Hallo
angenommen Person A ist Kind eines Alleinerziehenden Elternteils, das Elternteil erhält Hartz4. Das Kind ist 16, macht momentan eine Ausbildung und erhält dafür ca 600 Brutto (1.LJ), das Kind wohnt grundsätzlich noch zu hause, allerdings alle 4 Wochen für ca 2 Wochen in einem Wohnheim in einer anderen Stadt, da dort der Blockunterricht stattfindet. Das Wohnheim wird von der Ausbildungsstette gezahlt, nicht aber die Fahrtkosten von ca 200 Euro.
2 Schulpflichtige Geschwister wohnen bei dem anderen Elternteil.
Angeblich wird dem Kind für das Elternteil Geld abgezogen, das Kind weiss aber nicht genau wieviel (etwas konfus, sollte ja irgendwo stehen?!?)
was sollte Theoretisch übrig bleiben?
bzw wenn das Kind ausziehen möchte´, wäre das möglich? ich gehe mal davon aus ja und das Kind hätte dann evtl auch recht auf Wohngeld oder?
vielen dank
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Eltern hartz4 und Kind in Ausbildung, was bleibt?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



quote:
Angeblich wird dem Kind für das Elternteil Geld abgezogen
Das ist kein Satz, der verständlich ist. Er würde auch in keiner Ausbildungsprüfung durchgehen.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"
Danke für den Hinweis,
gut, dass es in der Prüfung multiple choice gab
mit anderen Worten:
das Kind bekommt Netto einen Betrag von ca 160 Euro jeden Monat auf das Konto überwiesen. Mir scheint dieser Betrag zu gering. Auf meine Frage, wie dieser zustande kommt, hies es, dass der Rest behalten wird, weil der Elternteil Hartz4 bekommt.
ich würde gerne wissen, ob es eine Tabelle gibt, anhand deren man ausrechnen kann, wieviel abgezogen werden darf, bzw was dem Kind als Netto zur verfügung bleibem MUSS.
Danke
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-- Editiert am 17.12.2010 10:00
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das Kind bekommt Netto einen Betrag von ca 160 Euro jeden Monat auf das Konto überwiesen.
Das Netto kommt vom Ausbildungsbetrieb. Und wenn dieser bei 600 € brutto nur 160 € überweist, sollte man dort mal nachfragen. Mit Arge hat das dann aber nichts zu tun.
Oder ist der Sachverhalt anders? Dann bitte etwas deutlicher wer was an wen überweist.
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quote:
Das Wohnheim wird von der Ausbildungsstette gezahlt,...
Bist du dir da sicher??
Eigenen Wohnung geht nicht( u 25 Regelung?)!
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Das Netto kommt vom Ausbildungsbetrieb. Und wenn dieser bei 600 € brutto nur 160 € überweist, sollte man dort mal nachfragen. Mit Arge hat das dann aber nichts zu tun.
Oder ist der Sachverhalt anders? Dann bitte etwas deutlicher wer was an wen überweist.
ich habe jetzt nochmal etwas genauer nachgefragt, das Netto ist ok, wird ordnungsgemäss auf das Konto überwiesen (~ 477 E). Laut der Aussage von dem Elternteil, soll das Kind ca 317 E zu Hause abgeben. Dies sei der Betrag welches weniger von der Arge überwiesen wird, da das Einkommen von dem Kind bei dem Hartz4 Satz von dem Elternteil angerechnet wird.
Grundsätzlich wäre es ja ok, wenn dem so sei, da aber das Kind keine Unterlagen zu sehen bekommt, sondern nur die Aussage von dem Elternteil hat, wollte es Prüfen, ob dieser Betrag so stimmt. (das Verhältnis zwischen beiden ist nicht sonderlich gut)
quote:
quote:Das Wohnheim wird von der Ausbildungsstette gezahlt,...
Bist du dir da sicher??
Eigenen Wohnung geht nicht( u 25 Regelung?)!
ja da bin ich mir sicher, das Kind wohnt nur alle 4 Wochen, für die dauer von 2 Wochen, in diesem Wohnheim. Das Wohnheim gehört zu der Berufsschule, die sich in einer anderen Stadt befindet. Deshalb wird das von dem AG bezahlt, nur die Fahrtkosten müssen selbst übernommen werden.
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quote:<hr size=1 noshade>Ausbildung und erhält dafür ca 600 Brutto (1.LJ),
auf das Konto überwiesen (~ 477 E) das Kind wohnt die Fahrtkosten von ca 200 Euro. <hr size=1 noshade>
Die Fahrtkosten bei der Arge nachweisen, die Fahrkarten hat er hoffentlich aufgehoben.
Dann sieht die Berechnung so aus:
477 €
minus 200 € Fahrtkosten
minus 15,33 € Werbungskostenpauschale
(Versicherungspauschale, sofern er eine Versicherung hat - ansonsten erst ab 18)
minus 100 € Freibetrag nach § 30 SGB II
anrechenbares Einkommen 161,67 €
160 € Freibetrag ist auf jeden Fall zu wenig. Das Minimum wäre 200 € (100 € Grundfreibetrag + 100 €).
-- Editiert am 17.12.2010 19:31
@witchblade:
Hier wäre zunächst mal zu prüfen, ob das Kind überhaupt noch zur Bedarfsgemeinschaft des Elternteils gehört. Zusätzlich zu seinem Lohn erhält das Kind noch Kindergeld, sodass ein Gesamteinkommen in Höhe von 661,- € vorhanden ist. Da ist durchaus die Möglichkeit gegeben, dass dieses Einkommen (abzgl. Freibeträge), für das Kind, bedarfsdeckend ist. Und dann gehört das Kind nicht zur BG und es darf allenfalls der Teil des Kindergeldes, welcher nicht zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt wird, auf das ALG II des Elternteils angerechnet werden.
Der eigene Bedarf des Kindes beträgt 287,- € + die Hälfte der Gesamtunterkunftskosten (sofern nicht noch weitere Personen im Haushalt wohnen).
Falls das eigene Einkommen des Kindes nicht zur eigenen Bedarfsdeckung ausreicht, könnte noch Wohngeld (für das Kind) beantragt werden, um so die Bedarfsdeckung herzustellen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
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