Einstiegsgeld Personalkosten Gründerbegleitung

4. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
rene2508
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstiegsgeld Personalkosten Gründerbegleitung

Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
Ich habe im Jobcenter ein Kurzkonzept meiner Geschäftsidee eingereicht; mit dem Antrag an einer Gründerbegleitenen Maßnahme (im folgendem Maßnahme genannt) teilzunehmen. In dieser Maßnahme die bis zu 18 Wochen dauern kann wird selbständig mit Unterstützung von Fachkräften ein detailierter Buisnessplan erstellt sowie die Tragfähigkeit des Geschäftsmodell geprüft.

Die Sachberarbeiterin im Jobcenter war zuerst skeptisch hat jedoch abschließend gesagt:"Sie wollen in die Garage? Von mir aus. Dann machen sie sie Garage!"
Garage ist die Bezeichnung der Maßnahme.

Ich befinde mich nun in der dritten Woche.

Gestern kam ich ins Büro und wurde von einem leitenem Dozenten ins Gespräch gebeten.

Vorauschickend ist folgendes zum Thema Einstiegsgeld zu erwähnen:
Das Eistiegsgeld beträgt ca. 150€ und wird neben den "normalen" monatlichen Leistungen über einen Zeitraum von 9 Monaten ab Gründung gewährt.
Sobald der Betrieb Gewinne abwirft werden selbige mit dem den monatlichen Leistungen verrechnet, was ich auch richtig finde.
Allerdings werden seitens des Jobcenters Personalkosten nicht als Ausgaben gewertet und somit als nicht vorhandendener Gewinn angerechnet.

Der Dozent vekündete mir einen Anruf vom Jobcenter bekommen zu haben indem selbiges Bedenken gegenüber meines Geschäftsmodell äusserte da ich 2 Angestellte benötige.
Ich scheide somit aus der Maßnahme aus.

Meine Fragen:

In wie weit ist das Jobcenter berechtigt mir eine wenn auch nur mündlich und nicht unter Zeugen zugesagte Maßnahme wieder zu streichen?

Ist das "nichtanrechnen" von Personalkosten, auch wenn das Geschäftsmodell dieses Personal zwingend erfordert, zulässig so das dieses Argument als Ausscheidungsgrund geltend gemacht werden kann?

Ich würde mich sehr freuen wenn mir in diesen Punkten jemand helfen kann, da meine zukünftige Existenz davon abhängt.

Ich bedanke mich im vorraus.

Mfg

rene2508

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17785 Beiträge, 8029x hilfreich)

Mir sind keine Rechtsvorschriften bekannt, nach denen die Mitarbeiter der ArGe eine Maßnahme mit oder ohne Mitarbeiter bewilligen können oder müßten oder dürften. Das ist der Punkt, es gibt kein Gesetz, zumindest kein nur annähernd konkretes, aus dem sich irgendwelche Ansprüche ableiten lassen. Die Bedingungen, wann Selbständigkeit gefördert wird, werden regelmäßig geändert. Und die jetztigen sind sehr schwammig. Fragen Sie schriftlich oder in Begleitung mal bei der ArGe nach der Rechtsgrundlage für die Verweigerung der Maßnahme.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12901 Beiträge, 4384x hilfreich)

@rene:

Das einzige was gesetzlich völlig klar ist, ist dass die notwendigen Betriebsausgaben vom Umsatz abzuziehen sind. Das gilt demzufolge auch für Personalkosten, wenn diese erforderlich sind. An der Stelle würde ich demnach ansetzen und nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage die ARGE die Personalkosten nicht als Betriebsausgaben anerkennen will.

Persönliche Anmerkung: Offensichtlich ohne jedes Startkapital eine Selbständigkeit zu beginnen, bei der von Anfang an Personal benötigt wird, halte ich für recht bedenklich.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

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