Normalerweise stehen einer schwangeren Frau auch bei einem geringfügigen Job Mutterschutzgeld bzw. Elterngeld zu. Aber meine Frage ist nun: wenn die Frau aber aufgrund der Schwangerschaft den körperlich schweren geringfügigen Job nicht mehr ausführen konnte, steht ihr dann trotzdem Mutterschutzgeld bzw. Elterngeld zu ?
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Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld ???
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Es wurde ab dem 3. Monat aufgehört zu arbeiten, theoretisch besteht das arbeitsverhältnis noch, aber es wurde eben nach Ersatz gesucht und gefunden, und Geld wurde immer nur für gearbeitete Stunden bezahlt, also seit niederlegung der Tätigeit nicht mehr. Aufgrund von Problemen in der Schwangerschaft, wurde die Tätigkeit in Absprache mit dem Chef niederlegt, weils es ihm auch zu riskant war.
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Mit anderen Worten:
Es gibt kein Beschäftigungsverbot,
Es werden keine weiteren Arbeitseinsätze eingeplant,
damit gibt es auch keine entgangenen Stunden.
Die Arbeit wurde nur einfach nicht weitergemacht.
Richtig?
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"Lukas 7,23"
Der gefundene Ersatz bezieht sich wohl eher auf ihren Job. Also, der Job, den sie hatte, den hat jetzt jemand anderes. Und, sie arbeitet einfach nicht mehr, in Übereinstimmung mit dem Chef. Kein Beschäftigungsverbot, sondern einfach nicht mehr arbeiten. Richtig?
wirdwerden
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das ist richtig, das war meine Frage. Also es gibt z.Z. kein Geld, weil nicht gearbeitet wird.
Also steht ihr auch kein Elterngeld zu ? oder wie ? Aber dann könnte ja immernoch der Mann das Elterngeld beantragen, das lohnt sich auch mehr, denke ich, da er ein Nettoeinkommen von ca. 2200,- € hat.
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