Ich (Papa) werde in Elternzeit gehen und das Elterngeld für 12 Monate beantragen. Die letzten Jahre war ich nur unselbstständig tätig, also Arbeitnehmer. Nun werden zur Berechnung ja Lohn/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate verlangt.
Wie verhält es sich denn wenn ich in dieser in einen schlechter bezahlten Job gewechselt bin? (ein Job 9 Monate lang ordntlich verdient, im nächsten Job 3 Monate lang nur rund die Hälfte verdient). Zählt dennoch der Durchschnittsverdienst der gesamten letzten 12 Monate, unabhängig davon was ich zuletzt vor der Geburt verdient hab? Oder ist nun der letzte/aktuelle weniger bezahlt Job ausschlaggebend für die Höhe des Elterngeldes??
Danke schonmal an euch!
Elterngeld - Jobwechsel im Bemessungszeitraum
17. Juni 2015
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Frage vom 17. Juni 2015 | 09:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Elterngeld - Jobwechsel im Bemessungszeitraum
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#1
Antwort vom 18. Juni 2015 | 19:28
Von
Status: Unbeschreiblich (33343 Beiträge, 17413x hilfreich)
Zählt dennoch der Durchschnittsverdienst der gesamten letzten 12 Monate, unabhängig davon was ich zuletzt vor der Geburt verdient hab? Oder ist nun der letzte/aktuelle weniger bezahlt Job ausschlaggebend für die Höhe des Elterngeldes?? Offenbar wissen Sie doch, daß der Verdienst der letzten 12 Monate zählt - warum sollte das nun gerade bei Ihnen nicht gelten?
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