Guten Tag,
ich studiere derzeit und bekomme elternabhängiges Bafög. Der Bewilligungszeitraum geht bis zum 09.2020 und ich möchte gern in 09.2010 heiraten. Wie verhält es sich dann mit der Änderung des Bescheids.
Also ich habe ja sozusagen beim elternabhängigen Bafög die Hälfte Darlehn und die andere Hälfte wird mir vom Staat finanziert. Wenn ich im September heirate (also im letzten Monat des Bewilligungszeitraumes) muss ich dann mit einmal die komplett erhaltene Leistung zurückzahlen?
Ich hatte nämlich schon mal den Fall dass ich auch elternabhängiges Bafög bezogen hab (Oktober-September), und meine Mutter wieder ihre Arbeit im April aufgenommen hat. Also habe ich das mitgeteilt und ich sollte sofort den kompletten Betrag den ich erhalten habe ( 234 x 6 = 1404 EUR) innerhalb von vier Wochen zurückzahlen, weil nach Neuberechnung im gesamten Bewilligungszeitraum kein Anspruch vorhanden gewesen sei. Man bedenke ja, dass 117 EUR Darlehn und 117 EUR Zuschuss gewesen sind. Aber weil meine Mutter wieder ab April arbeiten ging, hatte ich ab April keinen Anspruch mehr und laut der Berechnung auch von Oktober - April keinen Anspruch gehabt also sollte das bisher geleistete komplett zurück zahlen.
Ich stelle mir halt die Frage ob das bei einer Heirat der gleiche Fall ist ?
Liebe Grüße
Lisa
Elternabhängiges Bafög - Heiraten im Bewilligungszeitraum
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Hallo Lisa,
ich habe dazu eine Verständnisfrage. Zu der Zeit, als ich Bafög bezogen habe, war das Einkommen meiner Eltern aus dem vorvergangenen Jahr relevant, nicht das aktuelle. Das wäre nur berücksichtigt worden, wenn meine Eltern bei Antragstellung deutlich weniger verdient hätten als noch 2 Jahre zuvor. Und soweit ich googeln kann, ist das nach wie vor noch so.
Warum war das bei dir anders?
Hallo Stofferl,
ja dem ist auch immer noch so, jedoch habe ich damals einen Aktualisierungsantrag stellen müssen für den Zeitraum des Bewilligungszeitraums da meine Mutter 1 1/2 Jahre krankgeschrieben war aufgrund einer chronischen Erkrankung. Also hat Sie für die Zeit des Bewilligungszeitraumes (und die 1/ 1/2 Jahre davor) deutlich weniger Einkommen gehabt bzw. nur Krankengeld bekommen und wir wussten zu dem Zeitpunkt noch nicht wann Sie wieder eine Tätigkeit aufnehmen kann. Demnach war nicht das Einkommen von vorvergangenem Jahr wichtig sondern das Einkommen /Krankengeld welches Sie erhalten hat/bzw voraussichtlich insgesamt in meinem Bewilligungszeitraum des gleichen Jahres erhalten wird .
Jedenfalls geht es mir ja eigentlich hier um die Frage wie das ist wenn ich im letzten Monat des Bewilligungszeitraums meines Bafög heiraten werde. Mein Partner verdient genug, das heißt auf BAföG hätte ich dann eh keinen Anspruch mehr, das weiß ich schon. Aber muss ich dann das gesamte Bafög welches ich im Bwz erhalten habe auch zurückzahlen wie bei meiner Mutter damals? Da sich im Bewilligungszeitraum "meine" Einkünfte ändern?
Denn es gibt ja den §53 Bafög-Gesetz:
Ändert sich ein für die Leistung der Ausbildungsförderung maßgeblicher Umstand, so wird der Bescheid geändert
1. zugunsten des Auszubildenden vom Beginn des Monats, in dem die Änderung eingetreten ist, rückwirkend jedoch höchstens für die drei Monate vor dem Monat, in dem sie dem Amt mitgeteilt wurde,
2. zungunsten des Auszubildenden vom Beginn des Monats an, der auf den Eintritt der Änderung folgt.
Das habe ich damals, als ich alles innerhalb von vier Wochen zurückzahlen musste (Also Oktober-April) obwohl die Änderung erst im April stattfand nicht gewusst dass es solch einen Paragrphen gibt und hab das einfach zurückbezahlt innerhalb der vier Wochen :/
Liebe Grüße
-- Editiert von go528403-83 am 16.10.2019 15:04
-- Editiert von Lottiliesschen am 16.10.2019 15:09
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