Hallo und guten Abend,
Meine jetzige gesetzl.Krankenkasse hat bislang als zusätzliche Leistung Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer beim Krankenhausaufenthalt für mich im Programm und auch für meine Ehefrau, obgleich sie sich in einer anderen gesetzl. Krankenkasse befindet.
Nun ist für meine Frau diese Mehrleistung weggefallen - die Krankenkasse begründet dies mit der Öffnung zum 1.4.07 für alle Volksgruppen, da sie bislang nur für Bedienstete einer bestimmten Berufsgruppe zuständig war.
Meine Frau kann auch nicht mehr sich ähnlich privatversichern lassen, da bezüglich ihres Krankheitszustandes keine Versicherung sie zu annehmbaren Prämiensätzen aufnehmen wird.
Die Kasse begründet dieses mit dem gesetzlichen Verbot, weiterhin den Ehepartnern diese Zusatzleistung anbieten zu dürfen.
Meines Erachtens ist dies jedoch eine Schutzbehauptung, weil die Altmitglieder (also ich) diesen Schutz noch haben dürfen - Neue Mitglieder ab 1.4.07 nicht mehr.
Warum sollten die Übergangsbestimmungen aus gesetzlicher Sicht logischerweise nur für Mitglieder und nicht für Ehepartner zutreffen?
Was kann man hier tun ?
Hätte eine Klage Sinn?
Eine Diskussion wäre hier sicherlich sinnvoll!
Mit freundlichem Gruß
Henry
-- Editiert von henry49 am 18.03.2007 00:05:20
Einseitiger Wegfall der zugesicherten Leistung der Gesetzl. Krankenkasse
17. März 2007
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Frage vom 17. März 2007 | 23:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einseitiger Wegfall der zugesicherten Leistung der Gesetzl. Krankenkasse
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#1
Antwort vom 18. März 2007 | 00:53
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
stellen Sie die Frage doch noch mal unter Versicherungsrecht rein.
Und jetzt?
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