Einstiegsgeld arbeitgeber wechsel

4. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)
Einstiegsgeld arbeitgeber wechsel

Schönen guten Tag,
Ich habe am 22.8. Nach meiner Ausbildung in der ich Alg2 erhielt, Arbeit aufgenommen.
Leider ist meine Arbeitsstelle eine einzige Katastrophe, die Umstände sind nicht mehr tragbar für mich.
Ich bin frisch ausgelernte Erzieherin, bin sofort als einzige Pädagogische Kraft in die Gruppe gesetzt worden. Die Gruppenleitung und die Anleitung eines Auszubildenden und Quereinsteiger wurde oben auf mein Tätigkeitsbereich gepackt. Nebenbei soll ich eine Gruppe von 24 Kindern leiten... entweder komplett allein an manchen Tagen oder zu zweit mit einen von beiden (quereinsteiger & azubi, da sie nie gleichzeitigda sind). Ich fühle mich dem überhaupt nicht mehr gewachsen, ein Gespräch mit der Leitung und der Bereichsleitung brachte auch nichts. Die Verantwortung allein...dauerhaft für 24 Kinder möchte ich nicht übernehmen(die zweite pädagogische Fachkraft ist seit 11 Wochen krank und ein ersatz für sie ist nicht geplant) . Ich habe aber bereits neue Vorstellungsgespräche. Ich könnte natlos wechseln.

Meine Frage nun... ich erhalte Einstiegsgeld und wollte dieses eigentlich gern für meine Tochter weglegen. Ist das richtig das dieses beim AG wechsel entfällt? Wie ist es denn wenn ich gekündigt werde...mich arbeitslos melde und es erneut beantrage...sodass ich nur ein paar tage offiziell arbeitslos bin? Wird es dann erneut bewilligt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ein Anspruch aus § 16b SGB II kann bewilligt werden, muss aber nicht. Er dient letztlich der Überwindung von Hilfsbedürftigkeit (hier nach SGB II) durch den Wiedereinstieg in den Beruf. Du müsstest also zwei Klippen überwinden. Einmal, Du bist ja schon in einem Job, darzulegen, dass der Wechsel von Job 1 zu Job 2 trotzdem ein Wiedereinstieg sein soll, schwierig. Und dann kommen wir noch zu der "kann" Regelung. Wenn das JC denn dazu kommen sollte, dass es trotz des Jobwechsels eine Wiedereinstieg ist, dann müsste man im Rahmen der Ermessensausübung auch die Gründe für den Wechsel überprüfen. Und da bin ich eher skeptisch. Denn das, was Du da schilderst, das ist doch der ganz normale berufliche Alltagsstress. Nichts besonderes, nichts, was woanders anders laufen muss.

wirdwerden

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#3
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Also nein, ein Schlüssel von 1 zu 24 ist nicht üblich und nicht "normal" als Erzieherin. Denn ein Quereinsteiger und Auszubildendener zählt nicht zum Personal schlüssel. Der Berliner Personalschlüssel liegt bei 1 zu max 9. Alles andere ist überhaupt nicht zulässig.

Ich habe zuvor in Kitas gearbeitet und DAS ist nicht normal. Ich bin wirklich erschrocken das dies als normal gewertet wird. Denn so kann ein Bildungsauftrag überhaupt nicht ausgeführt werden.

Aber gut, weiß ich bescheid.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ob ein Bildungsauftrag ausgeführt werden kann, das hat nichts mit Deinem möglichen Anspruch auf Einstiegsgeld zu tun. Wirklich gar nichts.

wirdwerden

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#5
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Das war auch auf die Bemerkung das dies "normal " sei bezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von fb418822-71):
Ich bin wirklich erschrocken das dies als normal gewertet wird.

Willkommen in der (bundesweiten) Realität des Personalmangels in KiTas ...



Ansonsten siehe die Ausführungen von wirdwerden, es handelt sich um eine "Kann-Leistung".
Und da ist es zum einen auch wichtig, ob das was man selber als "unzumutbar" ansieht eher "normal" ist oder nicht.
Zum anderen auch, was man selbst gegen das "unzumutbar" unternommen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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