Guten Tag,
bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes weigert sich das zuständige Amt den per Arbeitsgerichtsurteil nachträglich zugesprochenen höheren Lohn mit zu berücksichtigen.
Das Arbeitsgericht hatte entschieden, dass mir ein höherer regulärer Lohn zugestanden hätte und meinen Arbeitgeber nachträglich zur Zahlung einer gewissen Summe verpflichtet. Das Amt beruft sich jedoch auf die Regelung, dass Einmalzahlungen nicht berücksichtigt werden und die Zahlung des Geldes außerdem nicht in dem 12-Monatszeitraum vor der Geburt des Kindes erfolgte. Faktisch handelt es sich aber nicht um eine Einmalzahlung, sondern um regulären Lohn, der mir eigentlich - hätte mich mein Arbeitgeber rechtens behandelt - innerhalb des 12-Monatszeitraumes als Monatsgehalt zugestanden hätte.
Weiß jemand, ob es dazu bereits Gerichtsurteile o. ä. gibt?
Vielen Dank
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"mini"
Elterngeld: ArbGerichtsurteil nicht berücksichtigt
1. November 2009
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Frage vom 1. November 2009 | 22:15
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 213x hilfreich)
Elterngeld: ArbGerichtsurteil nicht berücksichtigt
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#1
Antwort vom 1. November 2009 | 23:19
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Das Elterngeld gibt es mal gerade zwei Jahre. Obergerichtliche Urteile, auf die Sie sich berufen könnten, werden wohl noch einige Jahre auf sich warten lassen.
Wenn Ihr Einkommen gering ist, können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen und sollten wohl auch klagen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht hilft.
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