Guten Tag,
Mein Mann wurde gekündigt, ist aber noch bis Ende des Monats angestellt. Er ist freigestellt bis dahin, muss also 0 Stunden arbeiten.
Nun wurde unser Kind - unerwartet früh - Mitte diesen Monats am 13.8. geboren, wo er ja noch Einkommen bis 31.08. hat.
Elterngeld erhält mein Mann ja nur für volle Lebensmonate. Was ist jetzt die beste Option ? Gleich für den ersten Lebensmonat Elterngeldplus beantragen? (Und wird ihm dann als Einkommen ein volles Monatseinkommen angerechnet, oder nur der halbe Monat, nämlich die zweite Augusthlfte nach Kindsgeburt? Wenn das Monatseinkommrn voll angerechnet wird, bekäme er ja nur den halben Basissatz von 150 Euro). Oder wäre es legitim, sich ab dem 01.09 doch schon arbeitslos zu melden, und dann am dem zweiten Lebensjahrmonat (ab 13.09.) in Elterngeld und Elternzeit zu wechseln?
Danke schon mal für Tipps! Wir wollen einfach die Möglichkeiten nutzen und keine Fehler machen.
Viele Grüße
Ina
-- Editiert von User am 16. August 2025 01:55
-- Editiert von User am 16. August 2025 01:56
Elterngeld trotz Einkommen?
16. August 2025
Thema abonnieren
Frage vom 16. August 2025 | 01:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld trotz Einkommen?
#1
Antwort vom 16. August 2025 | 14:10
Von
Status: Unbeschreiblich (41144 Beiträge, 6639x hilfreich)
Zunächst erstmal mal herzlichen Glückwunsch zum Kind!Zitat :Was ist jetzt die beste Option ?
Es gilt das BEEG.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/
Es ist nicht nur legitim, sondern gesetzlich vorgesehen, dass man sich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich --arbeitslos-- meldet.Zitat :Oder wäre es legitim, sich ab dem 01.09 doch schon arbeitslos zu melden,
Arbeitsuchend---> muss er sich auch melden. Das sollte er morgen telefonisch machen, falls noch nicht erledigt.
Hat mit Elterngeld und Elternzeit nichts zu tun.
ALG und Elterngeld geht gleichzeitig.
https://www.elterngeld.de/elterngeld-fuer-erwerbslose/
#2
Antwort vom 18. August 2025 | 01:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke schon mal für die nachricht!
Aber was mir noch nicht klar ist: soricht denn etwas dagegen, wenn er jetzt erstmal 3 monate elterngeld bezieht (auch wenn der halbe noch-erwerbstätigkeitd-monat sngerchnet wird), und sich danach erst arbeitslos meldet?
Bei der arbeitsagentur wurde ihm gesagt, er solle sich erst melden, wenn er tatsächlich arbeitsps ist und dem markt zur verfügung steht, nämlich nach seiner elternzeit.
Oder "verliert" er dadurch irhendwas, z.b. nur 9 statt 12 monate ALG1?
Viele Grüße und Danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. August 2025 | 14:23
Von
Status: Unbeschreiblich (41144 Beiträge, 6639x hilfreich)
Warum denn 3 Monate? Wie lange will er denn Elterngeld/Elternzeit haben?Zitat :wenn er jetzt erstmal 3 monate elterngeld bezieht
Elterngeld würde frühestens ab 1.9. berechnet... und erst viel später ausgezahlt ... Behörden brauchen ja...
Ja, wenn er tatsächlich NUR in Elternzeit sein will, dann kann er sich nach Ende der geplanten Elternzeit melden.Zitat :Bei der arbeitsagentur wurde ihm gesagt, er solle sich erst melden, wenn er tatsächlich arbeitsps ist und dem markt zur verfügung steht, nämlich nach seiner elternzeit.
Dann verliert er aber bis dahin den kompletten Anspruch auf ALG.
Warum würde er denn nicht mind. 15 Wochenstunden der Vermittlung zur Verfügung stehen wollen?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
307.255
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
9 Antworten