Hallo, ich möchte gerne meinen Job in den(während Elternzeit) Niederlanden kündigen ,da ich wärend meiner Elternzeit trozdem 90 Euro monatlich versicherung nach Holland zahlen muss und ich mich erst nach Kündigung bei meinem Mann verischern kann ,und mein Vetrag nach beendigung der Elternzeit eh nur 3 Wochen laufen würde . habe ich dann immer noch anspruch auf das Elterngeld nach berechnung der letzten 12 monate ,oder bekomme ich ab der Kündigung nur noch den 300Euro mindestbetrag????? Muss ich die kündigung der Elterngeldstelle melden ??
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Elterngeld /kündigung
21. Dezember 2009
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Frage vom 21. Dezember 2009 | 13:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld /kündigung
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