Hallo ihr alle,
ich habe mal ein paar Fragen zu einem etwas spezielleren Fall zum Thema Elterngeld.
Folgende Situation:
Ich lebte die letzten 3 Jahre in Schweden und war dort in diesem Jahr 2021 von Jan-Aug arbeitslos und habe Arbeitslosengeld bezogen. Seit September lebe und arbeite ich als Angestellter in Deutschland. Wir planen im nächsten Jahr ein Kind zu bekommen. Wenn das Kind im/nach September 2022 auf die Welt käme, würden ja für mein Elterngeld die 12 Gehaltsmonate bei meinem dt. Arbeitgeber zur Berechnung heran gezogen. soweit ist das klar.
Jetzt werde ich aber noch dieses Jahr, zusätzlich zu meinem Job, ein Gewerbe anmelden, wo ich eine Summe von ca. 10.000 Euro einnehmen werde. Dadurch verlagert sich der Bemessungszeitraum für das Elterngeld von den 12 Monaten vor Geburt ins Wirtschaftsjahr 2021. Da ich in 2021 jedoch nur 4 Monate gearbeitet habe und 8 Monate schwedisches Arbeitslosengeld bezogen habe, wäre es sehr interessant für mich zu wissen, ob dieses Arbeitslosengeld mit zur Berechnung herangezogen wird.
Wie schätzt ihr das ein?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Elterngeld: wird Arbeitslosengeld im Ausland angerechnet?
18. November 2021
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Frage vom 18. November 2021 | 21:58
Von
Status: Beginner (142 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld: wird Arbeitslosengeld im Ausland angerechnet?
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#1
Antwort vom 20. November 2021 | 00:39
Von
Status: Beginner (142 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo an alle,
gibts denn niemand der/die mit solchen Fällen Erfahrung hat?
Würde mich sehr freuen eure Einschätzung zu hören!
#2
Antwort vom 20. November 2021 | 10:11
Von
Status: Praktikant (646 Beiträge, 311x hilfreich)
Da deutsches Arbeitslosengeld nicht zur Elterngeldberechnung zählt, wird schwedisches auch nicht zählen. Daher wäre ich mit dem Gewerbe sehr vorsichtig, wenn du länger Elterngeld beziehen willst.
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