Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld ???

27. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
marietheres
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 9x hilfreich)
Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld ???

Normalerweise stehen einer schwangeren Frau auch bei einem geringfügigen Job Mutterschutzgeld bzw. Elterngeld zu. Aber meine Frage ist nun: wenn die Frau aber aufgrund der Schwangerschaft den körperlich schweren geringfügigen Job nicht mehr ausführen konnte, steht ihr dann trotzdem Mutterschutzgeld bzw. Elterngeld zu ?

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
marietheres
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 9x hilfreich)

Es wurde ab dem 3. Monat aufgehört zu arbeiten, theoretisch besteht das arbeitsverhältnis noch, aber es wurde eben nach Ersatz gesucht und gefunden, und Geld wurde immer nur für gearbeitete Stunden bezahlt, also seit niederlegung der Tätigeit nicht mehr. Aufgrund von Problemen in der Schwangerschaft, wurde die Tätigkeit in Absprache mit dem Chef niederlegt, weils es ihm auch zu riskant war.

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#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Mit anderen Worten:

Es gibt kein Beschäftigungsverbot,
Es werden keine weiteren Arbeitseinsätze eingeplant,
damit gibt es auch keine entgangenen Stunden.

Die Arbeit wurde nur einfach nicht weitergemacht.

Richtig?

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"Lukas 7,23"

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Der gefundene Ersatz bezieht sich wohl eher auf ihren Job. Also, der Job, den sie hatte, den hat jetzt jemand anderes. Und, sie arbeitet einfach nicht mehr, in Übereinstimmung mit dem Chef. Kein Beschäftigungsverbot, sondern einfach nicht mehr arbeiten. Richtig?

wirdwerden

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#6
 Von 
marietheres
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 9x hilfreich)

das ist richtig, das war meine Frage. Also es gibt z.Z. kein Geld, weil nicht gearbeitet wird.
Also steht ihr auch kein Elterngeld zu ? oder wie ? Aber dann könnte ja immernoch der Mann das Elterngeld beantragen, das lohnt sich auch mehr, denke ich, da er ein Nettoeinkommen von ca. 2200,- € hat.

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