Guten Abend,
erstmal danke für eure Zeit!
Folgender Sachverhalt: wir, 2 erwachsene und 3 Kinder bilden eine BG.
Unser Ältester (16)hat am 13.8. eine schulische Ausbildung zum Sozialassistent begonnen. Er möchte Erzieher werden.
Schüler BAföG wurde genehmigt in Höhe von 243 Euro.
Bescheid liegt dem Jobcenter vor.
Wie wird das jetzt angerechnet? Gibt es für ihn Freibeträge?
Außerdem interessiert mich,ob er noch Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat?
Laut Jobcenter nein weil die Schule wohl keine berufsbildende Schule ist...halte ich für falsch. Es ist definitiv eine Berufsschule bzw Berufsfachschule.
Widerspruch habe ich vorsorglich schon geschrieben.
Herzlichen dank
-- Editiert von Sp79 am 30.08.2019 19:16
-- Editiert von Sp79 am 30.08.2019 19:17
Eltern ALG 2 ,Sohn Schülerbafög
30. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 30. August 2019 | 19:16
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Eltern ALG 2 ,Sohn Schülerbafög
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. September 2019 | 18:59
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
Das ist nun das Einkommen des Sohnes. Das andere schon laufende Einkommen ist sein Kindergeld.ZitatSchüler BAföG wurde genehmigt in Höhe von 243 Euro. :
Er hat Einkommen in Höhe von 447,- (204 + 243)
Sein Regelbedarf wäre 322,- ---dazu 1/5 der KDU.
Ob er noch Anspruch hat, hängt von den Kopfanteilen KDU ab.
Hatte er bisher Anspruch auf Mehrbedarf? Der bliebe auch erhalten.
Einen Freibetrag gibt es nicht. Die 30,- V-Pauschale erst für Volljährige.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html
Falls das JC raus ist, kann er Wohngeld beantragen...
http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__12.html
Gegen die Ablehnung von beantragten Leistungen nach § 28 SGB II (B&T) würde ich auch Widerspruch erheben.
#2
Antwort vom 1. September 2019 | 21:58
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
Zitat:Einen Freibetrag gibt es nicht.
Das ist nicht korrekt.
Der Grundabsetzungsbetrag (100 € ) ist von Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG abzusetzen. Auf Nachweis können höhere Beträge abgesetzt werden, soweit die Ausgaben notwendig sind.
https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---18.08.2016.pdf
-- Editiert von schneechen am 01.09.2019 21:58
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. September 2019 | 14:07
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
Ich habe genau dort gesucht.
Da Azubi nach § 27 SGB II
behandelt werden, geh ich davon aus, dass § 11
ff SGB II nicht anzuwenden sind.
Unter welcher RN in den FW findet man das?
#4
Antwort vom 2. September 2019 | 15:36
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
Zitat:Unter welcher RN in den FW findet man das?
Rn 11.159.
Gruß,
Axel
#5
Antwort vom 2. September 2019 | 15:49
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
Vielen Dank.
#6
Antwort vom 2. September 2019 | 18:28
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Vielen dank für die ausführlichen Antworten!
Und jetzt?
Schon
267.022
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten