Hallo und Guten Tag,
Empfänger bekommt Erwerbsminderungsrente und Grusi.
Normalerweise hat der Empfänger immer die Mitteilung der Rentenanpassung für Juli an das Fachamt der Grusi geschickt. Jetzt wurde ihm aber schon vorab ein aktualisierter Bescheid der Grusi geschickt mit der Berücksichtigung der Rentenanpassung. Bei Nachfragen beim Fachamt der Grusi wurde mitgeteilt, dass die Rentenanpassung durch eine digitale Abfrage, Datenaustausch, mit dem Rententräger übermittelt wurde.
Unterstehen solche Abfragen nicht dem Sozialgeheimnis? Welche Daten werden übermittelt.
Gesetzestext?
Viele Grüße
Suse
-- Editiert von Suse101 am 09.07.2022 17:21
Elektronischer Datenaustausch Grusi und Rentenversicherung
9. Juli 2022
Thema abonnieren
Frage vom 9. Juli 2022 | 17:20
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Elektronischer Datenaustausch Grusi und Rentenversicherung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Juli 2022 | 07:11
Von
Status: Bachelor (3507 Beiträge, 557x hilfreich)
ZitatBei Nachfragen beim Fachamt der Grusi wurde mitgeteilt, dass die Rentenanpassung durch eine digitale Abfrage, Datenaustausch, mit dem Rententräger übermittelt wurde. :
Der einfachste Weg, geschieht schon seit Jahren so, wenn Pensionisten aus früheren Beschäftigungen eine kleine Rente erhalten. Die Besoldungsstellen erfahren die Rentenerhöhungen digital und können selbige bei der Pension in Abzug bringen.
ZitatWelche Daten werden übermittelt. :
Gesetzestext?
Da könnten sie eher eine Auskunft im Forum der Rentenversicherung erhalten.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/action/show.html
#2
Antwort vom 10. Juli 2022 | 14:35
Von
Status: Unbeschreiblich (31958 Beiträge, 5627x hilfreich)
Nein. Das sind zulässige Übermittlungen. Vermutlich geltenZitatUnterstehen solche Abfragen nicht dem Sozialgeheimnis? :
§ 35 SGB I
§ 67 SGB X
§ 67 d SGB X
§ 69 SGB X
Vermutlich arbeitet das Fachamt ressourcenschonend, wirtschaftlich, zeitnah und korrekt, damit der Leistungsbezieher die entspr. ergänzende GruSi-Leistung zur EM-Rentenzahlung am Monatsende Juli schon am 1.8. verfügbar hat.
Durch die nun für jeden Rentner/EM-Rentner feststehende Anpassung/Erhöhung von 5,35% für Westrenten und 6,12% für Ostrenten kann das Fachamt bereits 1 Änderungsbescheid ab 1.8. erstellen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Juli 2022 | 15:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119512 Beiträge, 39734x hilfreich)
ZitatUnterstehen solche Abfragen nicht dem Sozialgeheimnis? :
Selbstverständlich.
Und jetzt?
ZitatWelche Daten werden übermittelt. :
Das erfährt man durch eine Datenauskunft nah DSGVO
ZitatGesetzestext? :
Abgesehen von der DSGVO: § 35 SGB I, §§ 67, 67 d, 69 SGB X
Und jetzt?
Schon
266.778
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten