Elterngeld und Berufstätigkeit

18. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lady07
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld und Berufstätigkeit

Guten Tag

Ich bitte um Ihre Hilfe bei folgender Situation:

Ich habe bis zur Geburt (6.3.12) meines Kindes einen Vollzeitarbeitsplatz gehabt. Dann habe ich Elterngeld für 12 Monate beantragt. Im laufe des Jahres hat sich die Situation so geändert das ich ab dem 10. Lebensmonat (6.6.12) wieder gearbeitet habe. Da ich noch Resturlaub in Vollzeit, hatte sollte der den Rest des Jahres genommen werden und daher hab ich dann ab 01.01. wieder gearbeitet. Allerdings nur 25 Stunden. Dies hab ich so auch der Elterngeldstelle gesagt. Und daraufhin wurde nur gesagt ich soll die Gehaltsabrechnung einreichen und einen neuen Antrag stellen. Dies habe ich daraufhin getan. Ich habe in dem Antrag auf den 10. Lebensmonat verzichtet und wollte den 13. dafür haben. Das wurde mir gesagt das dies möglich wäre.

Heute bekomme ich einen Anruf das ich nun den 9. Lebensmonat sowie das anteilige Elterngeld für den 11. und 12. Lebensmonat zurückzahlen soll. (Diesens habe ich bereits erhalten, den 13. Lebensmonat nicht)

Begründung für den 11. und 12. Lebensmonat war, das ich ja meine Elternzeit durch den Vollzeiturlaub beendet habe.
Die Begründung für den 9. Lebensmonat war, das für jeden Tag anspruch auf Elterngeld bestehen muss im Kalendermonat. Sobald ein Tag kein Anspruch besteht für einen Kalendermonat ist für alle Tage der Anspruch verloren. Also da ich ab 6.12. keinen Anspruch mehr habe, verliere ich auch den Anspruch vom 1.12.- 5.12. und somit den gesamten 9. Lebensmonat.
Im Gesetz kann ich dies aber so nicht finden.

Mein Frage ist nun müssen Elternzeit und Elterngeld identisch sein? Und stimmt das so was die Elterngeldstelle mir nun gesagt hat?

Gruß Anne Malten

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