Elterngeld Bemessungszeitraum Optimierung

15. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Natural-Common725
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld Bemessungszeitraum Optimierung

Hallo zusammen!

Ich möchte euch gerne mit meinem Elterngeld Problem belästigen und würde mich sehr über eine Einschätzung hierzu oder Erfahrungen aus der Community freuen.

Ich habe viel bzgl. des Elterngelds gelesen. Ich versuche mal alles wieder zu geben was ich denke zu wissen, aber zuvor hier ist meine Situation:

Vor Mai 2020 war ich angestellt, ab Juni 2020 in einer Elternzeit mit Elterngeld

Juni 2021 endete das Elterngeld, aber nicht die Elternzeit, die endete im April 2022

Mai 2022 - August 2023 war ich angestellt, die Firma wollte mich aber nicht mehr, sodass

ab September 2023 Arbeitslosengeld ansteht. Gleichzeitig bin ich schwanger und erwarte das

Kind im Mai 2024.

Wenn ich jetzt an das Elterngeld denke und ggf. daran dass ich vorher keinen neuen Job finde (mit Babybauch) dann hätte ich die Monate vor Geburt April, März, Februar, Januar, Dezember, November, Oktober, September, August (Verdienst), Juli (Verdienst), Juni (Verdienst), Mai (Verdienst) - also nur 4 aus 12 Monate in denen ich Elterngeld Grundlage geschaffen hätte. Das ALG 1 zählt ja leider nicht mit und wird auch leider nicht im Bemessungszeitraum übersprungen...

In den Broschüren der Elterngeldstelle steht, dass ich mit einer Selbstständigkeit/Freiberuflichkeit, die ich z.B. in meiner Steuererklärung angebe den Bemessungszeitraum verschieben kann.

Ich kann also z.B. nächsten Monat zusätzlich zum Arbeitslosengeld freiberuflich arbeiten. Hierbei sollte ich maximal Einnahmen in Höhe von 235€ haben(minus pauschale Abzüge d.h. z.B. 160 € im Monat, damit das Arbeitslosengeld nicht gekürzt wird). Wenn ich das mache muss ich nur zusätzlich aufpassen, dass die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin vom Arbeitsamt gezahlt wird & ich auch unter 15 Stunden in der Woche bleibe + weiterhin aktiv auf Jobsuche bin - denn dagegen hätte ich auch nichts.... aber: Dann müsste ich theoretisch doch auch Januar - August (8x Verdienst) als Bemessungszeitraum legen können, oder?

Besten Dank & beste Grüße

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