Elterngeld abgelehnt für 3. Monat (Elterngeld-Plus)

11. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
go699680-71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld abgelehnt für 3. Monat (Elterngeld-Plus)

Guten Tag,

ich hatte Elternzeit wie folgt beantragt;
Monat Mai 2024 (Basis-EG)
Monat Sep. 2024 (EG-Plus)
Monat März 2025 (EG-Plus)
Mir wurden die ersten Zwei Monate bewilligt und der dritte Monat abgelehnt, weil der letzte Elterzeitmonat meiner Frau Februar 2025 war und somit eine Lücke zwischen ihren Eltergeldmonat und meinem Elterngeldmonat war. Mir wurden für Mai 2024 Basis-Elterngeld ausgezahlt und für September 2024 Elterngeld-Plus (Die Hälfte vom Basis-Elterngeld).
Ich hatte nach dem Bescheid, die Änderung des dritten Monats beantragt (Von März 2025 auf Februar 2025), somit wäre keine Lücke zwischen den Elterngeldmonaten bei mir und meiner Frau. Die Bestätigung durch Arbeitgeber hat sehr lange gedauert. Hab die Bestätigung erst im Dezember 2024 erhalten. Hab das im Januar der Elterngeldstelle geschickt. In der Zwischenzeit hat meine Frau Ihre Elterngeldzeit verkürzt, so dass Ihr letzter Monat wo Sie Elterngeld bekommen hat, Januar 2025 (20. Januar 2025). Da mein neu beantragter Elterngeldmonat Februar 2025 (20. Februar) war, entstand wieder eine Lücke. Elterngeldstelle rief mich an, sagt, dass ich kein Elterngeld mehr erhalte weil da eine Lücke ist. Wollte daraufhin den 2. Monat (September 2024), wo ich nur Elterngeld-Plus bekommen habe, rückwirkend auf Basis-Elterngeld ändern, das geht laut Elterngeldstelle auch nicht.

Verstehe ich da was falsch? Ich habe recht auf zwei Eltergeldmonate (Basis) oder ich kann es splitten auf max. 4 Monate und kriege entsprechend weniger Geld je Monat. Da mir der dritte Monat nun abgelehnt wird (weil meine Frau Ihre EZ verkürzt hat), müsste ich doch Basis-Elterngeld für September 2024 kriegen.





1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3435 Beiträge, 1151x hilfreich)

Zitat (von go699680-71):
und der dritte Monat abgelehnt, weil der letzte Elterzeitmonat meiner Frau Februar 2025 war und somit eine Lücke zwischen ihren Eltergeldmonat und meinem Elterngeldmonat war.
Hm? Bin kein Experte, aber was ist daran ein Problem? Lückenlosigkeit muss nach § 4 BEEG erst ab dem 15. Monat vorliegen.

Zitat (von go699680-71):
Wollte daraufhin den 2. Monat (September 2024), wo ich nur Elterngeld-Plus bekommen habe, rückwirkend auf Basis-Elterngeld ändern, das geht laut Elterngeldstelle auch nicht.
Ggf. könnte hier eine Verfristung nach § 7 Abs.2 BEEG eingetreten sein.

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