Elterngeld pfändbar?

1. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schleginski
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Elterngeld pfändbar?

Hallo,
ich habe mal eine Frage.Ausnahmsweise mal nicht in eigener Sache.Es geht da um meine Schwägerin.
Sie hat gestern Post bekommen,dass ein Mobilfunkanbieter eine Kontopfändung beantragt hat.Resulat natürlich,dass sie nicht mehr an ihr Geld kommt.
Nun haben wir bereits erfahren,dass sie auf dem zuständigen Amtgericht einen Freistellungsauftrag bantragen soll. Das ist doch soweit richtig oder?
Nun stellen wir uns die Frage was ihr denn überhaupt gepfändet werden kann. Auf ihrem Konto landen 328 Euro Kindergeld und Elterngeld in Höhe von 580 Euro. Ihr Mann bekommt 765 Euro ALG1 im Rahmen einer Umschulung.Die beiden haben aber getrennte Konten.
Kindergeld ist ja meines wissens nach unpfändbar.Aber wie sieht das mit dem Elterngeld aus.Wir haben das gestern schon gegoogelt.Allerdings las man da auf jeder Seite was anderes.
Auf der einen Seite hieß es Elterngeld ist gänzlich unpfändbar, und auf einer anderen Seite hieß es,alles über dem Mindestsatz von 300 Euro kann gepfändet werden.
Ist das wirklich so?Oder greift da die Regelung mit der Pfändungsgrenze.
Vielleicht kann uns da ja mal jemand weiterhelfen.
lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Schleginski:

Im Rahmen der Kontopfändung, und die liegt hier ja wohl vor, ist theoretisch alles pfändbar. Aber: Sozialleistungen unterliegen einer besonderen Schutzfrist von 7 Tagen. Das heißt, innerhalb dieser 7 Tage nach Eingang auf dem Konto, muss die Bank das Geld auszahlen und auch entsprechende Überweisungen zulassen und ausführen. Zu den so geschützten Sozialleistungen gehören auch das Kindergeld und das Elterngeld.

Schwieriger wird es, wenn der Gläubiger direkt beim jeweiligen Leistungsträger pfändet. Hierbei ist tatsächlich der Mindestbetrag von 300 Euro gänzlich unpfändbar, der darüber hinausgehende Betrag kann allerdings durchaus gepfändet werden (§ 54 SGB I).

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Schleginski
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Axel,
danke für deine Antwort.Und wie bekomm ich die Bank dazu mir das Elterngeld vom August jetzt auszuzahlen?Ich bin ja noch in der 7tägigen Frist.
Reicht das wenn ich mit dem Elterngeldbescheid da hin geh und nachweise dass das mein Elterngeld ist?Oder brauch ich da einen Wisch vom Gericht?lg

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@schleginskis,

quote:
Reicht das wenn ich mit dem Elterngeldbescheid da hin geh und nachweise dass das mein Elterngeld ist?


Genau so. Die Bank ist verpflichtet, das Geld auszuzahlen, wenn nachgewiesen ist, dass es sich um eine Sozialleistung handelt.

Gruß,

Axel

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