Moin Moin ,
Meine Partnerin und Ich erwarten im August ein Baby , wir leben nicht zusammen in einem Haushalt . (80km voneinander entfernt und momentan steht trotz der Schwangerschaft und Geburt kein zusammen wohnen zur Frage)
Ich gehe voll Zeit arbeiten , meine Partnerin bezieht ALG 2 und hat nebenbei einen 450€ Job .
Bei der Beantragung der Elternzeit bzw des Eltern Geldes sagte man uns von der Elterngeld stelle das wir zusammen leben müssten , um das Modell 1-12-1 machen zu können. Bzw meinte die stelle , wenn meine Partnerin ein Schriftstück aufsetzen würde indem steht das ich in der Zeit bei ihr wohnhaft bin, würde es klappen.
Alles schön und gut, nun bin ich dann bei ihr 4 Wochen wohnhaft weil ich die Elternzeit in Anspruch nehme. Im Umkehrschluss wird das Amt / Jobcenter darüber in Kenntnis gesetzt das ich bei ihr wohnhaft bin und wir somit als bedarfsgemeinschaft gelten. Ist dies rechtlich richtig ?
Muss ich dem Jobcenter dann meine Lohn Nachweise zukommen lassen und sie würde keine Unterstützung mehr vom Amt bekommen ? Im Haushalt leben noch weitere Kinder .
Mir brennen noch jede Menge andere fragen auf der Seele , vllt kann man mir hier schon einiges beantworten .
Elterngeld/Elterzeit Regelung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Dann macht das doch nicht. Warum solltet ihr? Ihr könntet euch die Elternzeit doch privat einrichten...ganz nach eurer Vereinbarung, ohne Ämter und Behörden und Endlos-Formulare.Zitatum das Modell 1-12-1 machen zu können. :
Ja.ZitatIst dies rechtlich richtig ? :
Ja, könnte sein. IHR als BG würdet soviel Einkommen haben, dass IHR vermutlich nicht mehr hilfebedürftig mit Alg2-Leistungen würdet.ZitatMuss ich dem Jobcenter dann meine Lohn Nachweise zukommen lassen und sie würde keine Unterstützung mehr vom Amt bekommen ? :
Dein Lohn, ihr Minijoblohn, Kindergeld, ihr Unterhalt für die Kinder, ihr Elterngeld--- alles eigenes Einkommen der BG!
Dann lasst das doch so.Zitatmomentan steht trotz der Schwangerschaft und Geburt kein zusammen wohnen zur Frage :
Du wirst Unterhalt für das Kind bezahlen und alles weitere mit deiner Partnerin vereinbaren.
Und wie soll so eine private Elternzeitvereinbarung praktisch aussehen?
Einen Anspruch auf Elternzeit hat man nur, wenn man mit dem Kind zusammenlebt.
Also muss das Kind entweder im Haushalt des Vaters sein oder der Vater im Haushalt des Kindes. Beides müsste die ALG II beziehende Mutter beim Jobcenter melden.
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Ganz konkret:
Elterngeld und Elternzeit sind zwei unterschiedliche Ansprüche gegen unterschiedliche Anspruchsgegner mit unterschiedlichen Voraussetzungen (Siehe §1 sowie §15 BEEG).
Bei beidem ist jedoch, wie smogman richtig angedeutet hat, eine der zwingenden Voraussetzungen, dass man mit dem Kind in einem Haushalt lebt.
Bevor die nächste "Gestaltungsidee" kommt: auch für das Kindergeld muss das Kind im Haushalt leben.
Mit privat meinte ich ohne Einbindung eines Arbeitgebers. Der Vater ist nicht gezwungen, dieses 1-12-1-Modell zu wählen. Das war ein Vorschlag der Behörde.ZitatEinen Anspruch auf Elternzeit hat man nur, wenn man mit dem Kind zusammenlebt. :
Er könnte auf die Elternzeit und das Elterngeld verzichten.
Er hätte seinen vollen Lohn für volle Arbeit und zahlt davon Unterhalt für das Kind ab August und kann den Umgang mit dem Kind und seiner Partnerin frei gestalten.
Er denkt so oder so nicht an Zusammenzug und das neue Kind zum Vater halte ich für eine absurde Idee.
Der Vater müsste weder zum Kind noch das Kind zum Vater ziehen.
Ja, richtig. Das Kind wird vermutlich bei der Mutter leben. Sie würde die Kindergeldberechtigte für das neue Kind und ist es wahrscheinlich auch für die weiteren in ihrem Haushalt lebenden Kinder.Zitatauch für das Kindergeld muss das Kind im Haushalt leben. :
Der werdende Vater hätte die volle Unterhaltspflicht für das August-Kind.
Die Mutter ist die Kindergeldberechtigte. Für alle Kinder, die bei ihr leben. Und da sie ALG II Empfängerin ist, wird dieses Kindergeld in ihre Bezüge mit eingerechnet, sie bekommt es also nicht als Zulage zum normalen ALG II Bezug. Dasselbe gilt für die Unterhaltszahlungen des glücklichen werdenden Vaters. Also, alle Vorteile aus allen unterstützenden Töpfen ziehen, das funktioniert nicht. Der Denkfehler ist doch häufig: nur, weil der Gesetzgeber irgendeine Option einräumt, heißt das nicht, dass der Gesetzgeber auch die Möglichkeiten schaffen muss, dass jeder diese Möglichkeiten muss umsetzen können.
wirdwerden
Du hast den Topf Elterngeld vergessen---um den gings eigentlich nur.ZitatAlso, alle Vorteile aus allen unterstützenden Töpfen ziehen, das funktioniert nicht. :
Elterngeld, welches die Mutter bekommt, wird auch auf ihr Hartz 4 angerechnet.
Ich konnte gar nicht lesen, dass der fragende werdende Vater alle Vorteile ziehen will. Wo findet sich das denn in seinem einem Beitrag?
Ja, stimmt. Das weiß die Mutter garantiert.Zitatsie bekommt es also nicht als Zulage zum normalen ALG II Bezug. :
Das mit dem Kindergeld ist ja schon die *******erei schlechthin. Aber hier nicht das Thema.
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