Hallo zusammen,
folgende Situation:
Meine Freundin macht im Moment eine Umschulung, eine sogenannte Reha-Maßnahme da sie Ihren alten Beruf Krankheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte.
Diese Maßnahme wird im August 2010 nach insgesamt 27 Monaten beendet sein.
Die Umschulung wird mit einem sogenannten Übergangsgeld bezahlt, das sich wie folgt zusammensetzt: Netto der letzten 12 Monate * 0,67 + Fahrtkosten.
Des weiteren bekommt sie von ihrem Ausbildungsbetrieb noch 250, sie darf sich theoretisch zum Überbrückungsgeld soviel dazuverdienen bis sie ihr letztes Netto erreicht hat.
Die Rehamaßnahme hat nahtlos an den alten Job, den sie mehrere Jahre ausgeführt hat, angeschlossen.
Nun die Frage: wie wird der Anspruch auf Elterngeld dann berechnet?
Werden die 12 Monate vor der Reha zugrunde gelegt? Wird das Einkommen während der Reha zugrunde gelegt oder werden gar nur die 300 Euro Mindestbetrag rausspringen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten,
gruß
Markus
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Elterngeld kniffelige Frage
1. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 1. November 2009 | 17:22
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 97x hilfreich)
Elterngeld kniffelige Frage
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#1
Antwort vom 1. November 2009 | 23:22
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Die Antwort müßte hier stehen:
http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
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" Don`t feed trolls"
#2
Antwort vom 2. November 2009 | 16:57
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 97x hilfreich)
Hi, Danke, aber leider steht da zu genau diesem Fall nix.
Es Handelt sich ja nicht um ALG und es wurde ja vorher normal gearbeitet.
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#3
Antwort vom 10. November 2009 | 10:04
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 97x hilfreich)
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