Elterngeld trotz Einkommen?

16. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
Ina v
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld trotz Einkommen?

Guten Tag,

Mein Mann wurde gekündigt, ist aber noch bis Ende des Monats angestellt. Er ist freigestellt bis dahin, muss also 0 Stunden arbeiten.
Nun wurde unser Kind - unerwartet früh - Mitte diesen Monats am 13.8. geboren, wo er ja noch Einkommen bis 31.08. hat.

Elterngeld erhält mein Mann ja nur für volle Lebensmonate. Was ist jetzt die beste Option ? Gleich für den ersten Lebensmonat Elterngeldplus beantragen? (Und wird ihm dann als Einkommen ein volles Monatseinkommen angerechnet, oder nur der halbe Monat, nämlich die zweite Augusthlfte nach Kindsgeburt? Wenn das Monatseinkommrn voll angerechnet wird, bekäme er ja nur den halben Basissatz von 150 Euro). Oder wäre es legitim, sich ab dem 01.09 doch schon arbeitslos zu melden, und dann am dem zweiten Lebensjahrmonat (ab 13.09.) in Elterngeld und Elternzeit zu wechseln?
Danke schon mal für Tipps! Wir wollen einfach die Möglichkeiten nutzen und keine Fehler machen.

Viele Grüße
Ina

-- Editiert von User am 16. August 2025 01:55

-- Editiert von User am 16. August 2025 01:56




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41144 Beiträge, 6639x hilfreich)

Zitat (von Ina v):
Was ist jetzt die beste Option ?
Zunächst erstmal mal herzlichen Glückwunsch zum Kind! :smile:

Es gilt das BEEG.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/

Zitat (von Ina v):
Oder wäre es legitim, sich ab dem 01.09 doch schon arbeitslos zu melden,
Es ist nicht nur legitim, sondern gesetzlich vorgesehen, dass man sich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich --arbeitslos-- meldet.

Arbeitsuchend---> muss er sich auch melden. Das sollte er morgen telefonisch machen, falls noch nicht erledigt.
Hat mit Elterngeld und Elternzeit nichts zu tun.

ALG und Elterngeld geht gleichzeitig.
https://www.elterngeld.de/elterngeld-fuer-erwerbslose/

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Ina v
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die nachricht!

Aber was mir noch nicht klar ist: soricht denn etwas dagegen, wenn er jetzt erstmal 3 monate elterngeld bezieht (auch wenn der halbe noch-erwerbstätigkeitd-monat sngerchnet wird), und sich danach erst arbeitslos meldet?
Bei der arbeitsagentur wurde ihm gesagt, er solle sich erst melden, wenn er tatsächlich arbeitsps ist und dem markt zur verfügung steht, nämlich nach seiner elternzeit.

Oder "verliert" er dadurch irhendwas, z.b. nur 9 statt 12 monate ALG1?

Viele Grüße und Danke

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41144 Beiträge, 6639x hilfreich)

Zitat (von Ina v):
wenn er jetzt erstmal 3 monate elterngeld bezieht
Warum denn 3 Monate? Wie lange will er denn Elterngeld/Elternzeit haben?

Elterngeld würde frühestens ab 1.9. berechnet... und erst viel später ausgezahlt ... Behörden brauchen ja...

Zitat (von Ina v):
Bei der arbeitsagentur wurde ihm gesagt, er solle sich erst melden, wenn er tatsächlich arbeitsps ist und dem markt zur verfügung steht, nämlich nach seiner elternzeit.
Ja, wenn er tatsächlich NUR in Elternzeit sein will, dann kann er sich nach Ende der geplanten Elternzeit melden.
Dann verliert er aber bis dahin den kompletten Anspruch auf ALG.

Warum würde er denn nicht mind. 15 Wochenstunden der Vermittlung zur Verfügung stehen wollen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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