Elektronischer Datenaustausch Grusi und Rentenversicherung

9. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Suse101
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Elektronischer Datenaustausch Grusi und Rentenversicherung

Hallo und Guten Tag,

Empfänger bekommt Erwerbsminderungsrente und Grusi.
Normalerweise hat der Empfänger immer die Mitteilung der Rentenanpassung für Juli an das Fachamt der Grusi geschickt. Jetzt wurde ihm aber schon vorab ein aktualisierter Bescheid der Grusi geschickt mit der Berücksichtigung der Rentenanpassung. Bei Nachfragen beim Fachamt der Grusi wurde mitgeteilt, dass die Rentenanpassung durch eine digitale Abfrage, Datenaustausch, mit dem Rententräger übermittelt wurde.

Unterstehen solche Abfragen nicht dem Sozialgeheimnis? Welche Daten werden übermittelt.
Gesetzestext?


Viele Grüße
Suse

-- Editiert von Suse101 am 09.07.2022 17:21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Suse101):
Bei Nachfragen beim Fachamt der Grusi wurde mitgeteilt, dass die Rentenanpassung durch eine digitale Abfrage, Datenaustausch, mit dem Rententräger übermittelt wurde.

Der einfachste Weg, geschieht schon seit Jahren so, wenn Pensionisten aus früheren Beschäftigungen eine kleine Rente erhalten. Die Besoldungsstellen erfahren die Rentenerhöhungen digital und können selbige bei der Pension in Abzug bringen.
Zitat (von Suse101):
Welche Daten werden übermittelt.
Gesetzestext?

Da könnten sie eher eine Auskunft im Forum der Rentenversicherung erhalten.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/action/show.html

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31958 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Suse101):
Unterstehen solche Abfragen nicht dem Sozialgeheimnis?
Nein. Das sind zulässige Übermittlungen. Vermutlich gelten
§ 35 SGB I
§ 67 SGB X
§ 67 d SGB X
§ 69 SGB X

Vermutlich arbeitet das Fachamt ressourcenschonend, wirtschaftlich, zeitnah und korrekt, damit der Leistungsbezieher die entspr. ergänzende GruSi-Leistung zur EM-Rentenzahlung am Monatsende Juli schon am 1.8. verfügbar hat.
Durch die nun für jeden Rentner/EM-Rentner feststehende Anpassung/Erhöhung von 5,35% für Westrenten und 6,12% für Ostrenten kann das Fachamt bereits 1 Änderungsbescheid ab 1.8. erstellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119512 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Suse101):
Unterstehen solche Abfragen nicht dem Sozialgeheimnis?

Selbstverständlich.
Und jetzt?



Zitat (von Suse101):
Welche Daten werden übermittelt.

Das erfährt man durch eine Datenauskunft nah DSGVO



Zitat (von Suse101):
Gesetzestext?

Abgesehen von der DSGVO: § 35 SGB I, §§ 67, 67 d, 69 SGB X


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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