Hallo!
Meine Frau bekommt momentan ALG 2 und ist im Mutterschutz und ich arbeite ganz normal. Wir bekommen aber Zuschüsse da ich momentan nur relativ wenig verdiene und wir eine kleine Tochter haben.
Nun kam eine Einladung für mich zum Jobcenter der ich während meiner Arbeitszeit folge leisten muss. Ich bin Teamleiter in einem Callcenter und habe absolut keine Zeit einer so unsinnigen Einladung nachzukommen. Meine Frage ist jetzt ob ich verpflichtet dazu bin dieser Einladung nachzukommen denn in dem Schreiben steht das uns sonst das Geld gestrichen wird und wozu ist dieser Termin überhaupt wichtig. Ich arbeite und die bekommen meine Abrechnungen wozu brauche ich ein Gespräch über meine berufliche Situation.
Einladung vom Jobcenter
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



"wozu brauche ich ein Gespräch über meine berufliche Situation"
Um zu besprechen, wie es beruflich weitergehen kann damit kein ergänzendes ALG2 mehr notwendig ist.
Es dürfte aber möglich sein den Termin so zu legen, dass er ausserhalb der Arbeitszeit stattfindet.
Danke für die Antwort!
Die Leute beim Jobcenter wissen das ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe wissen also dementsprechend auch wie es weitergeht. Ich bin also wirklich verpflichtet an so einem Gespräch teilzunehmen? Kurios.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich bin also wirklich verpflichtet an so einem Gespräch teilzunehmen? Kurios. Nicht nur das - auch dazu, nach besser bezahlter Arbeit zu suchen und Nachweise für diese Suche zu erbringen.
ZitatIch bin also wirklich verpflichtet an so einem Gespräch teilzunehmen? Kurios. :
Man muss nicht hingehen, jedoch steht die Konsequenz ja im Schreiben.
ZitatNicht nur das - auch dazu, nach besser bezahlter Arbeit zu suchen und Nachweise für diese Suche zu erbringen. :
Eben, man könnte sich nach einem Job umsehen, wo man nicht Aufstocken müsste.
Offenbar verdient man trotz unbefristeten Arbeitsvertrag so wenig, das es nicht reicht.
Man wird also mit mehr oder weniger netten Methoden Dich dazu motivieren wollen, einen besser bezahlten Job zu suchen (und diesen dann auch anzunehmen) damit die Bedürftigkeit entfällt.
Wichtig wäre, dort nichts zu unterschreiben, was man nicht zu 100% verstanden hat (oft bauen die Zeitdruck auf).
Besser mitnehmen und in Ruhe zu Hause lesen.
ZitatIch bin also wirklich verpflichtet an so einem Gespräch teilzunehmen? :
Nein, bist Du natürlich nicht. Nur darf das Amt dann durchaus die Zahlungen kürzen / einstellen.
@Codexos:
Alles was meine Vorposter schreiben ist im Wesentlichen richtig. Ich vermisse allerdings den Hinweis, dass das Jobcenter eigentlich gehalten ist, Dir einen Termin außerhalb Deiner Arbeitszeit anzubieten.
Ich würde an Deiner Stelle schriftlich/nachweislich dem Jobcenter mitteilen, dass Du den Termin nicht wahrnehmen kannst, weil Du arbeiten musst. Gleichzeitig bittest Du um einen neuen Termin außerhalb Deiner Arbeitszeiten und teilst diese Arbeitszeiten sowie die Fahrtzeiten zur Arbeit mit. Wenn Du magst, kannst Du in dem Schreiben auch fragen, ob die Dinge die zu klären sind (es geht mit hoher Wahrscheinlichkeit allein um den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung) ggf. auch telefonisch oder schriftlich geklärt werden können, weil Du nunmal Vollzeit arbeitest. Wenn Du dann eine Eingliederungsvereinbarung zugeschickt bekommst, lad die gerne irgendwo hoch und verlink die hier. Dann kann man mal schauen, ob die okay ist oder nicht.
Sollte das Jobcenter tatsächlich wegen des nicht wahrgenommenen Termins eine Sanktion verhängen, solltest Du dagegen Widerspruch einlegen und ggf. auch beim Sozialgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen.
Gruß,
Axel
Hallo,
Also bei einigen kann ich nur den kopf schütteln. Als ob es so einfach wäre einfach seinen vollzeitjob der auch nich unbefristet ist aufzugeben und einfach mal so einen job aus dem ärmel zu schütteln wo man so viel verdient. Wer möchte schon geld vom jobcenter bekommen und nicht selber genug verdienen.
Also mein mann und ich hatten auch eine einladung bekommen. Ich habe einen vollzeitjob, mein mann ist vollzeitstudent + hat einen nebenjob.
Ich war hochschwanger 39. Ssw. Habe dem jobcenter einen brief geschrieben das ich die einladung nicht verstehe, da ich ja einen vollzeitjob habe und mein mann wie oben schon geschrieben vollzeitstudent und nebenjob, ausserdem das ich in der 39. Ssw nicht in der lage wäre dort zum termin zu erscheinen. Ich hatte leistungen beantragt, da mein elterngeld + der lohn meines mannes nicht ausreichen würden. Die dame rief dann irgendwann an,fragte warum ich nicht kam. Musste ihr erklären das an dem tag des termins unser sohn auf die welt kam usw. Dann habe ich ihr die situation erklärt. Die hatten erst gar nicht verstanden warum ich dort leistungen beantrage.
Ich würd an deiner stelle anrufen nach einem termin nach der arbeitszeit fragen, vorher gehts ja nicht du arbeitest ja, dann einfach mal hingehen und klären was die überhaupt wollen.
Achtung bei den eingliederungsvereinbarungen, unterschreib nich einfach irgend etwas....
Doppelposting gelöscht!
-- Editiert von Moderator am 18.08.2017 22:02
@Timo.m:
Zitat:Ich würd an deiner stelle anrufen
Sorry, aber solche Dinge klärt man mit dem Jobcenter niemals telefonisch. Die SB dort leiden im Fall von Telefonaten regelmäßig unter selektivem Gedächtnisverlust und Du kannst nicht nachweisen, was besprochen wurde. Deshalb besser schriftlich.
Gruß,
Axel
ZitatAls ob es so einfach wäre einfach seinen vollzeitjob der auch nich unbefristet ist aufzugeben und einfach mal so einen job aus dem ärmel zu schütteln wo man so viel verdient. Wer möchte schon geld vom jobcenter bekommen und nicht selber genug verdienen. :
Es gibt gerade in der heutigen Zeit offene Stellen ohne Ende. Auch eine Befristung sollte doch kein Hindernis sein, besser eigen verdientes Geld, als das von der Solidargemeinschaft.
Vollzeit bei Mindestlohn sind schon mal 1500€ aufwärts-
ZitatIch war hochschwanger 39. Ssw. Habe dem jobcenter einen brief geschrieben das ich die einladung nicht verstehe, da ich ja einen vollzeitjob habe und mein mann wie oben schon geschrieben vollzeitstudent :
Toll, ein Vollzeitstudent, wie sollte man da seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten?
Hat jedoch wohl nichts mit dem Thema des Tread zu tun.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten