum-__f593323.html

Erst nach Ende des ALG-1-Anspruchs im Jahr 2023 fällt Einkommen ganz weg und es könnte ALG2-Anspruch bestehen. BIs dahin sollte die Mutter ihre Kredite und das Leasing-Auto anders regulieren, sonst droht ja trotz ALG2 bald die Insolvenz...

Ich meine, hier mit diesen Zahlen ist es noch *Jammern auf hohem Niveau*.

Die Mutter ist Kindergeldberechtigte und hat damit mtl. 219+1.191=1.410,- zur Verfügung.
Mutter und Tochter sollten sich die Wohnkosten teilen, denn ein Azubi hat Wohnkosten.
350,- warm pro Person ist sehr moderat.
Damit bleiben für die Mutter 1.060,- als reine Lebenshaltungskosten. ALG2 wäre 449,-.
Für die Tochter bleiben 567,-. Auch kein Bedarf nach § 27 SGB II

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Grundsätzlich müsste man auch in die Gedanken einbeziehen, was das Kind nach Ende der Ausbildung macht. Gibt es eine Anschlussbeschäftigung? Zieht das Kind aus?

Wenn das Kind vom Ausbildungsbetrieb übernommen wird und zu Hause wohnen bleibt, kann das Kind zu Hause einen größeren Teil der Kosten tragen.

Wenn das Kind auszieht, muss sich die Mutter ohnehin Gedanken über eine kleinere und günstigere Wohnung machen.
Denn alleine wird die Mutter die Wohnung ohne neuen Job nicht halten können - weder aus eigenen Mitteln noch mit Hilfe von Sozialleistungen. Und ein neuer Job erfordert die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Enjoyx):
Jetzt ist die Frage, wie kann meine Mutter denn Sozialhilfe erhalten?

In dem sie bedürftig im Sinne des Gesetzes wird.
Das erfolgt, wenn die die gesetzlichen Einkommensgrenzen unterschreitet.
Das erfolgt nicht, wenn ihre Finanzplanung schlicht und einfach schlecht war / ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Enjoyx
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank mal für eure Antworten.Ich habe nochmal eine Frage und zwar… wie berechnet sich denn das Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung? Meine Mutter hat heute mit der Agentur für Arbeit telefoniert und sie hat es so verstanden dass das Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung nur noch 70% des Krankengelds beträgt…? Das wären dann nur noch rund 830 Euro. Hat meine Mutter da was falsch verstanden?
So wie ich es im Netz verstehen wird nicht der Zeitraum des Krankengelds betrachtet sondern der Zeitraum davor. Quasi als sie noch normal Gehalt bekommen hat?

Wie seht ihr das?

Gruß und vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Hat meine Mutter da was falsch verstanden?

Ja.
Das ALG nach der Aussteuerung beträgt 60% oder 67% des Nettogehalts vor der Arbeitsunfähigkeit.
(67%, wenn man mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind hat, sonst 60%)
Es ist also schon deutlich weniger als das Krankengeld.

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#9
 Von 
Enjoyx
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok das würde ja bedeuten, dass meiner Mutter noch weniger Geld nach Aussteuerung zur Verfügung steht..?
Meine Mutter ist lt. Ärztin noch lange nicht bereit für den Arbeitsmarkt. Selbst jetzt ist schon klar, dass sie später keine 40 Stunden Woche mehr arbeiten kann. Der Arzt stellt maximal 25 Stunden pro Woche nach Krankheit in Aussicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Das erfolgt nicht, wenn ihre Finanzplanung schlicht und einfach schlecht war / ist.

Sowas ist immer schnell behauptet.. Aber wenn man unverschuldet in eine solch missliche Lage gekommen ist, dann liest sich sowas als Sohn schon recht schwer. (Scheidung -> Kredit -> Alleinerziehend mit zwei Kindern, keine große Familie die irgendwie finanziell unter die Arme greifen kann etc.).

Eine Mietwohnung zu finden die warm weniger als 700 Euro kostet ist auch nicht gerade leicht getan. Vor allem kommen Kautionskosten etc. auch noch auf einen zu. Wenn man kaum 500 Euro auf dem Konto hat dann ist sowas wie eine Kaution leider nicht drin.

Einnahmen und Ausgaben decken sich also nach Aussteuerung noch weniger. Was für Möglichkeiten hat man denn in so einem Fall?
Ich muss mir hier doch die ein oder andere Träne verkneifen weil ich wirklich nicht weiß wie es weiter gehen soll.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Ok das würde ja bedeuten, dass meiner Mutter noch weniger Geld nach Aussteuerung zur Verfügung steht..?

Ja - das ist so.
Das ALG nach Aussteuerung wird übriges auch nicht unbefristet gezahlt. Spätestens wenn das ausläuft, stellt sich die Frage nach Erwerbsunfähigkeitsrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit.

Zitat:
Einnahmen und Ausgaben decken sich also nach Aussteuerung noch weniger. Was für Möglichkeiten hat man denn in so einem Fall?

Wenn das Arbeitslosengeld nach Aussteuerung nicht ausreicht, bleibt wahrscheinlich nur ALG2 ("Hartz4").
Prinzipiell ist Wohngeld auch möglich. Der Haken ist, dass man Wohngeld nur bewilligt bekommt, wenn man seinen allgemeinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bezahlen kann und "nur" ein Zuschuss zur Miete gebraucht wird. Deshalb setzt Wohngeld auch ein Mindesteinkommen voraus - und ich fürchte, dass das Arbeitslosengeld nach Aussteuerung nicht ausreicht, um das Mindesteinkommen zu erreichen. Dann bleibt nur "Hartz4".

Grundsätzlich muss man sich aber daran gewöhnen, dass Sozialleistungen sich nicht nach den Ausgaben richten.
Versicherungsfinanzierte Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 und Erwerbsunfähigkeitsrente) richten sich nach dem vorherigen Einkommen.
Bei der steuerfinanzierten Sozialleistung "Hartz4" gibt es einen festen Regelsatz + Miete + Heizkosten, wobei es für die Miete Höchstgrenzen gibt*.
Bei keiner Sozialleistung gibt es einen Zuschlag wegen "hoher persönlicher Ausgaben".

* Wenn das Kind nach der Ausbildung auszieht, wäre die Mutter ja alleine in einer Wohnung, die 700€/Monat kostet. Das würde wahrscheinlich die Höchstgrenze überschreiten, so dass der Sozialleistungsträger nicht dauerhaft die volle Miete übernehmen wird. Deshalb empfahl ich bereits weiter oben, für den Fall, dass das Kind auszieht (und die Mutter die Wohnung deshalb alleine finanzieren muss), rechtzeitig nach einer kleineren und günstigeren Wohnung zu schauen. Die Kaution wird dann regelmäßig vom Sozialleistungsträger gestellt - als Darlehen, d.h. wenn man irgendwann aus der Wohnung wieder auszieht und die Kaution vom Vermieter zurück kommt, muss man sie wieder an den Sozialleistungsträger zurückzahlen.

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#11
 Von 
Enjoyx
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ich tue mich relativ schwer mit den ganzen Begriffen. Aber nach Aussteuerung erhält sie ALG1 oder? Wie lang wird denn nach Aussteuerung ALG1 ausgezahlt bevor die Erwerbsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird?
Wie berechnet sich denn die Erwerbsunfähigkeitsrente?

Hartz4 erhält man aber auch nur wenn man unter einen bestimmten Schwellwert fällt oder?
Also gehen wir davon aus nach der Aussteuerung erhält meine Mutter 850 Euro Netto (ALG1?) und meine Schwester verdient weiterhin 920 Euro. Abzüglich der Miete wären wir ja nach wie vor noch nicht unter dem Schwellwert um Hartz4 zu bekommen oder?

Meine Schwester lernt vermutlich aus und bleibt mit in der Wohnung. Aber es kann ja nicht sein, dass meine Schwester dann für den Missstand meiner Mutter aufkommen muss oder?

Ich muss hier nochmal ein anderes Thema in den Raum werfen. Ich hoffe es wurde deutlicher wie sehr meine Mutter in Geldschwierigkeiten steckt. Aber wie ist denn das mit der Urlaubsabgeltung? Der Vertrag beim Arbeitgeber ruht ja bis zur Kündigung oder? Kann der Urlaub auch noch nach ALG1 beansprucht werden oder wird der Urlaub direkt abgegolten wenn sie Ausgesteuert wird?

Vielen Dank.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Aber nach Aussteuerung erhält sie ALG1 oder?

Ja

Zitat:
Wie lang wird denn nach Aussteuerung ALG1 ausgezahlt bevor die Erwerbsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird?

Normalerweise 12 Monate. Wenn die Mutter über 50 ist evtl. auch etwas länger. Wenn die Mutter vor der Krankheit weniger als 24 Monate durchgehend berufstätig war, evtl. auch weniger.

Zitat:
Wie berechnet sich denn die Erwerbsunfähigkeitsrente?

Das hängt davon ab, wie viel man in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Zitat:
Hartz4 erhält man aber auch nur wenn man unter einen bestimmten Schwellwert fällt oder?

Ja

Zitat:
Also gehen wir davon aus nach der Aussteuerung erhält meine Mutter 850 Euro Netto (ALG1?) und meine Schwester verdient weiterhin 920 Euro. Abzüglich der Miete wären wir ja nach wie vor noch nicht unter dem Schwellwert um Hartz4 zu bekommen oder?

Es wird zumindest knapp.

Zitat:
Aber es kann ja nicht sein, dass meine Schwester dann für den Missstand meiner Mutter aufkommen muss oder?

Muss sie auch nicht. Wenn die Schwester in der Wohnung bleibt und weiterhin eigenes Einkommen hat, muss sie vom Einkommen nichts an die Mutter abgeben.
Die Mutter kann trotzdem Sozialleistungen beziehen. Der "Schwellenwert" beträgt dann 449€ Regelsatz + halbe Miete + halbe Heizkosten. Die andere Hälfte der Miete und die andere Hälfte der Heizkosten entfällt ja auf Ihre Schwester.

Zitat:
Der Vertrag beim Arbeitgeber ruht ja bis zur Kündigung oder? Kann der Urlaub auch noch nach ALG1 beansprucht werden

Ja - aber es ist unklar, ob das was nutzt.
Wenn nach dem ALG1 eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt wird, könnte die Urlaubsabgeltung die Zuverdienstgrenze überschreiten. Wenn die Mutter nach dem ALG1 auf "Hartz4" angewiesen ist, wird die Urlaubsabgeltung voraussichtlich dazu führen, dass die Mutter im Monat der Auszahlung der Urlaubsabgeltung kein "Hartz4" bekommt.

Grundsätzlich: Sie machen sich jetzt zu viele Gedanken.
Der Rheinländer würde sagen: Es kütt wie es kütt.
Manchmal muss man den Dingen einfach ihren Lauf lassen.
Der Sozialstaat wird dafür sorgen, dass Ihre Mutter nicht verhungert - und alles andere können Sie sowieso nicht beeinflussen.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Enjoyx):
Sowas ist immer schnell behauptet.

Eher eine Tatsache, man hat nicht für Notsituationen entsprechend vorgesorgt.
Kredite z.B. lassen sich gegen solche Problem versichern, die Ausgaben sollten generell nicht über 70% (besser 60%) der "Einnahmen in guten Zeiten" liegen.
Klar, geht nicht immer, aber versuchen sollte man es.



Zitat (von Enjoyx):
Einnahmen und Ausgaben decken sich also nach Aussteuerung noch weniger. Was für Möglichkeiten hat man denn in so einem Fall?

In dem man die Ausgaben ganz nüchtern analysiert, strukturiert und priorisiert. Alles muss auf den Prüfstand.
Die Folgen sind vermutlich nicht angenehm, aber es ist besser das kontrolliert zu machen, sich vorzubereiten als das die Gläubiger und deren Maßnahmen unvorbereitet treffen.

Denn die Einnahmesituation wird sich länger nicht ins positive ändern, bleibt also nur das andere Ende.



Als erstes sind Miete, Strom, Nahrung, Telekomunikation dran, die sind zu decken, in der Reihenfolge.

Miete lässt sich nicht so leicht ändern, zumal für den Umzug auch eine Stange Geld drauf geht.

Strom, muss man halt schauen, ob man einen preiswerten Anbieter hat, sonst wechseln.

Nahrung, schauen was man sparen kann, eventuell muss man sich von der eine oder andern Lieblingsmarke / Lieblingsspeise trennen bzw. reduzieren.

Telekomunikation
Festnetz/DSL, da gibt es ja meist Verträge mit Laufzeit. Da wäre die Frage, brauche ich Festnetz / DSL wirklich? Warum / wozu wird es benötigt? Das ginge auch per Mobilfunk, kenne einige die seit Jahren keinen Festnetz / DSL mehr haben und alles nur noch über Mobilfunk machen.
Mobilfunk, welchen Vertrag hat man? Oft gibt es sehr preiswerte Flatrates bei Prepaid, eine gute Alternative zum Laufzeitvertrag. Wenn man Festnetz / DSL abschafft, kann es hingegen besser sein einen Laufzeitvertrag zu machen (wegen höherer Downloadfreimengen).

Kredite:
prüfen ob es Versicherungen bei den Krediten gibt, was diese abdecken.
Dann die Frage was genau sind es für Kredite, wurde da was verpfändet?
Prüfen ob es die Möglichkeit der Umschuldung gibt oder die Raten zu verringern.
Notfalls muss man überlegen ob man die Kredite weiter bedient.


Was gibt es noch für Ausgaben auf der Liste?



Zitat (von Enjoyx):
Wenn man kaum 500 Euro auf dem Konto hat dann ist sowas wie eine Kaution leider nicht drin.

Da gibt es durchaus lokale caritative Vereine / Einrichtungen die da was beisteuern können.



Für die Kinder gibt es Unterhalt und Kindergeld?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Enjoyx
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten erstmal. Ihr helft mir wirklich sehr weiter.
Ich werde jetzt die Tage mal die Ausgaben mit meiner Mutter notieren und diese auf den Prüfstand stellen. Sie meinte sie hatte das schon getan, aber ich werde das nochmal gegenprüfen.
Evtl. lässt sich die monatliche Rate des Kredits herunter regulieren.

Zitat (von Harry van Sell):
Für die Kinder gibt es Unterhalt und Kindergeld?

Aktuell wohnt nur meine Schwester bei meiner Mutter mit im Haushalt. Ich war das zweite Kind damals (das ich mit alleinerziehende Kinder gemeint habe). Unterhalt gibt es nicht mehr, lediglich Kindergeld (220 Euro) für meine Schwester.

Zitat (von Harry van Sell):
Telekomunikation
Festnetz/DSL, da gibt es ja meist Verträge mit Laufzeit. Da wäre die Frage, brauche ich Festnetz / DSL wirklich?

Auch diesen Teil der monatlichen Kosten übernehme ich aktuell.

Zitat (von drkabo):
Wenn nach dem ALG1 eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt wird, könnte die Urlaubsabgeltung die Zuverdienstgrenze überschreiten. Wenn die Mutter nach dem ALG1 auf "Hartz4" angewiesen ist, wird die Urlaubsabgeltung voraussichtlich dazu führen, dass die Mutter im Monat der Auszahlung der Urlaubsabgeltung kein "Hartz4" bekommt.


Wird das Arbeitsverhältnis also beendet sobald man Erwerbsunfähigkeitsrente beansprucht?
Was passiert wenn sie z.B. 2 Monate ALG1 bezieht und anschließend wieder zum Arbeiten geht..? Kann sie den Urlaub dann nehmen? Besteht das Arbeitsverhältnis einfach weiter?

Würde ein Termin bei der Arbeitsagentur mal helfen? Evtl. um sämtliche Fragen mal persönlich zu klären?

Vielen Dank!

Gruß

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Harry, die Kinder sind erwachsen. nur ein Kind lebt noch bei der Mutter, ob in Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft, kann doch mal dahingestellt bleiben. Jedenfalls ist es so, dass sie im Augenblick 1400 € für sich monatlich zur Verfügung hat, bei Berücksichtigung der hälftigen Miete von 350 € also etwa 1000 € netto zum leben. Entschuldigung, da fehlt mir jedwedes Verständnis für das Jammern. Die Mutter ist und war wesentlich besser aufgestellt als die Masse der Alleinerziehenden, die Kinder sind finanziell gesehen selbständig. Hier ist doch jahrelang über die Verhältnisse gelebt und nicht sinnvoll gewirtschaftet worden. Und das Risiko, dass einem das irgendwann auf die Füße fällt, ist doch immer groß. Ganz sicherlich kann nicht jeder den prozentualen Anteil, den Du genannt hast, monatlich zurück legen, für Notfälle. Konnte ich auch über viele Jahre nicht, alleinerziehend, ohne Unterhalt vom Vater oder Geld aus der Unterhaltsvorschusskasse nicht. Aber, ich habe immer vermieden, die Zukunft finanziell zu belasten, weil, man weiß ja nicht, was kommt.

Hier muss jede, wirklich jede Ausgabe überprüft werden. Der dickste Batzen, der wohl schleunigst abgeschafft werden sollte, das ist der geleaste PKW. Und wenn man schon für die Zukunft plant, langfristig, sollte man sich schleunigst auf die Warteliste für eine angemessene kleine Sozialwohnung setzen lassen. Das dauert ja eh ewig, ehe man eine solche zugewiesen bekommt. Außerdem überprüfen, ob man nicht wenigstens geringfügig arbeiten kann, also einige Stunden die Woche, tut mental gut und hilft auch bei der finanziellen Lage.

Und dann sieht man weiter, und auch Kredite sind ja irgendwann abgezahlt. PKW muss wirklich nicht sein, und schon sieht doch alles sehr viel positiver aus, wenn man denn gelernt hat, im dem, was finanziell zur Verfügung steht, verantwortungsvoll umzugehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hier ist doch jahrelang über die Verhältnisse gelebt
Das sehe ich ehrlich gesagt nicht zwingend aus den bisherigen Aussagen, aber das spielt letztendlich auch keine große Rolle.

Das "Problem" sind ja tendenziell nicht die Höhe der Einkünfte, sondern eher die Höhe der Verpflichtungen. Entweder es gelingt kurzfristig die Kosten zu senken oder es bleibt tatsächlich nur der Weg in die Privatinsolvenz. Mit Sozialrecht hat die Situation wegen der tatsächlichen Höhe der Einkünfte eher wenig zu tun.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#17
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Enjoyx):
Wie lang wird denn nach Aussteuerung ALG1 ausgezahlt bevor die Erwerbsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird?
Wie berechnet sich denn die Erwerbsunfähigkeitsrente?

Eine EMR muss beantragt werden und die Rentenkasse entscheidet ob so eine Rente angebracht ist.
Da die Ärztin von ca.. 25 Arbeitsstunden pro Woche spricht, könnte es nur eine Teil EMR geben.
Die Rente gibt es nur aus medizinischen Gründen. Finanzielle dürfen nicht berücksichtigt werden.
Viele machen den Fehler und weisen im Antrag auf die finanzielle Situation hin, dann ist die Sache rasch erledigt.
Der Weg zur EMR ist klein leichter. Ist die Mutter in einer Gewerkschaft, dann gibt es in der Regel einen Sozialrechtsschutz, dieser könnte im Widerspruchsverfahren wichtig sein. Ansonsten sollte sie einen abschließen.

Die EMR wird hochgerechnet, sieht man bei den Renteninformationen welche jeder Beitragszahler bekommt.
Wird die Rente befristet, bleibt der Arbeitsplatz erhalten, eine Befristung dauert höchstens 3 jahre. Entweder wird verlängert oder die Rente eingestellt. Viele Rentenkassen gewähren auch nur 1 Jahr.

Es gilt auch noch Reha vor Rente, allerdings machen die Rentenkassen davon nicht immer Gebrauch.
Es gibt einige psychische Erkrankungen wo mittlerweile festgestellt wurden, dass Arbeit besser als daheim bleiben ist. Arbeit lenkt ab und kann somit die Leiden verringern.
Teilrente bedeutet, sie kann noch einige Stunden arbeiten, gibt es keine Arbeitsstelle für sie, könnte eine Arbeitsmarktrente in Betracht kommen. Die ist immer befristet, der Arbeitsmarkt kann sich ja ändern.

Nun zu den Schulden. Catitas oder Diakonie könnten behilflich sein, wie sie ihre Finanzen regelt sollte. Die haben auch Kontakt zu Schuldenberatern, selbige könnten mit den Gläubigern verhandeln um die Raten zu reduzieren.
Aufgrund der Steigerung der Energiekosten, könnte es Nachzahlungen bei den Nebenkostenabrechnung geben. Dafür sollte sie Geld beiseite legen.
Machen sie eine Excelsite , mit den festen monatlichen Ausgaben und den variablen welche nur alle paar Monate anfallen, diese Kosten bei den monatlichen dazurechnen Auch an Rückladen denken.
Was dann übrig bleibt hat sie zur freien Verfügung.
Sie könnte evtl. über die gen. Sozialverbände einen Schein für die Tafel bekommen.



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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der dickste Batzen, der wohl schleunigst abgeschafft werden sollte, das ist der geleaste PKW.

Ja da ist halt die Frage, ob das möglich ist.
Leasingverträge sind nicht so einfach zu kündigen. oft gibt es da lange Laufzeiten.
Man braucht in ländlichen Gegenden häufig ein Pkw mangels vernünftigen ÖPNV.
Und das Geld zum kaufen ist ja nicht vorhanden.


Signatur:

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32233 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Enjoyx):
dass meiner Mutter noch weniger Geld nach Aussteuerung zur Verfügung steht..?
Ja, so ist das dann. Es bleibt dann die Prüfung, ob man mit diesem ALG1 in Höhe von 850,-€ und hälftigen Wohnkosten hilfebedürftig wird. Eher nicht... es bleiben ihr 500,- (der Regelbedarf ist 449,-).
-Wohngeld käme nicht in Frage, wenn die Tochter dort wohnen bleibt und deren Einkommen bleibt.
-Das Kindergeld entfällt zum Ende der Ausbildung der Tochter.
-Die Tochter muss sich rechnerisch/theoretisch mit mind. 350,- an den Wohnkosten beteiligen.
Zitat (von Enjoyx):
Würde ein Termin bei der Arbeitsagentur mal helfen?
Da sehe ich schwarz. 1. vermeidet die AfA persönliche Termine (aus Pandemiegründen). 2. gibt es ja vor Mai noch keinerlei Fakten ---hinsichtlich Zeit, Anspruch, gesundh. Zustand.
Die Arbeitsagentur hat *Arbeitsberater* und *Arbeitsvermittler*.
Zitat (von Enjoyx):
Der Arzt stellt maximal 25 Stunden pro Woche nach Krankheit in Aussicht.
Das kann ihr behandelnder Arzt gern so sehen. Wichtig und verbindlich wird aber nur das, was ein Amtsarzt zur Leistungsfähigkeit feststellt.

Zitat (von Enjoyx):
Wird das Arbeitsverhältnis also beendet sobald man Erwerbsunfähigkeitsrente beansprucht?
Nein. Es gibt verschiedene Renten...und schnell bekommt man diese auch nicht zugebilligt.
siehe @Loni12 in #17.
---------------------------------
Zitat (von Loni12):
Sie könnte evtl. über die gen. Sozialverbände einen Schein für die Tafel bekommen.
Diesen sicher erst, wenn sie tatsächlich zu den Bedürftigen zählt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Enjoyx
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

So hallo Zusammen,
Das Kopf zerbrechen hört leider hier nicht auf. Meine Mutter ist nach wie vor Arbeitsunfähig und erhält nun ALG1 und wurde ausgesteuert. Ihre Tochter schreibt Ende Juli die Abschlussprüfung ihrer Ausbilung und erhält voraussichtlich Mitte September erst die Ergebnisse.
Leider wurde meiner Mutter nun von der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass das Kindergeld für ihre Tochter bereits im Juli ausläuft und sie somit diesen Monat wohl das letzte Mal Kindergeld erhalten hat. Ihre Tochter erhält aber erst ab Mitte September durch Übernahme beim Arbeitgeber ihr normales Gehalt. Vorher erhält die Tochter noch das Auzubi Gehalt. Aber woher soll meine Mutter nun das fehlende Geld durch Wegfall des Kindergelds bekommen? Die Tochter kann dieses fehlende Geld ja auch erst nach normalem Erhalt des Gehalts ausbessern?
Aus meiner Sicht müsste das Kindergeld bis zum Prüfungsergebnissen gezahlt werden. Ist dem nicht so?
Vielen Dank
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Aus meiner Sicht müsste das Kindergeld bis zum Prüfungsergebnissen gezahlt werden. Ist dem nicht so?

Doch, meines Wissens ist es so - aber wahrscheinlich geht die Schulbescheinigung der Berufsschule, die bei der Kindergeldkasse eingereicht wurde, nur bis Juli. Dann braucht man halt einen Beleg, dass die Ausbildung erst im September abgeschlossen wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Enjoyx
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Woher erhält man den beleg? Muss man da auf den Arbeitgeber zugehen?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Bei meinem Studium wurde die Bescheinigung über das Datum der Ergebnismitteilung damals von der Universität ausgestellt - wie das bei betrieblichen Ausbildungen ist, keine Ahnung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

drkabo, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann wird das Kindergeld bis Ende der Ausbildung bezahlt. Wann die Ausbildung hier offiziell beendet ist, das sollte die Tochter eigentlich wissen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32233 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Enjoyx):
Aber woher soll meine Mutter nun das fehlende Geld durch Wegfall des Kindergelds bekommen?
Es wurde schon im Februar empfohlen, die Haushaltskasse zu stürzen und zu prüfen, ob man ab ALG1-Bezug ergänzend noch ALG2 vom JC erhalten kann.
Wurde das gemacht?
Wieso ruft man jetzt wieder nur: woher soll sie es kriegen?
Kindergeldzahlung endet grundsätzlich zum Ende der Ausbildung.
Zitat (von Enjoyx):
Aus meiner Sicht müsste das Kindergeld bis zum Prüfungsergebnissen gezahlt werden. Ist dem nicht so?
Bitte hier mal lesen:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-nach-ausbildung

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Anami, hier wirklich mal volle Zustimmung. Mich würde auch interessieren, welche Konsequenzen man gezogen hat, seit Februar. Die Leasing-Situation des PKWs überprüft, anderweitige Ausgaben? Beratung bei Caritas oder Diakonie in Anspruch genommen, evtl. Privatinsolvenz eingeleitet? Jede, aber wirklich jede Ausgabe auf Erfordernis überprüft?

Fakt ist doch, dass man schon mit über 2000 € monatlich nicht wirtschaften konnte. Und die Verringerung des Einkommens absehbar war. Warum geht man nicht endlich mal vernünftig an die Sache ran und überlegt nur, wie man die Kreditabzahlungen und sonstige Belastungen wie den PKW auf den Steuerzahler abwälzen könnte?

wirdwerden

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#27
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
drkabo, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann wird das Kindergeld bis Ende der Ausbildung bezahlt. Wann die Ausbildung hier offiziell beendet ist, das sollte die Tochter eigentlich wissen.

Richtig. Das Ende der Ausbildung in kindergeld-rechtlicher Sicht ist aber regelmäßig der Erhalt des Abschlusszeugnisses, weil man erst damit dem qualifizierten Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Ich sehe daher das Problem nicht ganz: Das Kindergeld wird auch für den August gezahlt werden, wenn man die richtigen Formulare einreicht. Und ab September ist das Kind ja Vollverdiener.

Wenn die Mutter das Kindergeld bislang für sich verwendet hat, ist allerdings etwas schief gelaufen. Denn streng genommen hätte das Kindergeld allein(!) dem Kind zugestanden, da die Mutter offenbar keinen Unterhalt an das Kind gezahlt hat. Korrekterweise hätte das Kindergeld an das Kind gezahlt werden müssen und das Kind hätte mit den Einnahmen aus Kindergeld und Azubigehalt 50% der Wohnkosten finanzieren müssen.

Grundsätzlich erscheint mit unklar, wie gewirtschaftet wird.
Spätestens ab dem Zeitpunkt, wo das Kind Vollverdiener ist, sollte auf strenge Trennung der Finanzen zwischen Mutter und Kind und klare 50:50 Aufteilung von Wohn- und Lebensmittelkosten geachtet werden. Sonst sind auch später Probleme bei Sozialleistungen vorprogrammiert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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