Elterngeld für Selbständeigen Mann, wenn Frau al AN auch Elterngeld bezieht ?

8. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.08.2009 15:28:03
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 10x hilfreich)
Elterngeld für Selbständeigen Mann, wenn Frau al AN auch Elterngeld bezieht ?

hallo an alle profis

meine frau entbindet ende mai. sie ist angestellt und beantragt elterngeld.
ich bin handelsvertreter und möchte eineige monate bei meiner familie bleiben und ebenfalls elterngeld beantragen.

ist das möglich? ich erziele in dieser zeit kein einkommen. was muß ich beachten? wie lange kann ich max. elterngeld beantragen?

danke an alle helfer im forum

-- Editiert von slow am 08.04.2008 10:46:59

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Elterngeld kann für beide Elternteile abwechselnd oder gleichzeitig bezogen werden.

Insgesamt besteht Anspruch auf 14 Monate, jedoch maximal 12 Monate pro Elternteil.

Ihr könnt also z.B. beide je 7 Monate Elterngeld beziehen oder Deine Frau für 12 Monate und Du für 2 Monate.

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@hh
14 Monate doch nur für alleinerziehende Mütter ,12 Monate für Paare :???:
Da bin ich mir sehr sicher ,eigentlich .

quote:
Sind zwei Eltern für die Betreuung des Kindes vorhanden, kann ein Elternteil für höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen, zwei zusätzliche Monate stehen dem anderen Elternteil des Kindes zu, wenn für zwei Monate zu Gunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbseinkommen ganz oder teilweise verzichtet wird.
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76686.html


Meine 12 Mon.sind in 3 Mon.rum :(

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

-- Editiert von dori23 am 08.04.2008 18:55:07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Sorry ,vergesst bitte ,was ich geschrieben habe *beschämtguck*
Bin nur falsch beraten worden :(

Vater und Mutter können insgesamt 14 Monate Elterngeld beantragen ,egal ob im Wechsel oder auch gleichzeitig . :)

Entschuldigt nochmal !

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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