Elterngeld Gehaltsabrechnungen

15. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
Elterngeld Gehaltsabrechnungen

Hallo,

leider sind meine Gehaltsabrechnungen bei einem Wasserschaden unbrauchbar geworden.
Die Jahresabrechnung habe ich jedoch noch.
Mein alter Arbeitgeber will mir keine Kopie zusenden, da wir uns gerichtlich getrennt haben.
Die Elterngeldstelle sagte, ich solle ihn anmahnen und die E-Mails dem Antrag hinzufügen.
Dies habe ich getan. Ebenso habe ich die Jahresabrechnung zur Vorsicht dazu gelegt.

Nun erhielt ich ein Schreiben der Elterngeldstelle. Wenn ich die Abrechnungen nicht vorlegen kann, dann würde ich nur den Mindestbetrag erhalten.

Ich habe gelesen, ich kann noch eine Auskunft beim Finanzamt einholen.
Nun weiß ich jedoch nicht, ob das die Elterngeldstelle akzeptieren muss.
Immerhin akzeptiert sie auch nicht meinen Jahresauszug.

Langsam bin ich wirklich verzweifelt. Mein Arbeitgeber hat mir auch schon etliche Steine in den Weg gelegt. Eigentlich würde ich mehr Geld erhalten.
Nun soll es noch viel mehr weniger werden, weil er mir weiterhin quer schießt.

Hat hier jemand einen Rat für mich ?

LG
Angela

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von angle07):
Ich habe gelesen, ich kann noch eine Auskunft beim Finanzamt einholen.
Nun weiß ich jedoch nicht, ob das die Elterngeldstelle akzeptieren muss.
Immerhin akzeptiert sie auch nicht meinen Jahresauszug.
Vorschlag: Schreib das Finanzamt einfach an, schildere dein Problem und dann wirst du sehen, was passiert. Ehe ich mir zusätzlichen Stress mache und vllt. sogar noch einen Anwalt einbeziehe, würde ich zunächst den naheliegendsten Versuch unternehmen.

P.S.: Dass eine Behörde ausgerechnet eine Auskunft des Finanzamts nicht anerkennt, die eines x-beliebigen Arbeitgebers dagegen schon, kann ich mir nicht vorstellen. Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt bezüglich deiner letzten Gehäter up to date ist (Lohnsteuerabzug). Das würde dann auch den Unterschied zu deiner letzten Jahresabrechnung machen, die Ende 2021 als aktuelle Grundlage für die Elterngeldstelle nicht mehr wirklich taugt. Aber nachgezahlt würdest du die Diffenrenz später auf jeden Fall bekommen müssen, sobald dein aktuelles Einkommen der Elterngeldstelle bekannt wäre.

-- Editiert von Bruni2016 am 15.11.2021 19:15

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#2
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Danke dir für die Antwort.

Es geht um das Gehalt von 2020. Da ich seit 2021 ein Kleingewerbe habe, zählt leider das Jahr 2020.
Daher auch meine Beilage des Jahresauszuges von 2020.

Das Finanzamt schreibe ich auf jeden Fall an.
Ich hoffe, es wird akzeptiert.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von angle07):
Das Finanzamt schreibe ich auf jeden Fall an.
Ich hoffe, es wird akzeptiert.


Das Finanzamt hat aber auch keine Gehaltsabrechnungen. Dem Finanzamt liegen nur die Darten vor, die sich aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ergeben.

Wie wäre es denn mit Kontoauszügen und einer eidesstattlichen Versicherung?

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#4
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wie wäre es denn mit Kontoauszügen und einer eidesstattlichen Versicherung?


Wird leider nicht akzeptiert.
Laut Aussage von der Sachbearbeiterin dürfen sie nur mit den monatlichen Abrechnungen berechnen.

Der Auszug vom Finanzamt ist leider nur Jährlich.

Somit wollen sie mich nun mit 0 berechnen, als hätte ich nie gearbeitet.

Finde ich äußerst unfair. Ich kann doch nun auch nichts dafür, dass die Abrechnungen dem Wasser zum Opfer gefallen sind.

Nun weiß ich nicht, wie ich meine Kinder ernähren soll. Hartz 4 bekommen wir leider nicht, zu viel Verdienst von meinem Freund ( normaler durchschnittlicher Lohn). UnsereFixkosten sind aber entsprechend hoch. Hab ja auch nicht um sonst gearbeitet.
Bin nun wirklich Ende.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von angle07):
Laut Aussage von der Sachbearbeiterin dürfen sie nur mit den monatlichen Abrechnungen berechnen.


In dem Fall muss dann die Eltergeldstelle beim ehemaligen AG die Entgeltbescheinigungen nach § 9 BEEG anfordern.

Details findet man hier
https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf
auf Seite 238 im Kapitel 9.1.

Eine Ablehnung des Antrags wäre nur bei fehlender Mitwirkung zulässig, die hier aber nicht vorliegt.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Sehe ich auch so wie @ hh. Ein Anspruch der Fragestellerin gegen den ehemaligen Arbeitgeber besteht nicht. Häufig wird ja heutzutage bei unverändertem Einkommen ohnehin keine Monatsabrechnung mehr erteilt, sondern nur noch bei abweichenden Berechnungen, etwa wegen der Vergütung von Überstunden.

Die Berechnungsstelle für Elterngeld kann letztlich von der Betroffenen nur Nachweise verlangen, die diese auch erbringen kann. Nur insoweit kann sie Mitwirkung verlangen. Hier ist die Forderung der Behörde auf eine derzeit unmögliche Leistung gerichtet. Und genau für diese Fälle hat der Gesetzgeber die weitere Vorgehensweise geregelt. Dann nämlich ist die Behörde in der Pflicht, sich die Unterlagen direkt beim Arbeitgeber zu holen.

Wenn schon ein Ablehnungsbescheid in der Welt ist, sollte man schleunigst Widerspruch einlegen, ansonsten die Behörde auf ihre Verpflichtungen hinweisen.

wirdwerden

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