[color=black]Hallo liebe Leute, heute mal eine Frage nicht in eigener Sache.
Ein Bekannter ist vor einem Jahr zu seiner Freundin gezogen. Diese ist Harz 4 Empfängerin.
Er ist berufstätig, dort gemeldet und beteiligt sich an den Lebensunterhaltskosten durch Barzahlungen.
Er ist davon ausgegangen, dass die Freundin die Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter gemeldet hat und die Leistungen angepasst worden. Dies war aber offensichtlich nicht der Fall.
Jetzt kommt auf die Dame erheblicher Ärger zu.
Mein Bekannter hat jetzt angst, ebenfalls eine Anzeige zu bekommen.
Ist das so? Hätte er sich selber auch beim Jobcenter melden müssen?
Oder gilt diese Verpflichtung nur für die Empfängerin?
Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus. [/color]
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"Freundliche Grüße
Petra"
-- Editiert wipalm am 23.11.2013 10:49
-- Editiert wipalm am 23.11.2013 10:49
-- Editiert wipalm am 23.11.2013 10:54
Einzug des Freundes beim Jobcenter nicht gemeldet
23. November 2013
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Frage vom 23. November 2013 | 10:48
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Einzug des Freundes beim Jobcenter nicht gemeldet
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#1
Antwort vom 23. November 2013 | 11:51
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Warum sollte ein Nicht-Leistungsempfänger von sich aus Meldepflichten haben? Man kann wohl kaum erwarten über die persönlichen Angelegenheiten des Mitbewohners informiert zu sein.
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