Hallo,
wir haben ein riesen Problem, vielleicht haben wir überhaupt kein Problem, das werde ich erfahren, wenn ihr was dazu geschrieben habt.
Meine Frau war bis Anfang 2007 Selbständig und war bei BKK freiwillig versichert. Ich war und bin immer über sie versichert, weil ich noch studiere.
Sie hat die Selbständigkeit aufgegeben als sie schwanger wurde und bekam bis zur Geburt ALGII (6 Monate).
Nach der Geburt haben wird Elterngeld beantragt und sie erhielt 1 Jahr lang Elterngeld, welches über 1500€ war und somit ALGII Leistungen gestrichen wurden.
Also wir haben 1 Jahr nach Geburt folgendes erhalten: Elterngeld+Kindergeld+Kindergeldzuschuss+bis 400€ aus meiner aushilfe Tätigkeit
Nach einem Jahr, hat sie wieder ALGII bezogen (seit ca. 6 Monaten).
Nun zum Problem!
Die Kasse (BKK) hat sich nach fast einem halben Jahr gemeldet und will für die Zeit in der meine Frau Elterngeld erhalten hat, die Beiträge erstatt haben. Sie haben geschrieben, dass meine Frau für diesen Zeitraum wegen Wegfall der Hilfedürftigkeit abgemeldet wurde und kein Versicherungsschutz hatte.
Da aber seit 2007 Versicherungspflicht besteht, muss sie für diesen Zeitraum die Beiträge rückwirkend zahlen.
Was genau soll das alles heißen?
Haben die nicht gewusst, dass sie so viel Elterngeld bekommen hat, wodurch sie dann nicht mehr auf ALGII Anspruch hatte?
Ich kann mich auch nicht erinnern, ob wir die Unterlagen für das Elterngeld bei der Versicherung eingereicht haben.
Meine Frage an Euch, ist man Beitragspflichtig, wenn man Elterngeld bezieht, auch wenn keine versicherungspflichtige Tätigkeit besteht?
Ich mache mir große Sorgen, es geht um viel Geld Sad
Ich werde da am Montag anrufen, aber vorher möchte ich wissen, was die Sache wirklich ist.
Danke!
Elterngeld erhalten, war schön und jetzt Albträume
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ich war so schlau, mich vorher schlau zu machen, und es zu lassen, in Deutschland ein Kind zu bekommen.
Denn während du als Angestellter dein Elterngeld so bekommst, und hier keine Krankenkasse und Rente zu zahlen ist, so sieht das bei Selbsständigen anders aus, auch wenn man Gesetzlich versichert ist, hier jedoch Freiwillig.
Dann darf man das nämlich aus dem Elterngeld bezahlen.
Man muss sich im klaren darüber sein, daß man als selbsständiger Steuern zahlen soll. Und keine Kinder bekommen.
--- editiert vom Admin
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Genau das ist es. Du warst freiwillig. Und darfst nun weiterzahlen.
Wärst du Pflicht gewesen, so wäre das nun umsonst fortgeführt worden.
Wie gesagt, der Staat sieht es nicht gerne, daß du deine Erfolgreiche selbsständigkeit für eine Elternzeit aufgibst. Zumindest entsteht bei mir mit der Aktuellen Gesetzeslage der Eindruck.
Also viel Spaß beim Zahlen.
Meinst Du mich oder den Kugelfisch?
Meine Frau war ab 6 Monate vor der Geburt Arbeitslos gemeldet und bezog ALGII.
Dann ist sie doch pflichtversichert gewesen oder?
@kugelfisch,
zu mir hattem man gesagt, daß das nicht ginge. weiterbezahlt würde nur bei pflichtversicherten
@ efteris
zu dem thema hatte man mir gesagt, daß ich erst 30 Tage versicherungspflichtig arbeiten müßte, um einen Statuswechsel zu bekommen.
30 Tage gearbeitet hat sie nicht, zählt auch die 30 tägige Arbeitslosigkeit oder musste sie wirklich gearbeitet haben?
Auf dem ARGE Bescheid, den meine Frau kurz vor der Elternzeit erhalten hat, dass sie pflichtversichert ist die anderen Familienangehörige familienversichert.
Ist das nicht Grund genug, um auch in der Elterzeit Beitragsfrei versichert zu bleiben?
Und jetzt?
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