Elterngeld - Jobwechsel im Bemessungszeitraum

17. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
antoine0209
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Elterngeld - Jobwechsel im Bemessungszeitraum

Ich (Papa) werde in Elternzeit gehen und das Elterngeld für 12 Monate beantragen. Die letzten Jahre war ich nur unselbstständig tätig, also Arbeitnehmer. Nun werden zur Berechnung ja Lohn/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate verlangt.
Wie verhält es sich denn wenn ich in dieser in einen schlechter bezahlten Job gewechselt bin? (ein Job 9 Monate lang ordntlich verdient, im nächsten Job 3 Monate lang nur rund die Hälfte verdient). Zählt dennoch der Durchschnittsverdienst der gesamten letzten 12 Monate, unabhängig davon was ich zuletzt vor der Geburt verdient hab? Oder ist nun der letzte/aktuelle weniger bezahlt Job ausschlaggebend für die Höhe des Elterngeldes??

Danke schonmal an euch!

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Zählt dennoch der Durchschnittsverdienst der gesamten letzten 12 Monate, unabhängig davon was ich zuletzt vor der Geburt verdient hab? Oder ist nun der letzte/aktuelle weniger bezahlt Job ausschlaggebend für die Höhe des Elterngeldes?? Offenbar wissen Sie doch, daß der Verdienst der letzten 12 Monate zählt - warum sollte das nun gerade bei Ihnen nicht gelten?

9x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.