Eltern Hartz 4, Sohn Erwerbstätig (vollzeit)

6. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
vincent w:
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Eltern Hartz 4, Sohn Erwerbstätig (vollzeit)

Hallo erstmal.

ich bin 19 Jahre alt und lebe Zuhause bei meiner Mutter und meiner Schwester(12J)
Meine Mutter bezieht ALG2.

Ich habe am 1.12 einen Vollzeitjob angenommen bei dem ich ca 1300-1500 netto verdienen werde.

Im Internet und über Bekannte habe ich erfahren, dass meiner Mutter die Leistungen gestrichen werden und ich für die Miete aufkommen muss, da ich ein einer Bedarfsgemeinschaft wohne. Ist das richtig oder eine Fehlinformation. Denn ich habe auch erfahren, dass ich gegenüber meiner Mutter nicht Unterhaltspflichtig bin, und ich nur für ein Teil der Kosten (Miete, strom etc) aufkomme.

ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.
Ich bekomme ja bereits ab jetzt bzw Januar, kein Kindergeld und Unterhalt mehr, wenn ich da noch für die Miete aufkommen müsse, dann blieb mir ja nicht mehr viel zum leben übrig.

Ist der Auszug, der einzige Weg, der mir bleibt. oder wurden mir nur ein haufen falscher Infos geliefert.


ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen.

Im I-net gehen die Meinungen sehr weit auseinander




-- Editiert von Moderator am 06.12.2015 22:04

-- Thema wurde verschoben am 06.12.2015 22:04

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Es ist auch nicht so. Verdient man genug, kann man sich aus der Bedarfsgemeinschaft "herausrechnen" lassen. Folglich erhält Ihre Mutter nur noch 2/3 der Miete und ansonsten dasselbe Geld wie vorher.
Denn ich habe auch erfahren, dass ich gegenüber meiner Mutter nicht Unterhaltspflichtig bin, und ich nur für ein Teil der Kosten (Miete, strom etc) aufkomme. So ist es. Das sollte aber dringend mit dem JC geklärt werden, weil ja sonst hinsichtlich der Miete eine Überzahlung eintritt.
Ansonsten wäre noch zu erwähnen, daß die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, die Ihre Mutter ja hat, dann nicht mehr für Sie gilt - Sie müssen also künftig zahlen.

-- Editiert von muemmel am 06.12.2015 22:05

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vincent w:
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen vielen Dank, das hat mir schonmal weitergeholfen. wie genau geht das mit dem "herrausrechnen"? reicht es, wenn ich einen Änderungsbescheid dem JC zukommen lasse?Und verdiene ich mit 1200 (bzw 1400 je nachdem) genug?
meine Mutter hat bereits das JC per Email kontaktiert bezüglich meiner Arbeit, aber ich denke das wird wohl nicht ausreichen oder?

gruß

-- Editiert von vincent w: am 06.12.2015 22:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Vielen vielen Dank, das hat mir schonmal weitergeholfen. wie genau geht das mit dem "herrausrechnen"? reicht es, wenn ich einen Änderungsbescheid dem JC zukommen lasse?Und verdiene ich mit 1200 (bzw 1400 je nachdem) genug? Na, die Kosten der Unterkunft werden durch die Zahl der Personen geteilt, die drin wohnen. Und Ihr Anteil, 1/3 der Miete, wird dann abgezogen. Und ja, Sie verdienen mehr als genug.
meine Mutter hat bereits das JC per Email kontaktiert bezüglich meiner Arbeit, aber ich denke das wird wohl nicht ausreichen oder? Es dürfte ja nun schon eine Überzahlung für Dezember eingetreten sein - wenn sich da das Geld für mehrere Monate ansammelt, wird das Geschrei groß sein, wenn das dann zurückgefordert wird. Insofern wäre es dringend, das klarzustellen. Wann ist denn Ihr Zahltag? Wenn der erst im Januar ist, ist es aktuell noch keine Überzahlung, weil Sie im Dezember keinen Einkommenszufluß haben.

Off topic: Da Sie anscheinend nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, sollten Sie 2016 eine Steuererklärung für 2015 machen. Ihr Dezembergehalt, auch wenn es erst im Januar fließen sollte, gehört steuerlich zu 2015, was definitiv Ihr Vorteil ist.

2x Hilfreiche Antwort

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